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Kunstwerk „Blotenbergs Gardine“ -Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2026
Diskussionsvorlage
| Typ | Diskussionsvorlage |
| Gemeinde | Frechen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage und Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister
FD,Abtl./
bet. Abtl.:
4.41 / Vorlage Nr.: 743/18/2026
Kenntnisnahme Ausschuss für Schule und am: 22.09.2026 TOP: A3.2 öffentlich
Kultur
Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsposition:
Klimarelevanz: Nein
Betreff:
Kunstwerk „Blotenbergs Gardine“
-Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2026
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Kultur nimmt den Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2026 und die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung und Erläuterung:
Die CDU-Fraktion hat am 03.09.2026 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, das Kunstwerk
„Blotenbergs Gardine“ kurzfristig, spätestens bis zum 31.10.2026, im Skulpturengarten des
Keramions aufzustellen (Anlage 1).
Der Ausschuss für Schule und Kultur hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 die Ausführungen zum
Zustand des Kunstwerks zur Kenntnis genommen, die Aufstellung im Skulpturengarten des
Keramions befürwortet und die Verwaltung mit der Umsetzung in Kooperation mit der Stiftung
beauftragt (vgl. Vorlage-Nr. 3892/17/2025).
Seitdem wurden verschiedene Abstimmungen und vorbereitende Arbeiten zur Aufstellung
durchgeführt über welche fortlaufend im Rahmen der Beschlussüberwachung berichtet wurde.
Zum Antrag der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 15 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für Schule und
Kultur über die Aufstellung von Kunstwerken und das Anbringen von Gedenk- sowie
Informationstafeln an öffentlichen Anlagen sowie öffentlichen Straßen und Plätzen.
Der Skulpturengarten des Keramions befindet sich auf dem Gelände einer rechtlich selbstständigen
Stiftung und stellt keine öffentliche Anlage, öffentliche Straße oder öffentlichen Platz der Stadt
Frechen dar. Die konkrete Aufstellung des Kunstwerks im Skulpturengarten des Keramions fällt
daher nicht unter die dem Ausschuss übertragene Entscheidungskompetenz. Der Ausschuss kann
dem Keramion daher insbesondere keine Frist für die Aufstellung des Kunstwerks setzen.
Die Stadtverwaltung und das Museum Keramion arbeiten weiterhin gemeinsam an der Umsetzung.
Auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist in die weiteren Abstimmungen eingebunden.
Vorlage-Nr. 743/18/2026 Seite 1
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