Startseite › Frechen › Dokument

Kunstwerk „Blotenbergs Gardine“ -Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2026

Diskussionsvorlage
TypDiskussionsvorlage
GemeindeFrechen
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beratungsunterlage und Beschlussvorschlag Der Bürgermeister FD,Abtl./ bet. Abtl.: 4.41 / Vorlage Nr.: 743/18/2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Schule und am: 22.09.2026 TOP: A3.2 öffentlich Kultur Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsposition: Klimarelevanz: Nein Betreff: Kunstwerk „Blotenbergs Gardine“ -Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2026 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule und Kultur nimmt den Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2026 und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung und Erläuterung: Die CDU-Fraktion hat am 03.09.2026 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, das Kunstwerk „Blotenbergs Gardine“ kurzfristig, spätestens bis zum 31.10.2026, im Skulpturengarten des Keramions aufzustellen (Anlage 1). Der Ausschuss für Schule und Kultur hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 die Ausführungen zum Zustand des Kunstwerks zur Kenntnis genommen, die Aufstellung im Skulpturengarten des Keramions befürwortet und die Verwaltung mit der Umsetzung in Kooperation mit der Stiftung beauftragt (vgl. Vorlage-Nr. 3892/17/2025). Seitdem wurden verschiedene Abstimmungen und vorbereitende Arbeiten zur Aufstellung durchgeführt über welche fortlaufend im Rahmen der Beschlussüberwachung berichtet wurde. Zum Antrag der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 15 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für Schule und Kultur über die Aufstellung von Kunstwerken und das Anbringen von Gedenk- sowie Informationstafeln an öffentlichen Anlagen sowie öffentlichen Straßen und Plätzen. Der Skulpturengarten des Keramions befindet sich auf dem Gelände einer rechtlich selbstständigen Stiftung und stellt keine öffentliche Anlage, öffentliche Straße oder öffentlichen Platz der Stadt Frechen dar. Die konkrete Aufstellung des Kunstwerks im Skulpturengarten des Keramions fällt daher nicht unter die dem Ausschuss übertragene Entscheidungskompetenz. Der Ausschuss kann dem Keramion daher insbesondere keine Frist für die Aufstellung des Kunstwerks setzen. Die Stadtverwaltung und das Museum Keramion arbeiten weiterhin gemeinsam an der Umsetzung. Auch der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist in die weiteren Abstimmungen eingebunden. Vorlage-Nr. 743/18/2026 Seite 1

Text aus PDF extrahiert