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Rechts- und Beratungsleistungen im Rahmen der Direktvergabe des Stadtverkehrs

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeEsslingen am Neckar
Datum2026-09-21
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Beschlussvorlage BC/141/2026 Beteiligungscontrolling Beratungsfolge Verwaltungsausschuss 21.09.2026 öffentlich Betreff Rechts- und Beratungsleistungen im Rahmen der Direktvergabe des Stadtverkehrs 1. Beschlussantrag: Den überplanmäßigen Mehraufwendungen in 2026 für Dienstleistungen im Vergabe- und Beihilferecht in Höhe von 250.000 Euro sowie für steuerliche und gesellschaftsrechtliche Beratung in Höhe von 220.000 Euro wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Zuweisungen innerhalb der PG 5470-082 (ÖPNV). 2. Kurzzusammenfassung Wie bei der letzten Vergabe des Stadtverkehrs im Jahr 2018 wurde auch im Zuge der aktuellen Direktvergabe des SVEs eine Fachkanzlei mit der vergaberechtskonformen Vorbereitung des Verfahrens sowie der notwendigen Unterlagen für die Vorabbekanntmachung beauftragt. Nachdem der Landkreis als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV bereits seit einigen Jahren die Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in verkehrsrechtlichen Fragestellungen beauftragt, hat sich die Verwaltung im vergangenen Jahr ebenfalls für Oppenländer entschieden. Geplant war zunächst eine Direktvergabe nach VO 1370/2007 an den Eigenbetrieb SVE analog zum Jahr 2018. Im Zuge der Vorbereitung des Vergabeverfahrens wurde deutlich, dass das im Jahr 2018 angewendete Verfahren aufgrund der inzwischen weiterentwickelten rechtlichen Anforderungen nicht mehr rechtssicher fortgeführt werden kann. Zur Umsetzung der vorgesehenen Direktvergabe ist daher eine strukturelle Neuordnung mit der Gründung einer GmbH und der Ausgliederung des Verkehrsbereichs notwendig. Im Rahmen der Vorbereitung wurden verschiedene Handlungsoptionen geprüft. Die gewählte Struktur stellt nach der vorgenommenen Risikoabwägung die rechtssicherste bzw. risikoärmste Lösung für die vorgesehene Direktvergabe dar. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Struktur wurde erst Ende 2025 absehbar und konnte daher im Doppelhaushalt 2026/2027 nicht mehr berücksichtigt werden. Aufgrund der engen Verflechtungen zwischen Stadt und Eigenbetrieb sowie des wirtschaftlich bedeutenden steuerlichen Querverbunds ist die notwendige Ausgliederung mit einem deutlich höheren Arbeitsaufwand sowohl in der Verwaltung als auch bei der externen Beratung verbunden. Neben der Kanzlei Oppenländer wurde daher die Steuerberatungskanzlei Eversheim Stuible Treueberater GmbH mit der Bearbeitung der steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ausgründung beauftragt. Für die zusätzlichen Beratungsleistungen entstehen im Jahr 2026 überplanmäßige Aufwendungen. 3. Ermächtigung im Haushalts-/Wirtschaftsplan DHH PG Beschreibung Kont.objekt Kostenart Betrag (in 2026/2027 Euro) 2026 5470-082 Öffentlicher P82547001 44294000 -250.000 Personennahverkehr -220.000 2026 5470-082 Öffentlicher P82547001 31420000 250.000 Personennahverkehr 220.000 PG = Produktgruppe, EP =Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm) Positive Beträge = Erträge und Einzahlungen / Negative Beträge = Aufwendungen und Auszahlungen Erläuterung zur Deckung, Folgekosten / Wirkung auf den Jahresabschluss bei EuB Im DHH 2026/2027 sind im TH PNV, PG 5470-082 für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die juristische Begleitung der Direktvergabe an den SVE eingeplant, die für das ursprünglich geplante Verfahren ausreichend gewesen wären. Aufgrund der neuen Rechtslage und der damit verbundenen Komplexität des Sachverhalts, reichen diese im aktuellen Doppelhaushalt nicht aus. Es fallen ungeplante umfangreiche Prüfungen im Vergabe- und Beihilferecht sowie im Steuer- und Gesellschaftsrecht an. 1. Vergabe- und Beihilferecht Im Jahr 2026 ist in der PG 5470-082 mit Mehraufwendungen in Höhe von 250.000 für Dienstleistungen im Rahmen der rechtlichen Beratung zu rechnen. 2. Steuer- und Gesellschaftsrecht Im Jahr 2026 ist in der PG 5470-082 mit Mehraufwendungen für rechtliche Beratung in Höhe von 220.000 Euro zu rechnen. Die Deckung der genannten Mehraufwendungen im Jahr 2026 erfolgt durch Mehrerträge in Form von Zuschüssen innerhalb derselben Produktgruppe. Für das Jahr 2027 sind ebenfalls im TH PNV, PG 5470-082 Mittel für die juristische Begleitung der Direktvergabe an den SVE in Höhe von 100.000 Euro eingeplant. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass diese Mittel wie vorgesehen für Beratungsleistungen der Kanzlei Oppenländer und des Steuerberatungsbüros Eversheim Stuible in Höhe von jeweils rund 50.000 Euro benötigt werden. Für diese beiden Beratungsleistungen wird der bestehende Haushaltsansatz im Jahr 2027 nach derzeitiger Einschätzung ausreichend sein. Weitere Beratungsleistungen für das Jahr 2028 können zum jetzigen Stand nicht verlässlich geschätzt werden. Die voraussichtlich notwendigen Mittel werden in die HH-Planung für den DHH 2028/2029 eingebracht. Auswirkungen auf die mittelfristige Haushalts-/Wirtschaftsplanung Entfällt. Stadt Esslingen am Neckar - BC/141/2026 Seite 2 von 4 4. Begründung Bei einer Betrauung für Verkehrsleistungen ab dem 01.07.2028 müssen unter Einhaltung von vorgegebenen Fristen Vorarbeiten geleistet werden. Im Jahr 2025 wurden deshalb erste Gespräche mit der Kanzlei Oppenländer zum Thema Vergabe- und Beihilferecht geführt. Es stellte sich heraus, dass eine mögliche Anschlussbetrauung des SVE durch den neuen ÖDLA für den genannten Zeitpunkt an den heutigen Maßstäben und Konkretisierungen der Rechtsprechung zu messen ist. Eine Dienstleistungskonzession als Grundlage für eine analoge Betrauung wie im Jahr 2018 ist inzwischen nicht mehr belastbar zu begründen. Statt einer Vergabe wie bisher nach Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 kommt daher nur eine Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB in Betracht. Die Umsetzung dieser strukturellen Neuordnung ist aufgrund der vielfältigen Verflechtungen zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt rechtlich und organisatorisch komplex. Neben vergabe- und beihilferechtlichen Fragestellungen sind insbesondere gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Im steuerlichen Bereich liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt des steuerlichen Querverbunds sowie einer möglichst steuerneutralen Ausgliederung des Verkehrsbereichs in eine GmbH. Zur frühzeitigen Klärung der steuerlichen Auswirkungen wurde Ende Mai 2026 ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Die Rückmeldung des Finanzamts ist Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte. Im ersten Halbjahr 2026 lagen die Schwerpunkte der Arbeiten insbesondere auf der Vorbereitung der Vorabbekanntmachung sowie der Erstellung des Antrags auf verbindliche Auskunft einschließlich der hierfür erforderlichen Unterlagen. Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen und der damit verbundenen höheren Komplexität des Verfahrens entsteht gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Verfahren ein erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf. Für die Jahre 2026 und 2027 wurden Rechts- und Beratungskosten von jeweils 100.000 Euro eingeplant. Diese Mittel waren für das ursprünglich vorgesehene Verfahren ausreichend. Aufgrund der nun erforderlichen strukturellen Neuordnung sowie der damit verbundenen zusätzlichen vergabe-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Beratungsleistungen reichen die im Doppelhaushalt veranschlagten Mittel nicht aus. Nach Vorliegen des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats zur Weiterbeauftragung des SVE und der Rückmeldung des Finanzamts können die weiteren Umsetzungsschritte fortgeführt bzw. eingeleitet werden. Hierzu gehören insbesondere die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung, die weitere Ausgestaltung des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA), die Vorbereitung und Umsetzung der Ausgliederung des Verkehrsbereichs sowie die Gründung und gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der neuen Verkehrsgesellschaft. Die hierfür erforderlichen weiteren Schritte werden dem Gemeinderat jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt. 5. Einschätzung des Projekts/der Maßnahme zur Klimarelevanz Klimaschutz Auswirkungen auf: positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätzbar Senkung Treibhausgasemissionen ☐ ☒ ☐ ☐ Sparsamer Umgang mit Energie ☐ ☒ ☐ ☐ Ausbau regenerativer Energiequellen ☐ ☒ ☐ ☐ Gesamtauswirkung Klimaschutz ☐ ☒ ☐ ☐ Stadt Esslingen am Neckar - BC/141/2026 Seite 3 von 4 Klimawandelanpassung Auswirkungen auf: positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätzbar Hitzevorsorge ☐ ☒ ☐ ☐ Erhalt/Förderung ☐ ☒ ☐ ☐ Kaltluftentstehung/-transport Starkregen-/Hochwasservorsorge ☐ ☒ ☐ ☐ Gesamtauswirkung ☐ ☒ ☐ ☐ Klimawandelanpassung Erläuterungen zur Einschätzung: Entfällt. Weitere Sachbearbeiter:innen Amt Nicole Peckhaus Dezernat III Stadt Esslingen am Neckar - BC/141/2026 Seite 4 von 4

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