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Rechts- und Beratungsleistungen im Rahmen der Direktvergabe des Stadtverkehrs
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Esslingen am Neckar |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
BC/141/2026
Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Verwaltungsausschuss 21.09.2026 öffentlich
Betreff
Rechts- und Beratungsleistungen im Rahmen der Direktvergabe des Stadtverkehrs
1. Beschlussantrag:
Den überplanmäßigen Mehraufwendungen in 2026 für Dienstleistungen im Vergabe- und
Beihilferecht in Höhe von 250.000 Euro sowie für steuerliche und gesellschaftsrechtliche Beratung
in Höhe von 220.000 Euro wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus
Zuweisungen innerhalb der PG 5470-082 (ÖPNV).
2. Kurzzusammenfassung
Wie bei der letzten Vergabe des Stadtverkehrs im Jahr 2018 wurde auch im Zuge der aktuellen
Direktvergabe des SVEs eine Fachkanzlei mit der vergaberechtskonformen Vorbereitung des
Verfahrens sowie der notwendigen Unterlagen für die Vorabbekanntmachung beauftragt. Nachdem
der Landkreis als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV bereits seit einigen Jahren die Kanzlei
Oppenländer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in verkehrsrechtlichen Fragestellungen beauftragt,
hat sich die Verwaltung im vergangenen Jahr ebenfalls für Oppenländer entschieden. Geplant war
zunächst eine Direktvergabe nach VO 1370/2007 an den Eigenbetrieb SVE analog zum Jahr 2018.
Im Zuge der Vorbereitung des Vergabeverfahrens wurde deutlich, dass das im Jahr 2018
angewendete Verfahren aufgrund der inzwischen weiterentwickelten rechtlichen Anforderungen
nicht mehr rechtssicher fortgeführt werden kann. Zur Umsetzung der vorgesehenen Direktvergabe
ist daher eine strukturelle Neuordnung mit der Gründung einer GmbH und der Ausgliederung des
Verkehrsbereichs notwendig. Im Rahmen der Vorbereitung wurden verschiedene
Handlungsoptionen geprüft. Die gewählte Struktur stellt nach der vorgenommenen
Risikoabwägung die rechtssicherste bzw. risikoärmste Lösung für die vorgesehene Direktvergabe
dar. Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Struktur wurde erst Ende 2025 absehbar und konnte
daher im Doppelhaushalt 2026/2027 nicht mehr berücksichtigt werden.
Aufgrund der engen Verflechtungen zwischen Stadt und Eigenbetrieb sowie des wirtschaftlich
bedeutenden steuerlichen Querverbunds ist die notwendige Ausgliederung mit einem deutlich
höheren Arbeitsaufwand sowohl in der Verwaltung als auch bei der externen Beratung verbunden.
Neben der Kanzlei Oppenländer wurde daher die Steuerberatungskanzlei Eversheim Stuible
Treueberater GmbH mit der Bearbeitung der steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang
mit der Ausgründung beauftragt.
Für die zusätzlichen Beratungsleistungen entstehen im Jahr 2026 überplanmäßige Aufwendungen.
3. Ermächtigung im Haushalts-/Wirtschaftsplan
DHH PG Beschreibung Kont.objekt Kostenart Betrag (in
2026/2027 Euro)
2026 5470-082 Öffentlicher P82547001 44294000 -250.000
Personennahverkehr -220.000
2026 5470-082 Öffentlicher P82547001 31420000 250.000
Personennahverkehr 220.000
PG = Produktgruppe, EP =Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm)
Positive Beträge = Erträge und Einzahlungen / Negative Beträge = Aufwendungen und Auszahlungen
Erläuterung zur Deckung, Folgekosten / Wirkung auf den Jahresabschluss bei EuB
Im DHH 2026/2027 sind im TH PNV, PG 5470-082 für das Jahr 2026 Mittel in Höhe von 100.000
Euro für die juristische Begleitung der Direktvergabe an den SVE eingeplant, die für das
ursprünglich geplante Verfahren ausreichend gewesen wären. Aufgrund der neuen Rechtslage und
der damit verbundenen Komplexität des Sachverhalts, reichen diese im aktuellen Doppelhaushalt
nicht aus. Es fallen ungeplante umfangreiche Prüfungen im Vergabe- und Beihilferecht sowie im
Steuer- und Gesellschaftsrecht an.
1. Vergabe- und Beihilferecht
Im Jahr 2026 ist in der PG 5470-082 mit Mehraufwendungen in Höhe von 250.000 für
Dienstleistungen im Rahmen der rechtlichen Beratung zu rechnen.
2. Steuer- und Gesellschaftsrecht
Im Jahr 2026 ist in der PG 5470-082 mit Mehraufwendungen für rechtliche Beratung in Höhe von
220.000 Euro zu rechnen.
Die Deckung der genannten Mehraufwendungen im Jahr 2026 erfolgt durch Mehrerträge in Form
von Zuschüssen innerhalb derselben Produktgruppe.
Für das Jahr 2027 sind ebenfalls im TH PNV, PG 5470-082 Mittel für die juristische Begleitung der
Direktvergabe an den SVE in Höhe von 100.000 Euro eingeplant. Nach derzeitigem Stand ist davon
auszugehen, dass diese Mittel wie vorgesehen für Beratungsleistungen der Kanzlei Oppenländer
und des Steuerberatungsbüros Eversheim Stuible in Höhe von jeweils rund 50.000 Euro benötigt
werden. Für diese beiden Beratungsleistungen wird der bestehende Haushaltsansatz im Jahr 2027
nach derzeitiger Einschätzung ausreichend sein.
Weitere Beratungsleistungen für das Jahr 2028 können zum jetzigen Stand nicht verlässlich
geschätzt werden. Die voraussichtlich notwendigen Mittel werden in die HH-Planung für den DHH
2028/2029 eingebracht.
Auswirkungen auf die mittelfristige Haushalts-/Wirtschaftsplanung
Entfällt.
Stadt Esslingen am Neckar - BC/141/2026 Seite 2 von 4
4. Begründung
Bei einer Betrauung für Verkehrsleistungen ab dem 01.07.2028 müssen unter Einhaltung von
vorgegebenen Fristen Vorarbeiten geleistet werden. Im Jahr 2025 wurden deshalb erste Gespräche
mit der Kanzlei Oppenländer zum Thema Vergabe- und Beihilferecht geführt.
Es stellte sich heraus, dass eine mögliche Anschlussbetrauung des SVE durch den neuen ÖDLA für
den genannten Zeitpunkt an den heutigen Maßstäben und Konkretisierungen der Rechtsprechung
zu messen ist. Eine Dienstleistungskonzession als Grundlage für eine analoge Betrauung wie im
Jahr 2018 ist inzwischen nicht mehr belastbar zu begründen. Statt einer Vergabe wie bisher nach
Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 kommt daher nur eine Inhouse-Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO
1370/2007 i. V. m. § 108 GWB in Betracht.
Die Umsetzung dieser strukturellen Neuordnung ist aufgrund der vielfältigen Verflechtungen
zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt rechtlich und organisatorisch komplex. Neben vergabe-
und beihilferechtlichen Fragestellungen sind insbesondere gesellschafts- und steuerrechtliche
Aspekte zu berücksichtigen. Im steuerlichen Bereich liegt der Schwerpunkt auf dem Erhalt des
steuerlichen Querverbunds sowie einer möglichst steuerneutralen Ausgliederung des
Verkehrsbereichs in eine GmbH. Zur frühzeitigen Klärung der steuerlichen Auswirkungen wurde
Ende Mai 2026 ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Die
Rückmeldung des Finanzamts ist Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte.
Im ersten Halbjahr 2026 lagen die Schwerpunkte der Arbeiten insbesondere auf der Vorbereitung
der Vorabbekanntmachung sowie der Erstellung des Antrags auf verbindliche Auskunft
einschließlich der hierfür erforderlichen Unterlagen. Aufgrund der zusätzlichen Anforderungen
und der damit verbundenen höheren Komplexität des Verfahrens entsteht gegenüber dem
ursprünglich vorgesehenen Verfahren ein erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf.
Für die Jahre 2026 und 2027 wurden Rechts- und Beratungskosten von jeweils 100.000 Euro
eingeplant. Diese Mittel waren für das ursprünglich vorgesehene Verfahren ausreichend. Aufgrund
der nun erforderlichen strukturellen Neuordnung sowie der damit verbundenen zusätzlichen
vergabe-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Beratungsleistungen reichen die im Doppelhaushalt
veranschlagten Mittel nicht aus.
Nach Vorliegen des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats zur Weiterbeauftragung des SVE und
der Rückmeldung des Finanzamts können die weiteren Umsetzungsschritte fortgeführt bzw.
eingeleitet werden. Hierzu gehören insbesondere die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung,
die weitere Ausgestaltung des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA), die Vorbereitung und
Umsetzung der Ausgliederung des Verkehrsbereichs sowie die Gründung und
gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der neuen Verkehrsgesellschaft. Die hierfür erforderlichen
weiteren Schritte werden dem Gemeinderat jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Einschätzung des Projekts/der Maßnahme zur Klimarelevanz
Klimaschutz
Auswirkungen auf:
positiv keine Auswirkungen negativ schwer
einschätzbar
Senkung Treibhausgasemissionen ☐ ☒ ☐ ☐
Sparsamer Umgang mit Energie ☐ ☒ ☐ ☐
Ausbau regenerativer Energiequellen ☐ ☒ ☐ ☐
Gesamtauswirkung Klimaschutz ☐ ☒ ☐ ☐
Stadt Esslingen am Neckar - BC/141/2026 Seite 3 von 4
Klimawandelanpassung
Auswirkungen auf:
positiv keine Auswirkungen negativ schwer
einschätzbar
Hitzevorsorge ☐ ☒ ☐ ☐
Erhalt/Förderung ☐ ☒ ☐ ☐
Kaltluftentstehung/-transport
Starkregen-/Hochwasservorsorge ☐ ☒ ☐ ☐
Gesamtauswirkung ☐ ☒ ☐ ☐
Klimawandelanpassung
Erläuterungen zur Einschätzung:
Entfällt.
Weitere Sachbearbeiter:innen Amt
Nicole Peckhaus Dezernat III
Stadt Esslingen am Neckar - BC/141/2026 Seite 4 von 4
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