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Neugestaltung Marktplatz: Haushaltsvorgriff gemäß § 84 Abs. 2 GemO
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Esslingen am Neckar |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Tiefbauamt 66/169/2026
Marc Ströbele
Beratungsfolge
Verwaltungsausschuss 21.09.2026 öffentlich
Betreff
Neugestaltung Marktplatz: Haushaltsvorgriff gemäß § 84 Abs. 2 GemO
1. Beschlussantrag:
1. Dem Haushaltsvorgriff gemäß § 84 Abs. 2 GemO für die überplanmäßige Mehrauszahlung in
2026 in Höhe von bis zu 4.300.000 Euro bei der PG 5410-166 wird zugestimmt. Die
Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in 2027 innerhalb derselben PG.
2. Kurzzusammenfassung
Die Arbeiten am Marktplatz und der damit verbundene Mittelabfluss verlaufen schneller als im
Rahmen der Haushaltsplanung angenommen. Ein Vorgriff auf die für 2027 eingeplanten
Haushaltsmittel ist daher erforderlich. Das Gesamtbudget der Maßnahme erhöht sich dadurch
nicht.
3. Ermächtigung im Haushalts-/Wirtschaftsplan
DHH PG Beschreibung Kont.objekt Kostenart Betrag (in
2026/2027 Euro)
2026 5410-166 Gemeindestraßen 7.5410.01730 78720000 -4.300.000
2027 5410-166 Gemeindestraßen 7.5410.01730 78720000 4.300.000
Wiplan Jahr EP/IP Beschreibung Lfd. Nummer KontenGr. Betrag (in
Euro)
PG = Produktgruppe, EP =Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm)
Positive Beträge = Erträge und Einzahlungen / Negative Beträge = Aufwendungen und Auszahlungen
Erläuterung zur Deckung, Folgekosten / Wirkung auf den Jahresabschluss bei EuB
Die für die Neugestaltung des Marktplatzes im Jahr 2026 voraussichtlich zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von bis zu 4,3 Mio. Euro sind im Haushaltsjahr 2027 im TH 66, PG 5410-166
veranschlagt. Das Gesamtbudget der Maßnahme erhöht sich dadurch nicht.
Auswirkungen auf die mittelfristige Haushalts-/Wirtschaftsplanung
Entfällt.
4. Begründung
Die Neugestaltung des Marktplatzes verläuft technisch und logistisch sehr gut. Die kostenintensiven
Hauptpositionen (Leitungsbau und Pflasterarbeiten) können bereits weitgehend in diesem Jahr und
damit etwas schneller als ursprünglich vorgesehen fertiggestellt werden.
Diese finanziell bedeutenden Hauptgewerke sind entsprechend zeitnah abzurechnen, weshalb ein
Vorgriff auf die für 2027 eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 4,3 Mio. Euro erforderlich
ist. Das Gesamtbudget erhöht sich dadurch nicht; es verschiebt sich lediglich der Mittelabfluss nach
vorne.
5. Einschätzung des Projekts/der Maßnahme zur Klimarelevanz
Klimaschutz
Auswirkungen auf:
positiv keine Auswirkungen negativ schwer
einschätzbar
Senkung Treibhausgasemissionen ☐ ☒ ☐ ☐
Sparsamer Umgang mit Energie ☐ ☒ ☐ ☐
Ausbau regenerativer Energiequellen ☐ ☒ ☐ ☐
Gesamtauswirkung Klimaschutz ☐ ☒ ☐ ☐
Klimawandelanpassung
Auswirkungen auf:
positiv keine Auswirkungen negativ schwer
einschätzbar
Hitzevorsorge ☐ ☒ ☐ ☐
Erhalt/Förderung ☐ ☒ ☐ ☐
Kaltluftentstehung/-transport
Starkregen-/Hochwasservorsorge ☐ ☒ ☐ ☐
Gesamtauswirkung ☐ ☒ ☐ ☐
Klimawandelanpassung
Erläuterungen zur Einschätzung:
Weitere Sachbearbeiter:innen Amt
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