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Neugestaltung Marktplatz: Haushaltsvorgriff gemäß § 84 Abs. 2 GemO

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeEsslingen am Neckar
Datum2026-09-21
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Beschlussvorlage Tiefbauamt 66/169/2026 Marc Ströbele Beratungsfolge Verwaltungsausschuss 21.09.2026 öffentlich Betreff Neugestaltung Marktplatz: Haushaltsvorgriff gemäß § 84 Abs. 2 GemO 1. Beschlussantrag: 1. Dem Haushaltsvorgriff gemäß § 84 Abs. 2 GemO für die überplanmäßige Mehrauszahlung in 2026 in Höhe von bis zu 4.300.000 Euro bei der PG 5410-166 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen in 2027 innerhalb derselben PG. 2. Kurzzusammenfassung Die Arbeiten am Marktplatz und der damit verbundene Mittelabfluss verlaufen schneller als im Rahmen der Haushaltsplanung angenommen. Ein Vorgriff auf die für 2027 eingeplanten Haushaltsmittel ist daher erforderlich. Das Gesamtbudget der Maßnahme erhöht sich dadurch nicht. 3. Ermächtigung im Haushalts-/Wirtschaftsplan DHH PG Beschreibung Kont.objekt Kostenart Betrag (in 2026/2027 Euro) 2026 5410-166 Gemeindestraßen 7.5410.01730 78720000 -4.300.000 2027 5410-166 Gemeindestraßen 7.5410.01730 78720000 4.300.000 Wiplan Jahr EP/IP Beschreibung Lfd. Nummer KontenGr. Betrag (in Euro) PG = Produktgruppe, EP =Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm) Positive Beträge = Erträge und Einzahlungen / Negative Beträge = Aufwendungen und Auszahlungen Erläuterung zur Deckung, Folgekosten / Wirkung auf den Jahresabschluss bei EuB Die für die Neugestaltung des Marktplatzes im Jahr 2026 voraussichtlich zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von bis zu 4,3 Mio. Euro sind im Haushaltsjahr 2027 im TH 66, PG 5410-166 veranschlagt. Das Gesamtbudget der Maßnahme erhöht sich dadurch nicht. Auswirkungen auf die mittelfristige Haushalts-/Wirtschaftsplanung Entfällt. 4. Begründung Die Neugestaltung des Marktplatzes verläuft technisch und logistisch sehr gut. Die kostenintensiven Hauptpositionen (Leitungsbau und Pflasterarbeiten) können bereits weitgehend in diesem Jahr und damit etwas schneller als ursprünglich vorgesehen fertiggestellt werden. Diese finanziell bedeutenden Hauptgewerke sind entsprechend zeitnah abzurechnen, weshalb ein Vorgriff auf die für 2027 eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 4,3 Mio. Euro erforderlich ist. Das Gesamtbudget erhöht sich dadurch nicht; es verschiebt sich lediglich der Mittelabfluss nach vorne. 5. Einschätzung des Projekts/der Maßnahme zur Klimarelevanz Klimaschutz Auswirkungen auf: positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätzbar Senkung Treibhausgasemissionen ☐ ☒ ☐ ☐ Sparsamer Umgang mit Energie ☐ ☒ ☐ ☐ Ausbau regenerativer Energiequellen ☐ ☒ ☐ ☐ Gesamtauswirkung Klimaschutz ☐ ☒ ☐ ☐ Klimawandelanpassung Auswirkungen auf: positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätzbar Hitzevorsorge ☐ ☒ ☐ ☐ Erhalt/Förderung ☐ ☒ ☐ ☐ Kaltluftentstehung/-transport Starkregen-/Hochwasservorsorge ☐ ☒ ☐ ☐ Gesamtauswirkung ☐ ☒ ☐ ☐ Klimawandelanpassung Erläuterungen zur Einschätzung: Weitere Sachbearbeiter:innen Amt Stadt Esslingen am Neckar - 66/169/2026 Seite 2 von 3 Stadt Esslingen am Neckar - 66/169/2026 Seite 3 von 3

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