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Projektgebiet Hochschul-Areal Flandernstraße: Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Esslingen am Neckar |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Stadtplanungsamt 61/197/2026
Renate Jesinger
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz 23.09.2026 öffentlich
Gemeinderat 12.10.2026 öffentlich
Betreff
Projektgebiet Hochschul-Areal Flandernstraße:
Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027
1. Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm
2027 zur weiteren Vorbereitung eines Sanierungsgebietes zu stellen.
2. Kurzzusammenfassung
Seit April 2026 wird für die Arealentwicklung an der Flandernstraße geprüft, ob die Transforma-
tion von einem Hochschul-Standort in ein Wohnquartier im Sinne der Städtebauförderung unren-
tierlich und die Festlegung eines Sanierungsgebietes sinnvoll sind. Für eine Beurteilung sind wei-
tere, kostenrelevante Fachgutachten notwendig, die für die weiteren Vorbereitungen eines Sanie-
rungsgebiets – zumindest teilweise – förderfähig sein können. Für die Antragstellung zur Aufnahme
in die Städtebauförderung ist die Freigabe des Gemeinderates notwendig.
3. Ermächtigung im Haushalts-/Wirtschaftsplan
DHH PG Beschreibung Kont.objekt Kostenart Betrag (in
2026/2027 Euro)
2026 5110-461 Entwicklung neuer städteb. L61511009200 42710000 -150.000
Sanierungsm.
2026 5110-461 Entwicklung neuer städteb. L61511009200 31410000 90.000
Sanierungsm.
2026 1133-030 Grundstücksmanagement 30215000 44294000 -150.000
2026 1133-030 Grundstücksverkehr 7.1133.00110 78210000 -200.000
2027 5110-461 Sanierungsgebiet HS-Areal 7.5110.00190 78730000 -320.000
Flandernstraße
2027 5110-461 Sanierungsgebiet HS-Areal 7.5110.00190 68110000 192.000
Flandernstraße
2027 1133-030 Grundstücksmanagement 30215000 44294000 -150.000
2027 1133-030 Grundstücksverkehr 7.1133.00110 78210000 -200.000
Wiplan Jahr EP/IP Beschreibung Lfd. Nummer KontenGr. Betrag (in
Euro)
PG = Produktgruppe, EP =Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm)
Positive Beträge = Erträge und Einzahlungen / Negative Beträge = Aufwendungen und Auszahlungen
Erläuterung zur Deckung, Folgekosten / Wirkung auf den Jahresabschluss bei EuB
Im DHH 2026/2027 sind im TH 61, PG 5110-461 für das Jahr 2026 Aufwendungen in Höhe von
150.000 € sowie voraussichtliche Erträge aus Finanzhilfe in Höhe von 90.000 € für die Entwicklung
neuer Sanierungsgebiete eingeplant. Hieraus werden die Kosten für die Landsiedlung Baden-Würt-
temberg GmbH mit ca. 25.000 € finanziert, die für das Gebiet des Hochschul-Areals Flandernstraße,
mit der Untersuchung der Rentierlichkeit und der Ausarbeitung des Neuantrages zur Aufnahme in
das Städtebauförderprogramm 2027 zur weiteren Vorbereitung, beauftragt wurde. Für diese Auf-
wendungen werden Erträge aus Finanzhilfe in Höhe von ca. 15.000 € (60 % Fördersatz) erwartet.
Für den Fall der Aufnahme in die Städtebauförderung wurden im Nachtragshaushalt 2026/2027
für das Jahr 2027 im TH61, PG 5110-461, Projekt „Sanierungsgebiet HS-Areal Flandernstraße“, Aus-
zahlungen in Höhe von 320.000 € für erste Maßnahmen (Planungs- und Gutachterkosten) sowie
die Begleitung im Sanierungsverfahren durch einen Sanierungsträger eingeplant. Demgegenüber
stehen voraussichtliche Einzahlungen durch Finanzhilfe aus der Städtebauförderung in Höhe von
192.000 €. Darüber hinaus wurden im TH30, PG 1133-030, für die Jahre 2026 und 2027 Aufwen-
dungen in Höhe von jeweils 150.000 € sowie auf dem Projekt „Grundstücksverkehr“ Auszahlungen
in Höhe von jeweils 200.000 € eingeplant, aus denen ebenfalls Gutachten und Untersuchungen fi-
nanziert werden können.
Falls die Untersuchung der Rentierlichkeit in städtebaufördertechnischer Hinsicht ergibt, dass auf
dem Hochschul-Areal eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme möglich ist, wurden in der mit-
telfristigen Finanzplanung des Nachtragshaushalts 2026/2027 im TH 61 für die Jahre 2028 bis
2030 finanzielle Mittel (Auszahlungen und korrespondierende Einzahlungen) für ggfs. weitere Gut-
achten und Untersuchungen sowie Planungskosten für erste investive Maßnahmen vorgesehen.
Vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushalts durch das Regierungspräsidium Stuttgart
stehen dann ausreichend finanzielle Mittel für die anstehenden Gutachten zur weiteren Vorberei-
tung des Sanierungsgebietes bereit.
Auswirkungen auf die mittelfristige Haushalts-/Wirtschaftsplanung
2028 (in Euro) 2029 (in Euro) 2030ff (in Euro)
ErgHH
FinHH -500.000 -500.000 -500.000
300.000 300.000 300.000
EP
IP
ErgHH = Ergebnishaushalt, FinHH = Finanzhaushalt, EP = Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm)
Positive Beträge = Reduktion von Aufwendungen und Ertragssteigerung / Negative Beträge = Aufwandssteigerung/Ertragsreduktion
4. Begründung
Stadt Esslingen am Neckar - 61/197/2026 Seite 2 von 4
Das Hochschulareal Flandernstraße wird von der Stadt Esslingen am Neckar vom Land Baden-
Württemberg übernommen. Mit dem „Werkstattverfahren“ (Wettbewerb) und unter frühzeitiger
Einbindung der Bürgerschaft wurde ein Rahmenplan für das Hochschul-Areal entwickelt, der das
künftige Nutzungsgefüge und die städtebauliche Ausformung des Areals darstellt. Dieser dient als
Grundlage für alle Maßnahmen, die auch für ein Sanierungsgebiet relevant sind. Die Stadt Esslingen
beabsichtigt, das Areal zu einem Quartier mit Schwerpunkt Wohnen zu entwickeln.
Das Hochschulareal Flandernstraße spielt – in Nachbarschaft zum neuen Tobias-Mayer-Quartier
(IBA‘27-Projekt) und der so genannten „Flandernhöhe“ – eine zentrale Rolle für die Esslinger Stadt-
entwicklung. Die Neunutzung des ehemaligen Hochschulgeländes könnte beispielhaft zeigen, wel-
che Chancen einer ressourcenschonenden Quartiersentwicklung sich durch die Weiter- und/oder
Neuentwicklung der Bestände ergeben. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass tragfähige
Konzepte für die Umnutzung der Bestandsgebäude gefunden werden. Das Areal kann zudem durch
eine Neuordnung eine integrierende Funktion erhalten, besser an die angrenzenden Quartiere an-
gebunden werden und zur Behebung vorhandener Defizite beitragen. Durch die Nutzung des Areals
für den Wohnungsbau kann ein wichtiger Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums
geleistet werden.
Die Umsetzung der baulichen Entwicklung soll ggf. im Rahmen einer städtebaulichen Erneuerungs-
maßnahme erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass im Falle einer Rentierlichkeit keine Fördergelder
zu erwarten sind. Daher soll eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme nur dann beantragt wer-
den, wenn die Ausgaben die Erlöse übersteigen.
Aufgrund der derzeit vorliegenden Daten und Grundlagen kann noch keine Aussage darüber getrof-
fen werden, ob die Gesamtmaßnahme rentierlich wird. Es müssen vorab noch über verschiedene
Gutachten die anerkennungsfähigen Kosten und die zu erwartenden Erlöse, soweit das derzeit
möglich ist, ermittelt werden. Erst mit diesen Erkenntnissen, die bis Spätsommer 2027 erarbeitet
werden sollen, ist eine Einschätzung hinsichtlich der Rentierlichkeit möglich.
Mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wurde vereinbart, dass zunächst ein An-
trag auf die Förderung der weiteren Vorbereitung gestellt wird. Im Rahmen dieser Maßnahme wer-
den Kosten, die der weiteren Vorbereitung zugeordnet werden können, bis zu einer Höhe von
wahrscheinlich 500 TSD Euro gefördert. Ziel ist es die vorgesehenen Maßnahmen zu konkretisieren
und verlässliches Zahlenmaterial zu erarbeiten, die dann als Entscheidungsgrundlage für eine An-
tragsstellung auf Durchführung eines Sanierungsverfahrens dienen. Sollte die Stadt Esslingen am
Neckar zu dem Ergebnis kommen, dass die Entwicklung des Areals Flandernstraße rentierlich ist
und keinen Antrag auf Durchführung stellen, sind die geförderten Kosten für die weitere Vorberei-
tung nicht zurückzuzahlen.
Ein Antrag auf weitere Vorbereitung wird immer nur dann gestellt, wenn eine Rentierlichkeit der
Gesamtmaßnahmen nicht sicher abschätzbar ist.
Zur weiteren Vorbereitung und Abschätzung der Rentierlichkeit werden unter anderem Gutachten
und Untersuchungen zu folgenden Themen benötigt:
• Raumluftmessungen Sporthalle, Akropolis und Mensa
• Schadstoffmessungen Akropolis
• Machbarkeitsstudie Entwässerung
• Machbarkeitsstudie Stützmauer
• Sanierungskonzepte Akropolis
• Aussagen zu Verkehrswert Areal Flandernstraße
• Aussagen zu möglichen Wertansatz für die Veräußerung der privatwirtschaftlichen Flächen.
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5. Einschätzung des Projekts/der Maßnahme zur Klimarelevanz
Klimaschutz
Auswirkungen auf:
positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätz-
bar
Senkung Treibhausgasemissionen ☐ ☒ ☐ ☐
Sparsamer Umgang mit Energie ☐ ☒ ☐ ☐
Ausbau regenerativer Energiequellen ☐ ☒ ☐ ☐
Gesamtauswirkung Klimaschutz ☐ ☒ ☐ ☐
Klimawandelanpassung
Auswirkungen auf:
positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätz-
bar
Hitzevorsorge ☐ ☒ ☐ ☐
Erhalt/Förderung Kaltluftentste- ☐ ☒ ☐ ☐
hung/-transport
Starkregen-/Hochwasservorsorge ☐ ☒ ☐ ☐
Gesamtauswirkung Klimawande- ☐ ☒ ☐ ☐
lanpassung
Erläuterungen zur Einschätzung:
Mit dem Antrag auf weitere Vorbereitungen für ein Sanierungsgebiet sind keine baulichen Maßnah-
men verbunden, daher ergeben sich auch keine klimarelevanten Auswirkungen.
Weitere Sachbearbeiter:innen Amt
Gunther Burmeister 30
Anlage(n):
1. Maßnahmenplan
2. Maßnahmenplan mit Bestandsgebäuden
3. Kosten- und Finanzierungsübersicht
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