Startseite › Esslingen am Neckar › Dokument

Projektgebiet Hochschul-Areal Flandernstraße: Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeEsslingen am Neckar
Datum2026-09-23
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Stadtplanungsamt 61/197/2026 Renate Jesinger Beratungsfolge Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz 23.09.2026 öffentlich Gemeinderat 12.10.2026 öffentlich Betreff Projektgebiet Hochschul-Areal Flandernstraße: Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027 1. Beschlussantrag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027 zur weiteren Vorbereitung eines Sanierungsgebietes zu stellen. 2. Kurzzusammenfassung Seit April 2026 wird für die Arealentwicklung an der Flandernstraße geprüft, ob die Transforma- tion von einem Hochschul-Standort in ein Wohnquartier im Sinne der Städtebauförderung unren- tierlich und die Festlegung eines Sanierungsgebietes sinnvoll sind. Für eine Beurteilung sind wei- tere, kostenrelevante Fachgutachten notwendig, die für die weiteren Vorbereitungen eines Sanie- rungsgebiets – zumindest teilweise – förderfähig sein können. Für die Antragstellung zur Aufnahme in die Städtebauförderung ist die Freigabe des Gemeinderates notwendig. 3. Ermächtigung im Haushalts-/Wirtschaftsplan DHH PG Beschreibung Kont.objekt Kostenart Betrag (in 2026/2027 Euro) 2026 5110-461 Entwicklung neuer städteb. L61511009200 42710000 -150.000 Sanierungsm. 2026 5110-461 Entwicklung neuer städteb. L61511009200 31410000 90.000 Sanierungsm. 2026 1133-030 Grundstücksmanagement 30215000 44294000 -150.000 2026 1133-030 Grundstücksverkehr 7.1133.00110 78210000 -200.000 2027 5110-461 Sanierungsgebiet HS-Areal 7.5110.00190 78730000 -320.000 Flandernstraße 2027 5110-461 Sanierungsgebiet HS-Areal 7.5110.00190 68110000 192.000 Flandernstraße 2027 1133-030 Grundstücksmanagement 30215000 44294000 -150.000 2027 1133-030 Grundstücksverkehr 7.1133.00110 78210000 -200.000 Wiplan Jahr EP/IP Beschreibung Lfd. Nummer KontenGr. Betrag (in Euro) PG = Produktgruppe, EP =Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm) Positive Beträge = Erträge und Einzahlungen / Negative Beträge = Aufwendungen und Auszahlungen Erläuterung zur Deckung, Folgekosten / Wirkung auf den Jahresabschluss bei EuB Im DHH 2026/2027 sind im TH 61, PG 5110-461 für das Jahr 2026 Aufwendungen in Höhe von 150.000 € sowie voraussichtliche Erträge aus Finanzhilfe in Höhe von 90.000 € für die Entwicklung neuer Sanierungsgebiete eingeplant. Hieraus werden die Kosten für die Landsiedlung Baden-Würt- temberg GmbH mit ca. 25.000 € finanziert, die für das Gebiet des Hochschul-Areals Flandernstraße, mit der Untersuchung der Rentierlichkeit und der Ausarbeitung des Neuantrages zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2027 zur weiteren Vorbereitung, beauftragt wurde. Für diese Auf- wendungen werden Erträge aus Finanzhilfe in Höhe von ca. 15.000 € (60 % Fördersatz) erwartet. Für den Fall der Aufnahme in die Städtebauförderung wurden im Nachtragshaushalt 2026/2027 für das Jahr 2027 im TH61, PG 5110-461, Projekt „Sanierungsgebiet HS-Areal Flandernstraße“, Aus- zahlungen in Höhe von 320.000 € für erste Maßnahmen (Planungs- und Gutachterkosten) sowie die Begleitung im Sanierungsverfahren durch einen Sanierungsträger eingeplant. Demgegenüber stehen voraussichtliche Einzahlungen durch Finanzhilfe aus der Städtebauförderung in Höhe von 192.000 €. Darüber hinaus wurden im TH30, PG 1133-030, für die Jahre 2026 und 2027 Aufwen- dungen in Höhe von jeweils 150.000 € sowie auf dem Projekt „Grundstücksverkehr“ Auszahlungen in Höhe von jeweils 200.000 € eingeplant, aus denen ebenfalls Gutachten und Untersuchungen fi- nanziert werden können. Falls die Untersuchung der Rentierlichkeit in städtebaufördertechnischer Hinsicht ergibt, dass auf dem Hochschul-Areal eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme möglich ist, wurden in der mit- telfristigen Finanzplanung des Nachtragshaushalts 2026/2027 im TH 61 für die Jahre 2028 bis 2030 finanzielle Mittel (Auszahlungen und korrespondierende Einzahlungen) für ggfs. weitere Gut- achten und Untersuchungen sowie Planungskosten für erste investive Maßnahmen vorgesehen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushalts durch das Regierungspräsidium Stuttgart stehen dann ausreichend finanzielle Mittel für die anstehenden Gutachten zur weiteren Vorberei- tung des Sanierungsgebietes bereit. Auswirkungen auf die mittelfristige Haushalts-/Wirtschaftsplanung 2028 (in Euro) 2029 (in Euro) 2030ff (in Euro) ErgHH FinHH -500.000 -500.000 -500.000 300.000 300.000 300.000 EP IP ErgHH = Ergebnishaushalt, FinHH = Finanzhaushalt, EP = Erfolgsplan, IP = Investitionsplan (Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm) Positive Beträge = Reduktion von Aufwendungen und Ertragssteigerung / Negative Beträge = Aufwandssteigerung/Ertragsreduktion 4. Begründung Stadt Esslingen am Neckar - 61/197/2026 Seite 2 von 4 Das Hochschulareal Flandernstraße wird von der Stadt Esslingen am Neckar vom Land Baden- Württemberg übernommen. Mit dem „Werkstattverfahren“ (Wettbewerb) und unter frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft wurde ein Rahmenplan für das Hochschul-Areal entwickelt, der das künftige Nutzungsgefüge und die städtebauliche Ausformung des Areals darstellt. Dieser dient als Grundlage für alle Maßnahmen, die auch für ein Sanierungsgebiet relevant sind. Die Stadt Esslingen beabsichtigt, das Areal zu einem Quartier mit Schwerpunkt Wohnen zu entwickeln. Das Hochschulareal Flandernstraße spielt – in Nachbarschaft zum neuen Tobias-Mayer-Quartier (IBA‘27-Projekt) und der so genannten „Flandernhöhe“ – eine zentrale Rolle für die Esslinger Stadt- entwicklung. Die Neunutzung des ehemaligen Hochschulgeländes könnte beispielhaft zeigen, wel- che Chancen einer ressourcenschonenden Quartiersentwicklung sich durch die Weiter- und/oder Neuentwicklung der Bestände ergeben. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass tragfähige Konzepte für die Umnutzung der Bestandsgebäude gefunden werden. Das Areal kann zudem durch eine Neuordnung eine integrierende Funktion erhalten, besser an die angrenzenden Quartiere an- gebunden werden und zur Behebung vorhandener Defizite beitragen. Durch die Nutzung des Areals für den Wohnungsbau kann ein wichtiger Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums geleistet werden. Die Umsetzung der baulichen Entwicklung soll ggf. im Rahmen einer städtebaulichen Erneuerungs- maßnahme erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass im Falle einer Rentierlichkeit keine Fördergelder zu erwarten sind. Daher soll eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme nur dann beantragt wer- den, wenn die Ausgaben die Erlöse übersteigen. Aufgrund der derzeit vorliegenden Daten und Grundlagen kann noch keine Aussage darüber getrof- fen werden, ob die Gesamtmaßnahme rentierlich wird. Es müssen vorab noch über verschiedene Gutachten die anerkennungsfähigen Kosten und die zu erwartenden Erlöse, soweit das derzeit möglich ist, ermittelt werden. Erst mit diesen Erkenntnissen, die bis Spätsommer 2027 erarbeitet werden sollen, ist eine Einschätzung hinsichtlich der Rentierlichkeit möglich. Mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen wurde vereinbart, dass zunächst ein An- trag auf die Förderung der weiteren Vorbereitung gestellt wird. Im Rahmen dieser Maßnahme wer- den Kosten, die der weiteren Vorbereitung zugeordnet werden können, bis zu einer Höhe von wahrscheinlich 500 TSD Euro gefördert. Ziel ist es die vorgesehenen Maßnahmen zu konkretisieren und verlässliches Zahlenmaterial zu erarbeiten, die dann als Entscheidungsgrundlage für eine An- tragsstellung auf Durchführung eines Sanierungsverfahrens dienen. Sollte die Stadt Esslingen am Neckar zu dem Ergebnis kommen, dass die Entwicklung des Areals Flandernstraße rentierlich ist und keinen Antrag auf Durchführung stellen, sind die geförderten Kosten für die weitere Vorberei- tung nicht zurückzuzahlen. Ein Antrag auf weitere Vorbereitung wird immer nur dann gestellt, wenn eine Rentierlichkeit der Gesamtmaßnahmen nicht sicher abschätzbar ist. Zur weiteren Vorbereitung und Abschätzung der Rentierlichkeit werden unter anderem Gutachten und Untersuchungen zu folgenden Themen benötigt: • Raumluftmessungen Sporthalle, Akropolis und Mensa • Schadstoffmessungen Akropolis • Machbarkeitsstudie Entwässerung • Machbarkeitsstudie Stützmauer • Sanierungskonzepte Akropolis • Aussagen zu Verkehrswert Areal Flandernstraße • Aussagen zu möglichen Wertansatz für die Veräußerung der privatwirtschaftlichen Flächen. Stadt Esslingen am Neckar - 61/197/2026 Seite 3 von 4 5. Einschätzung des Projekts/der Maßnahme zur Klimarelevanz Klimaschutz Auswirkungen auf: positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätz- bar Senkung Treibhausgasemissionen ☐ ☒ ☐ ☐ Sparsamer Umgang mit Energie ☐ ☒ ☐ ☐ Ausbau regenerativer Energiequellen ☐ ☒ ☐ ☐ Gesamtauswirkung Klimaschutz ☐ ☒ ☐ ☐ Klimawandelanpassung Auswirkungen auf: positiv keine Auswirkungen negativ schwer einschätz- bar Hitzevorsorge ☐ ☒ ☐ ☐ Erhalt/Förderung Kaltluftentste- ☐ ☒ ☐ ☐ hung/-transport Starkregen-/Hochwasservorsorge ☐ ☒ ☐ ☐ Gesamtauswirkung Klimawande- ☐ ☒ ☐ ☐ lanpassung Erläuterungen zur Einschätzung: Mit dem Antrag auf weitere Vorbereitungen für ein Sanierungsgebiet sind keine baulichen Maßnah- men verbunden, daher ergeben sich auch keine klimarelevanten Auswirkungen. Weitere Sachbearbeiter:innen Amt Gunther Burmeister 30 Anlage(n): 1. Maßnahmenplan 2. Maßnahmenplan mit Bestandsgebäuden 3. Kosten- und Finanzierungsübersicht Stadt Esslingen am Neckar - 61/197/2026 Seite 4 von 4

Text aus PDF extrahiert