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Jahresabschluss der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2025; a) Prüfung des Jahresabschlusses b) Feststellung des Jahresabschlusses
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Erndtebrück |
| Datum | 2026-09-23 |
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE ERNDTEBRÜCK Erndtebrück, 17.08.2026
Der Bürgermeister
II/913-01/01
Vorlage Nr. 11-158 Rechnungsprüfungsaus-
23.09.2026 RPA
11. Wahlperiode schuss
- öffentlich - Rat 30.09.2026 Rat
Jahresabschluss der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2025;
a) Prüfung des Jahresabschlusses
b) Feststellung des Jahresabschlusses
1. Beschlussvorschlag
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Erndtebrück hat den Jahresabschluss
der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2025 und den Lagebericht 2025 gemäß § 102 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unter Einbeziehung des
Prüfungsberichts 2025 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S/W Treuhand Südwestfalen
GmbH, Siegen, geprüft und erklärt in der als Anlage Nr. 1 beigefügten Stellungnahme gem. §
59 Abs. 3 GO NRW, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine
Einwendungen erhoben werden und er den Jahresabschluss zum 31.12.2025 und den
Lagebericht 2025 billigt.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Erndtebrück,
folgende Beschlüsse zu fassen:
2.1 Der Rat der Gemeinde Erndtebrück nimmt die Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2025 zur Kenntnis.
2.2 Der Rat der Gemeinde Erndtebrück stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einer
Bilanzsumme von 96.696.609,27 € sowie einem in der Ergebnisrechnung
ausgewiesenen Jahresüberschuss von 7.529.593,52 € fest.
2.3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum
31.12.2025 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung.
2. Sachverhalt
Gemäß § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den §§ 96 und 102 GO NRW
vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und bis spätestens 31. Dezember des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss vom Rat festzustellen. Zugleich hat der Rat
über die Behandlung des Fehlbetrages zu beschließen. Die Ratsmitglieder entscheiden über
die Entlastung des Bürgermeisters.
Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
im Land Nordrhein–Westfalen wurde in § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW ein neuer Automatismus
für die Verwendung eines Jahresüberschusses eingeführt. Im Falle eines Jahresüberschus-
ses wird dieser mit Feststellung des Jahresabschlusses automatisch der Ausgleichsrücklage
Fachbereichsleiterin Sachbearbeiterin Kämmerei
In Vertretung
Gronau (Schneider) (Loske)
zugeführt. Die Regelung dient der Stärkung der Ausgleichsrücklage als Schwankungsreser-
ve für den Haushaltsausgleich kommender Jahre. Ein gesonderter Beschluss des Rates
über die Verwendung des Jahresüberschusses entfällt daher.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Erndtebrück hat sich für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2025 gemäß den §§ 59 Abs. 3 S. 2 und 102 Abs. 2 GO NRW mit
Beschluss vom 23.10.2023 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S/W Treuhand Südwestfalen
GmbH bedient.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 durch die S/W Treuhand Südwestfalen GmbH
erfolgte im August 2026. Der endgültige Prüfungsbericht ist dieser Vorlage als Anlage Nr. 2
beigefügt.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die S/W Treuhand Südwestfalen
GmbH hat in ihrem Prüfungsbericht mit Datum vom 14.08.2026 einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die S/W Treuhand Südwestfalen-GmbH wird gemäß § 59 Abs. 3 S. 3 GO NRW an den
Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses teilnehmen und über die wesentlichen
Ergebnisse ihrer Prüfung berichten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu beziehen. Am Schluss dieses Berichtes hat der
Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner
Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den Jahresabschluss und Lagebericht
billigt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 wurde allen Ratsmitgliedern mit
Schreiben vom 31.08.2026 zugeleitet und ist ergänzend im Sitzungsdienstverfahren SD.NET
auch als Anlage zu dieser Vorlage einsehbar.
3. Rechtliche Beurteilung
Selbstverwaltungsangelegenheit.
4. Finanzielle Auswirkungen
Prüfungskosten in Höhe von 9.520,00 €.
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