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Jahresabschluss der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2025; a) Prüfung des Jahresabschlusses b) Feststellung des Jahresabschlusses

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeErndtebrück
Datum2026-09-23
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GEMEINDE ERNDTEBRÜCK Erndtebrück, 17.08.2026 Der Bürgermeister II/913-01/01 Vorlage Nr. 11-158 Rechnungsprüfungsaus- 23.09.2026 RPA 11. Wahlperiode schuss - öffentlich - Rat 30.09.2026 Rat Jahresabschluss der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2025; a) Prüfung des Jahresabschlusses b) Feststellung des Jahresabschlusses 1. Beschlussvorschlag 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Erndtebrück hat den Jahresabschluss der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2025 und den Lagebericht 2025 gemäß § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unter Einbeziehung des Prüfungsberichts 2025 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S/W Treuhand Südwestfalen GmbH, Siegen, geprüft und erklärt in der als Anlage Nr. 1 beigefügten Stellungnahme gem. § 59 Abs. 3 GO NRW, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den Jahresabschluss zum 31.12.2025 und den Lagebericht 2025 billigt. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Erndtebrück, folgende Beschlüsse zu fassen: 2.1 Der Rat der Gemeinde Erndtebrück nimmt die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gemeinde Erndtebrück zum 31.12.2025 zur Kenntnis. 2.2 Der Rat der Gemeinde Erndtebrück stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einer Bilanzsumme von 96.696.609,27 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 7.529.593,52 € fest. 2.3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung. 2. Sachverhalt Gemäß § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den §§ 96 und 102 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss vom Rat festzustellen. Zugleich hat der Rat über die Behandlung des Fehlbetrages zu beschließen. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein–Westfalen wurde in § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW ein neuer Automatismus für die Verwendung eines Jahresüberschusses eingeführt. Im Falle eines Jahresüberschus- ses wird dieser mit Feststellung des Jahresabschlusses automatisch der Ausgleichsrücklage Fachbereichsleiterin Sachbearbeiterin Kämmerei In Vertretung Gronau (Schneider) (Loske) zugeführt. Die Regelung dient der Stärkung der Ausgleichsrücklage als Schwankungsreser- ve für den Haushaltsausgleich kommender Jahre. Ein gesonderter Beschluss des Rates über die Verwendung des Jahresüberschusses entfällt daher. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Erndtebrück hat sich für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 gemäß den §§ 59 Abs. 3 S. 2 und 102 Abs. 2 GO NRW mit Beschluss vom 23.10.2023 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S/W Treuhand Südwestfalen GmbH bedient. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 durch die S/W Treuhand Südwestfalen GmbH erfolgte im August 2026. Der endgültige Prüfungsbericht ist dieser Vorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die S/W Treuhand Südwestfalen GmbH hat in ihrem Prüfungsbericht mit Datum vom 14.08.2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die S/W Treuhand Südwestfalen-GmbH wird gemäß § 59 Abs. 3 S. 3 GO NRW an den Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses teilnehmen und über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu beziehen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den Jahresabschluss und Lagebericht billigt. Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 wurde allen Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 31.08.2026 zugeleitet und ist ergänzend im Sitzungsdienstverfahren SD.NET auch als Anlage zu dieser Vorlage einsehbar. 3. Rechtliche Beurteilung Selbstverwaltungsangelegenheit. 4. Finanzielle Auswirkungen Prüfungskosten in Höhe von 9.520,00 €.

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