Startseite › Erftstadt › Dokument
Schulentwicklungsplan 2025/2026 bis 2030/2031
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Erftstadt |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT ERFTSTADT öffentlich
Die Bürgermeisterin V 285/2026
Az.: Amt: - 40 -
BeschlAusf.: - 40 -
Dezernat: - III -
Datum: 17.08.2026
gez. Knips gez. Weitzel
Kämmerer Bürgermeisterin
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM
gez. Dr. Sitzer gez. Falk-Trude
stellv. Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung
Amtsleitung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Bildung 23.09.2026 vorberatend
Rat 13.10.2026 beschließend
Betrifft: Schulentwicklungsplan 2025/2026 bis 2030/2031
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto:
Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja Nein
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung die vorgelegte
Endfassung des als Anlage beigefügten Schulentwicklungsplans der Stadt Erftstadt für die Jahre
2025/2026 bis 2030/2031.
Begründung:
Die Stadt Erftstadt ist als Schulträgerin gemäß § 80 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benach-
barter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese dient der Siche-
rung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs-
und Abschlussangebotes. Dabei sind die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung
aufeinander abzustimmen.
Gemäß § 80 Absatz 5 SchulG NRW berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung insbesondere
das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkom-
mens und die Entwicklung des Schulraumbestandes. Vor diesem Hintergrund wurde der Schulent-
wicklungsplan der Stadt Erftstadt fortgeschrieben. Er umfasst eine Schülerzahlenprognose sowie
eine Analyse der räumlichen Situation der städtischen Schulen.
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung am 10.06.2026 wurde der Entwurf des Schulentwick-
lungsplans durch die Agentur Lexis & Rother vorgestellt. Zuvor waren die wesentlichen Ergebnisse
im Rahmen zweier Workshops mit den Schulleitungen der Erftstädter Grundschulen und weiterfüh-
renden Schulen erörtert worden. Der Schulentwicklungsplan liegt nun in seiner Endfassung vor.
Die Schülerzahlenprognose bestätigt grundsätzlich die Stabilität der Erftstädter Schullandschaft.
Keine der Grundschulen unterschreitet im Prognosezeitraum die schulrechtlichen Mindestgrößen.
Aufgrund teilweise nur geringer Abstände zu den jeweiligen Klassenbildungsgrenzen lässt sich die
konkrete Zahl der zu bildenden Eingangsklassen jedoch nicht in allen Fällen verlässlich vorhersa-
gen. Auch das bestehende Angebot aus Hauptschule, Realschulen und Gymnasien wird als zu-
kunftsfähig bewertet. Für die weiterführenden Schulen wird insbesondere infolge der Rückkehr zu
G9 bis zum Ende des Prognosezeitraums ein Anstieg um insgesamt rund 450 Schülerinnen und
Schüler erwartet.
Die Raumanalyse zeigt, dass die weiterführenden Schulen – nach Abschluss der Sanierung des
Schulzentrums Lechenich – grundsätzlich über ausreichende räumliche Kapazitäten verfügen, um
auch den erwarteten Höchststand der Schülerzahlen um das Jahr 2030 aufnehmen zu können.
Für einzelne Schulen beziehungsweise Schulstandorte werden jedoch weitergehende Maßnahmen
empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Überprüfung beziehungsweise Festlegung von Zügig-
keiten, die Weiterentwicklung der Raum- und Ganztagskonzepte, die multifunktionale Nutzung und
Ausstattung von Räumen sowie die qualitative Verbesserung der Ganztagsbereiche.
Der Schulentwicklungsplan bildet damit die fachliche Grundlage für die weiteren schulorganisatori-
schen, baulichen und ausstattungsbezogenen Entscheidungen der Stadt Erftstadt als Schulträge-
rin. Über die Umsetzung einzelner Empfehlungen wird, soweit erforderlich, in gesonderten Verfah-
ren und Beschlussvorlagen entschieden.
In Vertretung
gez.
(Knips)
- 2 -
Text aus PDF extrahiert