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Durchführung des Programms JeKits 2 in der Musikschule Erftstadt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Erftstadt |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT ERFTSTADT öffentlich
Die Bürgermeisterin V 232/2026
Az.: -102- Amt: - 10 -
BeschlAusf.: - -102- -
Dezernat: - I -
Datum: 17.06.2026
gez. Knips gez. Weitzel
Kämmerer Bürgermeisterin
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM
gez. Pokolm
Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung
Amtsleitung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Hauptausschuss 30.06.2026 vorberatend
Rat 15.07.2026 beschließend
Ausschuss für Bildung 23.09.2026 zur Kenntnis
Betrifft: Durchführung des Programms JeKits 2 in der Musikschule Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto:
keine
Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung:
x Ja Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt:
Ja Nein
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Fortführung und finanzielle Absicherung des Landespro-
gramms „JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (Phase JeKits 2) an den teilneh-
menden Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027.
Begründung:
Das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Programm „JeKits“ ist das größte kulturelle Bil-
dungsprogramm in NRW. Es zielt auf Chancengleichheit und den Zugang zu kultureller Bildung für
alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ab.
Während das erste Jahr (JeKits 1) als verpflichtende, beitragsfreie Grundausbildung im Klassen-
verband stattfand, baut JeKits 2 als freiwilliges Vertiefungsprogramm darauf auf. Es wurde der
Schwerpunkt Instrumente gewählt.
Um den kontinuierlichen Übergang der Kinder von der spielerischen Basisphase (JeKits 1) in den
qualifizierten Folgeunterricht (JeKits 2) zu gewährleisten, müssen die personellen und logistischen
Kapazitäten (u.a. Bereitstellung von Leihinstrumenten, Personaleinsatz der Musikschule) zeitnah
vertraglich fixiert werden. Die Bewilligung sichert zudem den Abruf der Landesfördermittel (fachbe-
zogene Pauschale nach § 29 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfa-
len (HG NRW).
Die Gesamtfinanzierung des Programms JeKits 2 beruht auf einem gesetzlich vorgegebenen
Mischsystem aus drei Säulen:
1. Landesförderung (JeKits-Pauschale): Das Land NRW übernimmt einen Festzuschuss
pro teilnehmende Schule. Zudem wird die Anschaffung von Instrumenten mit bis zu 50 %
bezuschusst. Die Pauschale wird jeweils für den Zeitraum Januar bis Dezember ausge-
zahlt. Die Stadt Erftstadt tritt in Vorlage für die Monate Januar bis März, da der Förderbe-
scheid jeweils erst in März des jeweiligen Jahres zugestellt wird.
2. Elternbeiträge: Für die Teilnahme an JeKits 2 wird eine monatliche Gebühr in Höhe von
29 € erhoben. Die Leihgebühr für die zur Verfügung gestellten Instrumente ist hierin enthal-
ten. Empfänger:innen von Sozialleistungen (wie Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe,
Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-
Leistungs-Gesetz) sind vollständig befreit. Die entstehenden Ausfälle werden pauschal
kompensiert.
3. Eigenanteil der Kommune: Der verbleibende Abdeckungsbedarf zur Finanzierung der
Lehrkräfte und der Koordinierungskosten stellt den kommunalen Eigenanteil dar. Die De-
ckung des Eigenanteils ist im laufenden Haushaltsjahr sichergestellt. Der Unterricht
wird durch Lehrkräfte übernommen, die innerhalb ihres Deputates aufgrund von Abmeldun-
gen von Schüler:innen eine geringe Unterdeckung aufweisen. Darüber hinaus kann die
Stadt Erftstadt auf einen Teil der Mittel aus der durch die Klaus Geske Musik- und Kultur-
stiftung finanzierten Stelle zugreifen. Die Finanzierung des Unterrichtsfachs Cello durch die
Stiftung ist erst ab 09/2026 erforderlich, da der Stelleninhaber zum 31.07.2026 in den Ru-
hestand tritt. Daher wird dieses Projekt zu 100% refinanziert.
Die Förderung wird jährlich fortgeführt, sofern das Land NRW die Fortsetzung des Programms in
den Folgejahren sicherstellt.
gez.
(Weitzel)
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