Startseite › Erftstadt › Dokument

Durchführung des Programms JeKits 2 in der Musikschule Erftstadt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeErftstadt
Datum2026-09-23
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

STADT ERFTSTADT öffentlich Die Bürgermeisterin V 232/2026 Az.: -102- Amt: - 10 - BeschlAusf.: - -102- - Dezernat: - I - Datum: 17.06.2026 gez. Knips gez. Weitzel Kämmerer Bürgermeisterin Dezernat II Dezernat III Dezernat IV BM gez. Pokolm Amtsleitung RPA Mitzeichnung weitere Betriebsleitung Amtsleitung Beratungsfolge Termin Bemerkungen Hauptausschuss 30.06.2026 vorberatend Rat 15.07.2026 beschließend Ausschuss für Bildung 23.09.2026 zur Kenntnis Betrifft: Durchführung des Programms JeKits 2 in der Musikschule Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: keine Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Fortführung und finanzielle Absicherung des Landespro- gramms „JeKits - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (Phase JeKits 2) an den teilneh- menden Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027. Begründung: Das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Programm „JeKits“ ist das größte kulturelle Bil- dungsprogramm in NRW. Es zielt auf Chancengleichheit und den Zugang zu kultureller Bildung für alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ab. Während das erste Jahr (JeKits 1) als verpflichtende, beitragsfreie Grundausbildung im Klassen- verband stattfand, baut JeKits 2 als freiwilliges Vertiefungsprogramm darauf auf. Es wurde der Schwerpunkt Instrumente gewählt. Um den kontinuierlichen Übergang der Kinder von der spielerischen Basisphase (JeKits 1) in den qualifizierten Folgeunterricht (JeKits 2) zu gewährleisten, müssen die personellen und logistischen Kapazitäten (u.a. Bereitstellung von Leihinstrumenten, Personaleinsatz der Musikschule) zeitnah vertraglich fixiert werden. Die Bewilligung sichert zudem den Abruf der Landesfördermittel (fachbe- zogene Pauschale nach § 29 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfa- len (HG NRW). Die Gesamtfinanzierung des Programms JeKits 2 beruht auf einem gesetzlich vorgegebenen Mischsystem aus drei Säulen: 1. Landesförderung (JeKits-Pauschale): Das Land NRW übernimmt einen Festzuschuss pro teilnehmende Schule. Zudem wird die Anschaffung von Instrumenten mit bis zu 50 % bezuschusst. Die Pauschale wird jeweils für den Zeitraum Januar bis Dezember ausge- zahlt. Die Stadt Erftstadt tritt in Vorlage für die Monate Januar bis März, da der Förderbe- scheid jeweils erst in März des jeweiligen Jahres zugestellt wird. 2. Elternbeiträge: Für die Teilnahme an JeKits 2 wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 29 € erhoben. Die Leihgebühr für die zur Verfügung gestellten Instrumente ist hierin enthal- ten. Empfänger:innen von Sozialleistungen (wie Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber- Leistungs-Gesetz) sind vollständig befreit. Die entstehenden Ausfälle werden pauschal kompensiert. 3. Eigenanteil der Kommune: Der verbleibende Abdeckungsbedarf zur Finanzierung der Lehrkräfte und der Koordinierungskosten stellt den kommunalen Eigenanteil dar. Die De- ckung des Eigenanteils ist im laufenden Haushaltsjahr sichergestellt. Der Unterricht wird durch Lehrkräfte übernommen, die innerhalb ihres Deputates aufgrund von Abmeldun- gen von Schüler:innen eine geringe Unterdeckung aufweisen. Darüber hinaus kann die Stadt Erftstadt auf einen Teil der Mittel aus der durch die Klaus Geske Musik- und Kultur- stiftung finanzierten Stelle zugreifen. Die Finanzierung des Unterrichtsfachs Cello durch die Stiftung ist erst ab 09/2026 erforderlich, da der Stelleninhaber zum 31.07.2026 in den Ru- hestand tritt. Daher wird dieses Projekt zu 100% refinanziert. Die Förderung wird jährlich fortgeführt, sofern das Land NRW die Fortsetzung des Programms in den Folgejahren sicherstellt. gez. (Weitzel) - 2 -

Text aus PDF extrahiert