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Senkung des Studierendenwerksbeitrags zur Unterstützung der Studierenden (PPL 24 -Hochschulen und Forschung-)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBremen
Datum2026-09-18
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Der Senator für Finanzen Abt. 2/Ref. 21 Auskunft erteilt: Rebekka Warnecke Tel. 361-68899 Datum: 9. September 2026 Vorlage VL 21/8189 - öffentlich - Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsaktion Haushalts- und Finanzausschuss (Land) 18. September 2026 beschließend Titel der Vorlage Senkung des Studierendenwerksbeitrags zur Unterstützung der Studierenden (PPL 24 -Hochschulen und Forschung-) Wirtschaftlichkeit: WU-Übersicht ist beigefügt. VL-Nummer Senat: 21/1883 L Sachdarstellung Die Finanzierung des Studiums in Deutschland wird gemäß der Vorlage der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zunehmend schwieriger, da die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mieten, stark gestiegen sind. Während ein Viertel der Studierenden über 1.300 € monatlich verfügt, muss ein Drittel mit weniger als 800 € auskommen. Die durchschnittliche Miete lag 2021 bei 410 €, ist aber seither weiter gestiegen. Die BAföG-Wohnpauschale von 360 € reicht in den meisten Hochschulstädten nicht mehr aus, und eine umfassende BAföG-Reform steht noch aus. Auch in Bremen sind die Kosten gestiegen: Der Semesterbeitrag erhöht sich zum Wintersemester 2026/27 auf 443,40 €, vor allem wegen teurerer Semestertickets (226,80 €). Bremen liegt damit im oberen Drittel der deutschen Hochschulstandorte. Die Beiträge werden von den Hochschulen eingezogen und an das Studierendenwerk weitergeleitet. Es ist erforderlich, die Situation der Studierenden in Bremen zu verbessern und damit einen Beitrag zu leisten, Bremen als attraktiven Studienstandort weiter zu erhalten. Bereits wurden Mensapreise und Wohnheim-Mieten stabil gehalten, anders als in vielen anderen Bundesländern. Für das Studienjahr 2027 ist eine Senkung des Semesterbeitrags geplant, finanziert durch eine Zuschusserhöhung an das Studierendenwerk um 1,2 Mio. €. Die Senkung kann laut Mitteilung der SUKW 1 von 3 frühestens zum Sommersemester 2027 umgesetzt werden, da organisatorische und rechtliche Vorbereitungen nötig sind und für das Wintersemester 2026/27 bereits Zulassungsbescheide mit festgelegtem Beitrag verschickt wurden. Die geplante Reduzierung beträgt 18 € pro Semester und Studierender: m und entspricht etwa der jüngsten Erhöhung des Deutschlandsemestertickets. Ziel ist, dass die Aufnahme eines Studiums nicht vom finanziellen Hintergrund abhängt. Es werden seitens des Wissenschaftsressorts keine Alternativen zur geplanten Senkung des Semesterbeitrags vorgeschlagen. Eine direkte Auszahlung an die Studierenden wird wegen des deutlich höheren Verwaltungsaufwands und der längeren Umsetzungsdauer als nicht praktikabel angesehen. Die geplante Senkung des Semesterbeitrags verursacht im Jahr 2027 zusätzliche Kosten von 1,2 Mio. €, die durch eine Erhöhung des Zuschusses an das Studierendenwerk finanziert werden sollen. Zur haushaltsrechtlichen Absicherung der Maßnahme ist die Erteilung einer zusätzlichen VE auf der Hst. 0273/685 12-0 ‚Zuschuss an das Studierendenwerk‘ i. H. v. 1,2 Mio. € mit Abdeckung in 2027 erforderlich. Als Ausgleich für die zusätzliche VE wird die VE auf der Hst. 0995/971 11-9 ‚Global veranschlagte Verpflichtungsermächtigung‘ in gleicher Höhe nicht in Anspruch genommen. Die barmittelmäßige Abdeckung der zusätzlichen VE wird seitens des Wissenschaftsressorts durch Nachbewilligung zu Lasten der Hst. 0995/548 99-2 "Globale Mehrausgaben" sichergestellt. Weitere Informationen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Beschlussempfehlung 1. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt der Finanzierung der Maßnahme i. H. v. 1.200.000,00 € der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in 2027 zu. 2. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt zur haushaltsrechtlichen Absicherung der zusätzlichen Kosten der Erteilung einer zusätzlichen VE bei der Hst. 0273/685 12-0 ‚Zuschuss an das Studierendenwerk‘ i. H. v. 1,2 Mio. € mit Abdeckung in 2027 zu. Zum Ausgleich darf die bei der Hst. 0995/971 11-9 ‚Global veranschlagte Verpflichtungsermächtigung‘ in gleicher Höhe nicht in Anspruch genommen werden. 3. Der Haushalts- und Finanzausschuss ermächtigt den Senator für Finanzen zur haushalts-technischen Umsetzung. Vorherige Senats- und Gremienbefassungen In der Sitzung Erforderliche Senats- und Gremienbefassung Ergebnis am Senatssitzung Zustimmung 30.06.2026 Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, 14.08.2026 Zustimmung Informationsfreiheit und Digitalisierung Beschlussvorlage HAFA Controlling VL 21/8189 2 von 3 Anlage(n): 1. 1883-L_Teil B_Senkung des Studierendenwerksbeitrages zur Un Beschlussvorlage HAFA Controlling VL 21/8189 3 von 3

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