Startseite › Bremen › Dokument
Senkung des Studierendenwerksbeitrags zur Unterstützung der Studierenden (PPL 24 -Hochschulen und Forschung-)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-09-18 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Senator für Finanzen
Abt. 2/Ref. 21
Auskunft erteilt:
Rebekka Warnecke
Tel. 361-68899
Datum:
9. September 2026
Vorlage VL 21/8189
- öffentlich -
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion
Haushalts- und Finanzausschuss (Land) 18. September 2026 beschließend
Titel der Vorlage
Senkung des Studierendenwerksbeitrags zur Unterstützung der
Studierenden
(PPL 24 -Hochschulen und Forschung-)
Wirtschaftlichkeit: WU-Übersicht ist beigefügt.
VL-Nummer Senat: 21/1883 L
Sachdarstellung
Die Finanzierung des Studiums in Deutschland wird gemäß der Vorlage der Senatorin
für Umwelt, Klima und Wissenschaft zunehmend schwieriger, da die
Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mieten, stark gestiegen sind. Während ein
Viertel der Studierenden über 1.300 € monatlich verfügt, muss ein Drittel mit weniger
als 800 € auskommen. Die durchschnittliche Miete lag 2021 bei 410 €, ist aber seither
weiter gestiegen. Die BAföG-Wohnpauschale von 360 € reicht in den meisten
Hochschulstädten nicht mehr aus, und eine umfassende BAföG-Reform steht noch
aus. Auch in Bremen sind die Kosten gestiegen: Der Semesterbeitrag erhöht sich zum
Wintersemester 2026/27 auf 443,40 €, vor allem wegen teurerer Semestertickets
(226,80 €). Bremen liegt damit im oberen Drittel der deutschen Hochschulstandorte.
Die Beiträge werden von den Hochschulen eingezogen und an das Studierendenwerk
weitergeleitet.
Es ist erforderlich, die Situation der Studierenden in Bremen zu verbessern und damit
einen Beitrag zu leisten, Bremen als attraktiven Studienstandort weiter zu erhalten.
Bereits wurden Mensapreise und Wohnheim-Mieten stabil gehalten, anders als in
vielen anderen Bundesländern. Für das Studienjahr 2027 ist eine Senkung des
Semesterbeitrags geplant, finanziert durch eine Zuschusserhöhung an das
Studierendenwerk um 1,2 Mio. €. Die Senkung kann laut Mitteilung der SUKW
1 von 3
frühestens zum Sommersemester 2027 umgesetzt werden, da organisatorische und
rechtliche Vorbereitungen nötig sind und für das Wintersemester 2026/27 bereits
Zulassungsbescheide mit festgelegtem Beitrag verschickt wurden. Die geplante
Reduzierung beträgt 18 € pro Semester und Studierender: m und entspricht etwa der
jüngsten Erhöhung des Deutschlandsemestertickets. Ziel ist, dass die Aufnahme eines
Studiums nicht vom finanziellen Hintergrund abhängt.
Es werden seitens des Wissenschaftsressorts keine Alternativen zur geplanten
Senkung des Semesterbeitrags vorgeschlagen. Eine direkte Auszahlung an die
Studierenden wird wegen des deutlich höheren Verwaltungsaufwands und der
längeren Umsetzungsdauer als nicht praktikabel angesehen.
Die geplante Senkung des Semesterbeitrags verursacht im Jahr 2027 zusätzliche
Kosten von 1,2 Mio. €, die durch eine Erhöhung des Zuschusses an das
Studierendenwerk finanziert werden sollen. Zur haushaltsrechtlichen Absicherung der
Maßnahme ist die Erteilung einer zusätzlichen VE auf der Hst. 0273/685 12-0
‚Zuschuss an das Studierendenwerk‘ i. H. v. 1,2 Mio. € mit Abdeckung in 2027
erforderlich. Als Ausgleich für die zusätzliche VE wird die VE auf der Hst. 0995/971
11-9 ‚Global veranschlagte Verpflichtungsermächtigung‘ in gleicher Höhe nicht in
Anspruch genommen. Die barmittelmäßige Abdeckung der zusätzlichen VE wird
seitens des Wissenschaftsressorts durch Nachbewilligung zu Lasten der Hst.
0995/548 99-2 "Globale Mehrausgaben" sichergestellt.
Weitere Informationen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Beschlussempfehlung
1. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt der Finanzierung der Maßnahme i. H.
v. 1.200.000,00 € der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in 2027 zu.
2. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmt zur haushaltsrechtlichen Absicherung
der zusätzlichen Kosten der Erteilung einer zusätzlichen VE bei der Hst. 0273/685
12-0 ‚Zuschuss an das Studierendenwerk‘ i. H. v. 1,2 Mio. € mit Abdeckung in 2027
zu. Zum Ausgleich darf die bei der Hst. 0995/971 11-9 ‚Global veranschlagte
Verpflichtungsermächtigung‘ in gleicher Höhe nicht in Anspruch genommen
werden.
3. Der Haushalts- und Finanzausschuss ermächtigt den Senator für Finanzen zur
haushalts-technischen Umsetzung.
Vorherige Senats- und Gremienbefassungen
In der Sitzung
Erforderliche Senats- und Gremienbefassung Ergebnis
am
Senatssitzung Zustimmung 30.06.2026
Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, 14.08.2026
Zustimmung
Informationsfreiheit und Digitalisierung
Beschlussvorlage HAFA Controlling VL 21/8189 2 von 3
Anlage(n):
1. 1883-L_Teil B_Senkung des Studierendenwerksbeitrages zur Un
Beschlussvorlage HAFA Controlling VL 21/8189 3 von 3
Text aus PDF extrahiert