Startseite › Bremen › Dokument
Wie groß ist das Problem mit sogenannten Elterntaxis in Bremen?
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Stadtbürgerschaft Drucksache 21/712 S
21. Wahlperiode (zu Drs. 21/664 S)
20. Januar 2026
Mitteilung des Senats
Wie groß ist das Problem mit sogenannten Elterntaxis in Bremen?
Große Anfrage
der Fraktion der FDP vom 05.11.2025
und Mitteilung des Senats vom 20.01.2026
Vorbemerkung der fragestellenden Fraktion:
Laut Umfrage der ADAC-Stiftung aus dem Jahre 2024 wird jedes vierte Grundschulkind an
mehr als der Hälfte aller Tage zur Schule gefahren. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto
direkt vor der Schule absetzen, um sie möglichst schnell und bequem in den Unterricht zu
bringen, sogenannte „Elterntaxis“, meinen es oft nur gut. Teilweise kann das – etwa wegen
schlechter Verkehrsanbindungen – auch notwendig sein. Das Verhalten kann aber zu
Problemen führen. Wenn zu viele Eltern zeitgleich ihre Kinder per Auto zur Schule fahren,
führt das häufig zu langen Autokolonnen vor den Schulen und für die übrigen
Verkehrsteilnehmer riskanten Park- und Wendemanövern. Gleichzeitig kann es zu
gefährlichen Situationen insbesondere auch für Kinder führen, die sich zwischen den an-
und abfahrenden Autos zur Schule bewegen.
Abgesehen davon, dass „Elterntaxis“ zusätzliche Emissionen verursachen, sind diese
Fahrten zudem auch nicht immer für die Kinder förderlich, da es die Gefahr eines
Überbehütens birgt, wo Kinder selbständig zur Schule kommen könnten. Wenn Kinder nicht
selbst zu Fuß oder per Fahrrad zur Schule fahren, lernen sie sehr viel später sich
eigenständig, korrekt und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Untersuchungen haben
außerdem gezeigt, dass Kinder, die selbst zur Schule gehen oder radeln, konzentrierter
dem Unterricht folgen können, weil sie mehr an der frischen Luft sind und mehr Bewegung
haben. Es wäre daher aus verschiedenen Aspekten wünschenswert, wenn das Phänomen
„Elterntaxis“ reduziert würde.
Es gibt zahlreiche Vorschläge, die Situation zu entzerren, wie etwa der gemeinschaftliche
Weg zur Schule per „Laufbus“, Elternhaltestellen abseits vom unmittelbaren Zugang zur
Schule, Verkehrserziehung und Appelle an Eltern und Schüler, den Schulweg per Bus, Rad
oder zu Fuß zu absolvieren. Kürzlich hat die Bremer Beirätekonferenz die Forderung nach
einem Modellversuch mit zeitlich begrenzten Fahrverboten vor Schulen und die Einrichtung
von sogenannten „Schulstraßen“ aufgestellt. Diese Forderung wird allerdings nicht von allen
Beiräten gestellt. Das lässt die Vermutung zu, dass die Herausforderungen mit „Elterntaxis“
an den verschiedenen Bremer Schulen sehr unterschiedlich ist oder die Passgenauigkeit
einer solchen Maßnahme unterschiedlich bewertet wird.
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 1 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
1. Wie haben sich bislang die einzelnen Beiräte in der Stadt Bremen zum Thema
„Elterntaxis“ positioniert?
Zu 1:
Beiräte und Ortsämter sind in Bremen die ersten Anlaufstellen für alles, was die
Bürger:innen in den Stadtteilen bewegt. In diesem Zusammenhang beschäftigt das
Thema „Elterntaxis“ die Beiräte zum Teil seit vielen Jahren, weil diese zu Verkehrs-
und Ordnungsproblematiken führen. Je nach Struktur ihrer Stadtteile sind die
Beiräte davon unterschiedlich stark betroffen. In eher dörflich geprägten Quartieren
treten diese Probleme seltener auf, da die Grundschulen kleiner sind und die
Verkehrssituation im Umfeld entspannter ist. In dichter besiedelten Stadtteilen
hingegen berichten die Ortsämter, dass die Problematik regelmäßig und nahezu
jedes Schuljahr erneut auftritt und dort ein Großteil der Grundschulen betroffen ist.
Vor diesem Hintergrund wird das Instrument der Schulstraßen seit mehreren Jahren
immer wieder diskutiert. Erste entsprechende Beschlüsse der Beiräte liegen bereits
länger zurück und wurden mehrfach erneuert, da die zuständigen Behörden bislang
zurückhaltend reagierten und die Belastung in den Stadtteilen weiterhin als
erheblich eingeschätzt wird.
Auf Initiative des Beirates Schwachhausen befasste sich die Beirätekonferenz in
ihren Sitzungen im Mai und September letztes Jahr erneut mit dem Thema. Dabei
wurden sowohl die inhaltlichen Argumente als auch die rechtlichen
Rahmenbedingungen eingehend beraten. Grundlage bildet die Orientierung an
Modellprojekten in Köln, Essen, Berlin und München, die bereits positive
Erfahrungen mit temporären Zugangsbeschränkungen im Umfeld von
Grundschulen gesammelt haben.
Die Beirätekonferenz zeigte sich grundsätzlich offen für eine solche Umsetzung, da
diese nicht zwingend mit kostenintensiven technischen Barriere-Systemen
verbunden sein muss. Abschließend beschloss sie einstimmig bei einer Enthaltung,
die Stadtbürgerschaft zu ersuchen, den Senat aufzufordern, das Konzept der
Schulstraßen im Rahmen eines Modellversuchs zu erproben.
a. Welche Beiräte haben Beschlüsse für die Einführung von Schulstraßen
gefasst?
b. Welche Beiräte haben bislang kein entsprechendes Anliegen für
„Schulstraßen“ formuliert?
c. Welche Beiräte haben ein solches Anliegen für „Schulstraßen“ bislang
abgelehnt, weil sie es für nicht notwendig oder zielführend halten?
d. Welche weiteren Lösungsvorschläge liegen bislang aus den Reihen der
Beiräte vor?
Zu 1a:
Beschlüsse zum Thema Schulstraßen wurden bisher in den Beiräten Hemelingen,
Huchting, Mitte, Neustadt, Östliche Vorstadt, Osterholz, Schwachhausen und Walle
gefasst. Die Beschlüsse beziehen sich sowohl auf einzelne konkrete Standorte, auf die
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 2 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Unterstützung anderer Beiräte bei der Durchsetzung von Standorten, bzw. der
Forderung nach Durchführung eines Modellprojektes oder auf die grundsätzliche
Eignung und Anwendung des Instrumentes. Einzelne Standorte werden in diesem
Zusammenhang wiederkehrend von den Eltern thematisiert und entsprechende
Beschlüsse der Beiräte gefasst.
Zu 1b:
Dass etwas mehr als die Hälfte der Beiräte bislang keine Beschlüsse zu Schulstraßen
gefasst hat, ist nicht als Ablehnung des Instruments zu verstehen. Vielmehr zeigt sich,
dass in diesen Stadtteilen die Problematik der Elterntaxis an den jeweiligen
Grundschulen nicht als so gravierend eingeschätzt wird, dass der Einsatz einer
Schulstraße erforderlich erscheint. Teilweise werden vor Ort andere Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssituation diskutiert.
In einem Stadtteil wurde die Einführung einer Schulstraße erörtert, jedoch aufgrund der
Lage eines unmittelbar angrenzenden Wohngebiets verworfen, da dessen
Erreichbarkeit während der Sperrzeiten nicht gewährleistet wäre. Stattdessen wurden
alternative Maßnahmen in Betracht gezogen.
Insgesamt besteht bei den Beiräten eine grundsätzliche Bereitschaft, das Modell der
Schulstraßen als mögliche Lösung für das Problem der Elterntaxis weiterhin
ergebnisoffen zu prüfen.
Zu 1c:
In keinem Beirat wurde bislang ein Antrag zur Einrichtung einer Schulstraße für eine
konkrete Grundschule oder zur Erprobung des Modells gestellt und anschließend
abgelehnt. In einem Beirat wurde jedoch ein gegenteiliger Antrag eingebracht, der
darauf abzielte, sich grundsätzlich gegen die Einführung von Schulstraßen
auszusprechen. Dieser Antrag fand im zuständigen Fachausschuss keine Mehrheit
und wurde nach der anschließenden öffentlichen Debatte in der Beiratssitzung
zurückgezogen.
Zu 1d:
Die Beiräte und Ortsämter stehen in kontinuierlichem Austausch mit den Schulen,
Eltern sowie der Polizei, überwiegend mit den Kontaktpolizist:innen. In diesem Rahmen
wird ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation diskutiert und beschlossen. Diese reichen von Elternabenden,
Informationsveranstaltungen und -kampagnen sowie dem Einsatz von
Schülerlots:innen über verkehrsrechtliche Anordnungen wie
Geschwindigkeitsreduzierungen, Parkverbote oder Einbahnstraßenregelungen bis hin
zu baulichen Maßnahmen wie Zebrastreifen. Diese Möglichkeiten müssen
ausgeschöpft sein, bevor eine temporäre Straßensperrung in Betracht kommt. In den
Diskussionen zeigt sich zugleich eine wachsende Bereitschaft der Schulen und
Elternbeiräte, sich mit dem Modell der Schulstraßen vertieft auseinanderzusetzen, da
die Belastungen durch Elterntaxis zunehmend als gravierend wahrgenommen werden.
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 3 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
2. Welche Probleme mit Elterntaxis bestehen an den einzelnen Schulen in Bremen?
a. Welche Schulen in den einzelnen Stadtteilen Ortsteilen haben bislang
Probleme mit „Elterntaxis“?
b. Welche Probleme werden jeweils genannt?
c. Inwieweit gab es in den letzten 5 Jahren jeweils schon Unfälle, an
welchen Schulen war das und wie häufig?
d. Welche konkreten Hauptursachen für das Phänomen sind den Schulen
vor Ort bekannt (z.B. „Fahrschüler“ aus dem Umland, Bequemlichkeit,
Zweifel an Sicherheit des Schulwegs)?
e. Welche Schulen haben bislang keine Probleme mit „Elterntaxis“
gemeldet?
(Bitte Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Sachverhalte und Erläuterungen der
einzelnen Schulen in einer tabellarischen Übersicht auflisten und Schulen wenn
möglich nach Stadtteilen clustern.)
Eine tabellarische Aufführung ist nicht möglich.
Zu 2a:
In der Regel melden alle Schulen ein verändertes Elternverhalten, weil Kinder
morgens zunehmend mit dem Auto direkt vor die Schule gebracht werden.
Zu 2b:
Benannt werden überfüllte Straßen und Parkplätze sowie eine unübersichtliche
Situation vor dem Schulgelände.
Zu 2c:
Eine Verkehrsunfallauswertung anhand der Stichwörter „Schule“ oder „Elterntaxi“
bzw. eine händische Auswertung ist nicht möglich.
Zu 2d:
Grundsätzlich ist ein verändertes Verhalten der Erziehungsberechtigten erkennbar,
die dazu neigen, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Eine genauere
Untersuchung zu den Gründen liegt nicht vor.
Zu 2e:
Dem Senat liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
3. Welche Einschätzung der Polizei gibt es hinsichtlich der Gefährdungslage durch
„Elterntaxis“ an den von Beiräten und Schulen benannten Standorten?
(Bitte Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Sachverhalte und Erläuterungen der
einzelnen Schulen in einer tabellarischen Übersicht auflisten und Schulen wenn
möglich nach Stadtteilen clustern.)
Zu 3:
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 4 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Das Problem der Elterntaxis betrifft grundsätzlich viele Schulen in Bremen. Je nach
Anzahl der Schüler:innen und der baulichen Gegebenheiten kann dieses
unterschiedlich ausgeprägt sein.
Durch Elterntaxis kommt es zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens vor den
Schulen, dieses konzentriert sich besonders zu Schulbeginn und Schulende.
Hierdurch erhöht sich bereits die allgemeine Verkehrsunfallgefahr.
Da Schulen überwiegend keine ausgewiesenen Parkplätze für Eltern haben, kommt
es durch Falschparken (Halten) zu einer weiteren Erhöhung der Gefahrenlage. So
wird häufig in zweiter Reihe oder an Engstellen gehalten, was wiederum den
Fließverkehr stark behindert oder sogar zum Stillstand bringt. Auch an Schulen, die
über einen Parkplatz verfügen, ist dieser in der Regel nicht auf die Vielzahl von
Fahrzeugen ausgelegt und es kommt folglich ebenso zu oben genannten
Behinderungen. Das Rangieren und Rückwärtsfahren auf diesen Parkplätzen
stellen eine zusätzliche potenzielle Gefährdung der Kinder dar. Die Kinder sind
aufgrund ihrer Körpergröße und der kognitiven Fähigkeiten noch nicht
vollumfänglich in der Lage, den Verkehr einzuschätzen und können nicht über
parkende oder haltende Fahrzeuge hinweg schauen. Ebenso können sie durch den
Fließverkehr zwischen den Fahrzeugen nicht wahrgenommen werden. Folglich
kommt es häufig zu der Situation, dass Kinder zwischen haltenden Fahrzeugen auf
die Straße laufen und der Fließverkehr dann den Kindern kaum noch ausweichen
kann.
Viele Eltern sind sich bewusst, dass sie durch das verkehrswidrige Halten oder
Parken eine Behinderung darstellen und wollen das Aussteigen der Kinder so
schnell wie möglich gestalten. In Teilen wird sich auf Grund dessen bereits während
der Fahrt abgeschnallt und der Ranzen wird schon zu Fahrtantritt auf den Rücken
der Kinder gesetzt. Für den Fall eines Verkehrsunfalls wird hierdurch das
Verletzungsrisiko nicht unerheblich erhöht.
4. Wie haben sich bislang die einzelnen Schulen in den Bremer Stadtteilen der Stadt
Bremen zum Thema „Elterntaxis“ positioniert? Inwieweit gibt es bereits Beschlüsse
z.B. über die Schulkonferenz?
(Bitte Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Sachverhalte und Erläuterungen der
einzelnen Schulen in einer tabellarischen Übersicht auflisten und Schulen wenn
möglich nach Stadtteilen clustern.)
Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor.
5. Welche Maßnahmen wurden an den Schulen, die Probleme mit Elterntaxis haben,
bislang ergriffen mit welchem Ergebnis?
(Bitte Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Sachverhalte und Erläuterungen der
einzelnen Schulen in einer tabellarischen Übersicht auflisten und Schulen wenn
möglich nach Stadtteilen clustern.)
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 5 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Zu 5:
In regelmäßigen Abständen, insbesondere zu Schuljahresbeginn, werden auf
Elternbeiräten und klasseninternen Elternabenden problematische
Verkehrssituationen vor dem Schulgelände thematisiert. Häufig werden dazu die
Kontaktbereichsbeamt:innen der Polizei hinzugezogen, um auf eine positive
Verhaltensänderung der Eltern, die ihr Kind mit dem Auto bringen, hinzuwirken.
6. An welchen Schulen besteht der Wunsch nach einer Einrichtung von Schulstraßen?
a. Was sind die Gründe dafür, dass alternative Maßnahmen bislang nicht
funktioniert haben?
b. Inwieweit gibt es bereits Beschlüsse z.B. über die Schulkonferenz?
c. Inwiefern gibt es dafür jeweils ausreichend räumlichen Gegebenheiten
(z.B. alternative Haltepunkte)? An welchen Schulen müssten diese
Gegebenheiten erst baulich geschaffen werden? Inwiefern ist
ausreichend Platz vorhanden?
d. An welchen dieser Schulen gibt es potenzielle Nutzungskonflikte, (z.B.
Liefer- und Anwohnerverkehr) die gelöst werden müssen?
e. An welchen Schulen wäre es baulich nicht möglich Schulstraßen
einzurichten (z.B. Schule liegt an Hauptverkehrsstraße)?
f. Welche Kontrollmöglichkeiten zur Durchsetzung des
Schulstraßenkonzepts werden vorgeschlagen?
(Bitte Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der Sachverhalte und Erläuterungen der
einzelnen Schulen in einer tabellarischen Übersicht auflisten und Schulen wenn
möglich nach Stadtteilen clustern.)
Eine tabellarische Aufführung ist nicht möglich.
Zu 6a:
Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor.
Zu 6b:
Die Frage sogenannter „Schulstraßen“ wurde in der Vergangenheit mit Bezug auf
drei spezifische Schulen in Bremen an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt,
Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau gerichtet. Die Bearbeitung erfolgt so
lange intern, wie zur Klärung der tangierten Sachverhalte notwendig. Das Thema ist
nicht trivial, weil sog. Schulstraßen nicht ausdrücklich in der StVO vorgesehen sind.
Da eine auch temporäre Sperrung ein Eingriff in den Verkehr ist, sind die
gesetzlichen Hürden dafür hoch.
Zu 6c:
Grundsätzlich bestehen an einem Teil der Schulstandorte bereits geeignete
Nebenstraßen bzw. Erschließungsflächen, die für Elternhaltestellen nutzbar sind.
An anderen Standorten wären zusätzliche Haltebuchten, Wendemöglichkeiten oder
Gehwegaufweitungen erst baulich zu schaffen; die Realisierbarkeit ist jeweils im
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 6 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Einzelfall im Rahmen der Schulumfeldplanung zu prüfen. Eine systematische
Bestandsaufnahme gab es bisher nicht.
Zu 6d:
Mögliche Nutzungskonflikte ergeben sich v. a. mit dem Anwohnerverkehr, dem
Lieferverkehr, den ÖPNV-/Schulbussen sowie den Rettungsdiensten. Diese wären
durch zeitliche Begrenzungen, Ausnahmeregelungen und ggf. Anpassungen der
Zufahrten zu berücksichtigen und planerisch aufzulösen.
Zu 6e:
Dort, wo Schulen unmittelbar an Hauptverkehrsstraßen oder bedeutenden ÖPNV-
Achsen liegen und keine geeigneten Nebenflächen vorhanden sind, sind
Schulstraßen baulich bzw. verkehrlich nur eingeschränkt oder nicht umsetzbar, weil
unzumutbare Verlagerungen des Verkehrs zu erwarten wären. Eine systematische
Bestandsaufnahme hierzu liegt nicht vor.
Zu 6f:
In Betracht kommen insbesondere verkehrsrechtliche Anordnungen mit Halt- bzw.
Durchfahrtsverboten, stichprobenartige Kontrollen durch Polizei und
Ordnungsdienst sowie begleitende schulische und kommunikative Maßnahmen zur
Verhaltenslenkung.
7. Mit welchem Personalaufwand für Ordnungsdienst und Polizei ist zu rechnen für die
Überwachung von „Schulstraßen“
a. durchschnittlich pro Schulstandort,
b. im Zuge von Modellversuchen an wenigen Schulen,
c. bei Umsetzung des Konzeptes in der gesamten Stadt?
Zu 7:
Die Frage zu dem erforderlichen Personal pro Schulstandort ist nicht eindeutig zu
beantworten, so hängt dieses von mehreren Faktoren, wie etwa Größe der Schule
und Anzahl der Zufahrtsstraßen ab.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass pro Schulstandort mindestens 2
Mitarbeiter:innen der Polizei Bremen oder des Ordnungsamtes nötig sind, um eine
ausreichende Überwachung zu gewährleisten. Der Personaleinsatz würde sich je
nach Anzahl der zu überwachenden Schulen entsprechend erhöhen.
Zusätzlich sind Auswirkungen auf den umliegenden Fließverkehr zu erwarten
(Rückstau vor den Schranken) und es ist nicht auszuschließen, dass sich das
Problem der Elterntaxis durch die Einrichtung von Schulstraßen lediglich verlagert.
8. Welche Maßnahmen im Hinblick auf einen sicheren und eigenständigen Weg zur
Schule für Schülerinnen und Schüler sind durch die Stadt in den letzten 5 Jahren
durchgeführt worden?
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 7 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
a. Welche Maßnahmen im Hinblick auf einen sicheren und eigenständigen
Weg zur Schule für Schülerinnen und Schüler sind in den letzten 5 Jahren
zentral über die Verwaltung oder zusammen mit Verbänden, z.B.
Bildungsressort, ADAC, ADFC, Verkehrswacht, Polizei ergriffen worden
b. In welchem Umfang und welcher Form - über die einzelnen Schulen oder
zentral über die Verwaltung - werden diese genannten Maßnahmen
organisatorisch umgesetzt?
c. Wie bewertet der Senat die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und Selbstständigkeit für Schülerinnen und
Schüler auf dem Schulweg geplant?
Zu 8a:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Problem der Elterntaxis nicht mit einer
Maßnahme, sondern nur mit der Verknüpfung vieler Maßnahmen zu verändern ist.
Dazu gehört, neben der Verteilung von kostenlosen Westen und dem Umbau von
Gefahrenstellen auf Schulwegen, eine gute Verkehrserziehung an den Schulen, die
durch Material und Fortbildungen unterstützt wird. Gleichzeitig wurde 2020 eine
Stelle als Koordination für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung eingerichtet, die
die Angebote organisiert und den Schulen als Ansprechperson zur Verfügung steht.
Ein gegründeter Arbeitskreis (www.aber-sicher-bremen.de) aus verschiedenen
Ressorts, Verbänden und Vereinen trifft sich regelmäßig, um die Verkehrssicherheit
kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die Stadt hat u.a. Tempo-30-Anordnungen und punktuelle
Durchfahrtsbeschränkungen, Querungshilfen (Zebrastreifen, Mittelinseln,
aufgeweitete Fußgängerfurten), den Ausbau von Geh- und Radverkehrsanlagen im
Schulumfeld sowie die Anpassung von Haltestellen und Schulbusangeboten, soweit
erforderlich, umgesetzt.
Durch das Präventionszentrum der Polizei Bremen werden ganzjährig, vor allem
auch zum Schuljahresbeginn, eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen zur
Erhöhung der Sicherheit der Schulkinder umgesetzt. Dieses erfolgt teilweise in
enger Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Kontaktpolizistinnen und
Kontaktpolizisten und beinhaltet u.a. folgende Bausteine:
Banneraufhängung zum Schulbeginn
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Sensibilisierung aller
Verkehrsteilnehmenden werden zum Schuljahresbeginn Banner mit der Aufschrift
„ACHTUNG SCHULBEGINN“ gut sichtbar über der Fahrbahn oder am
Fahrbahnrand befestigt. In diesem Jahr werden insgesamt 78 Schulwegbanner
über einen Zeitraum von 6 Wochen in Grundschulnähe und an
Hauptverkehrsachsen aufgehängt.
Zwei Auftaktveranstaltungen zur Banneraufhängung werden medial begleitet, um
die Aktion einprägsam in die Öffentlichkeit zu transportieren.
Präventive Verkehrskontrollen zum Schulbeginn
Unmittelbar nach den Sommerferien werden präventive Verkehrskontrollen
durchgeführt. Auch hier organisiert das Präventionszentrum eine pressewirksame
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 8 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Auftaktveranstaltung zusammen mit den Kooperationspartnern ADAC Weser Ems
e.V. und der Landesverkehrswacht Bremen. Schwerpunktmäßig werden
Rückhaltesysteme und Geschwindigkeitsüberschreitungen kontrolliert. Weitere
Themen sind Ablenkung und Elterntaxis.
Gelbe Füße
Seit 2007 wird das Verkehrssicherheitsprojekt „Mit Gelben Füßen sicher
ankommen“ als eine zielführende Präventionsmaßnahme zur Schulwegsicherung
den Grundschulen, Elterninitiativen und den Kontaktdiensten der Polizei Bremen
angeboten. Das Projekt wird an über 50 Grundschulen umgesetzt. Langjährige
Erfahrungen haben gezeigt, dass die kontinuierliche, jährlich wiederholende
Projektumsetzung ein hilfreicher Baustein bei der Schulwegsicherung ist und zur
Gefahrenreduzierung beiträgt. Rückmeldungen von Kontaktpolizist:innen,
Lehrkräften und Eltern bestätigten, dass das verkehrsgerechte Verhalten und die
Gefahrenerkennung bei den Schulkindern verbessert werden konnte und die
Sensibilisierung zu Verkehrssicherheitsthemen angestiegen ist.
Mobile Präventionspuppenbühne
Die Mobilie Präventionspuppenbühne erreicht jährlich über 2000 Erst- und
Zweitklässler:innen mit einem Verkehrsstück. Das aktuelle Stück „Ein tierisches
Verkehrsabenteuer“ ist eine Mischung aus Puppenspiel, interaktiven Elementen und
vermittelt den Kindern wichtige Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Im Mittelpunkt
des Stücks stehen Mia und Kai sowie der Esel der Bremer Stadtmusikanten. Die
drei werden vor viele Herausforderungen im Straßenverkehr gestellt. Unter
Anleitung einer moderierenden Polizeibeamtin erkennen und reflektieren die
Grundschüler:innen die Gefahren des Straßenverkehrs. Hauptschwerpunkte sind
das richtige Überqueren der Fahrbahn, Achtsamkeit, Ablenkung und Sichtbarkeit.
Fahrradausbildung
Die praktische Fahrradausbildung, Überprüfung der Fahrräder auf
Verkehrssicherheit und die Abnahme der praktischen Fahrradprüfung erfolgt über
die Polizei / den Kontaktdienst.
Toter Winkel
Die Gefährlichkeit des „Toten Winkels“ wird Grundschüler:innen in der 4. Klasse im
Sachunterricht theoretisch vermittelt. Anschließend führt die Polizei / der
Kontaktdienst die praktische Ausbildung am LKW durch. Somit können die Kinder
selbst erfahren, wie wichtig Abstand zu Fahrzeugen und Blickkontakt zum
Fahrzeugführenden ist.
Elternlotsenausbildung
Elternlotsen helfen Kindern vor und nach der Schule beim sicheren Überqueren der
Fahrbahn an Wechsellichtzeichenanlagen. In diesem Jahr wurden bereits zweimal
engagierte Eltern an Grundschulen ausgebildet. Die Ausbildung der Elternlotsen
erfolgt über das Präventionszentrum.
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 9 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Newsletter
Im monatlich erscheinenden Newsletter „Augen unserer Stadt“ werden regelmäßig
zum Schulanfang Präventionstipps zum rücksichtsvollen Verhalten im
Straßenverkehr beschrieben. Die Verkehrsteilnehmenden sollen so zum achtsamen
Fahren sensibilisiert werden.
Zu 8b:
Die Umsetzung erfolgt teils dezentral über einzelne Schulen und Beiräte, teils
koordiniert über die zuständigen Ressorts (Verkehr, Bildung, Inneres) im Rahmen
vorhandener Programme (Schulwegsicherheit, Radverkehr, Verkehrserziehung).
Bauliche Maßnahmen werden über die Fachverwaltung bzw. das ASV nach
Priorisierung und Mittelbereitstellung realisiert. Aktuell stehen hierfür keine
Kapazitäten zur Verfügung.
Zu 8c:
Auf Basis von Rückmeldungen der Schulen und der Polizei bewertet der Senat die
Maßnahmen als wichtigen Beitrag zur Erhöhung der subjektiven und objektiven
Sicherheit und zur Förderung eigenständiger Schulwege.
Eine flächendeckende, quantitative Evaluierung liegt bislang nur ansatzweise vor;
insgesamt sieht der Senat jedoch positive Wirkungen, die durch weitere bauliche,
ordnungsrechtliche und kommunikative Schritte verstetigt werden sollen.
9. Welche weiteren Vorschläge hat die Stadt Bremen, um der Herausforderung von
„Elterntaxis“ zu begegnen und die Schulwege vor den Schulen sicherer zu
machen? Inwiefern ist ein Konzept erarbeitet worden?
Zu 9:
Die Stadt Bremen strebt einen integrierten Ansatz der Schulumfeldgestaltung an,
der u. a. Elternhaltestellen, Laufbus-Konzepte, sichere Querungen und
Kommunikationsmaßnahmen kombiniert.
Ein entsprechender konzeptioneller Rahmen wird ressortübergreifend
weiterentwickelt und soll als Handlungsleitfaden für Schulen, Beiräte und
Verwaltung dienen.
10. Wie bewertet der Senat die aktuelle Rechtslage hinsichtlich der Möglichkeit,
Schulstraßen einzuführen? Inwieweit hält der Senat die bundes- und
landesrechtliche Rechtslage für ausreichend? Welche Voraussetzungen müssen
gegeben sein, um in Bremen eine Schulstraße einführen zu können?
Zu 10:
Der Senat sieht derzeit nicht die Voraussetzungen, um Schulstraßen im klassischen
Sinne dauerhaft einzuführen. Es ist in Bremen bislang nur die Einführung einer
temporären „Schulstraße“ im Rahmen eines Verkehrsversuchs möglich. Eine
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 10 von 11
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
gesetzlich klar verankerte Möglichkeit zur regelmäßigen Sperrung von
Straßenabschnitten vor Schulen existiert im bremischen Straßenrecht nicht.
11. Welchen Prozess für die Beantragung und Umsetzung der jeweiligen Schulstraßen
hält der Senat für zielführend bzgl. Antragsverfahren, Zuständigkeiten, Einbindung
Träger öffentlicher Belange und Anlieger, bauliche Umsetzung, Bereitstellung
finanzieller Aufwendungen?
Zu 11:
Da Schulstraßen in Bremen rechtlich nicht regulär umsetzbar sind, kann ein
verbindlicher stadtweiter Prozess derzeit nicht eingeführt werden.
Für verkehrsrechtlich zulässige Einzelmaßnahmen (z. B. punktuelle Sperrungen im
Rahmen eines Verkehrsversuchs oder besondere Gefahrenlagen) gilt dagegen
Folgendes:
o Initiierung durch Schule oder Beirat mit Begründung der Situation im
Schulumfeld.
o Prüfung durch Verkehrsbehörde und Polizei auf Grundlage der StVO
(Einzelfallprüfung, Verhältnismäßigkeit, Sicherstellung der Erreichbarkeit)
o Beteiligung relevanter Träger öffentlicher Belange sowie der Anlieger
o Entscheidung über einen befristeten Verkehrsversuch oder eine eng
begründete verkehrsrechtliche Anordnung
o Temporäre bauliche Umsetzung (Beschilderung)
o Evaluation und ggf. Rücknahme.
Ein regulärer Standardprozess für Schulstraßen könnte erst dann geschaffen
werden, wenn die Rechtsgrundlage eindeutig erweitert wird.
Beschlussempfehlung:
Die Stadtbürgerschaft nimmt von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage Kenntnis.
Anlage(n):
- keine
Drucksache Stadt - Drucksache 21/712 S 11 von 11
Text aus PDF extrahiert