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Öffentliche Gebäude nutzen: 100 Trinkwasserbrunnen für Bremen!

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBremen
Datum2026-09-22
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Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Stadtbürgerschaft Drucksache 21/580 S 21. Wahlperiode 18. Juli 2025 Antrag der Fraktion der CDU Öffentliche Gebäude nutzen: 100 Trinkwasserbrunnen für Bremen! Öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen haben aus verschiedenen Gründen eine gesellschaftliche Bedeutung für die Bevölkerung. Zunächst ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser international anerkanntes Menschenrecht. Ein fehlender Zugang zu Trinkwasser betrifft nicht nur weitentfernte und trockene Regionen, sondern auch die Innenstädte von Industrienationen mit reichlich Trinkwasser, wenn es öffentlich nicht hinreichend zugänglich ist. Insbesondere bei den durch den Klimawandel ausgelösten Hitzewellen ist ein öffentlicher Zugang zu Trinkwasser für die Bevölkerung essenziell, um gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Dehydration kann Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme und Kreislaufprobleme verursachen. Bei älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Menschen kann ein fehlender akuter Zugang zu Wasser demnach schwere gesundheitliche Konsequenzen haben. Für mobilitätseingeschränkte Menschen, für die der Weg nachhause oder zur nächsten Trinkgelegenheit länger ist, machen schnell zugängliche und barrierefreie Trinkwasserbrunnen einen gesundheitlichen und lebenswerten Unterschied. Hinsichtlich ärmeren sowie wohnungs- und obdachlosen Menschen, die sich bei plötzlicher Hitze keine Wasserflasche kaufen können, ist der niedrigschwellige Zugang zu Trinkwasser ein wichtiges Element der Daseinsvorsorge sowie der sozialen Teilhabe und Gerechtigkeit. Aber auch für alle anderen Menschen - vom Sportler im Park bis zum Kleinkind auf dem Spielplatz - ist der spontane und kostenlose Zugang zu Trinkwasser für die Gesundheit und die allgemeine Lebensqualität bedeutsam. Zudem haben zugängliche Trinkwasserbrunnen neben der allgemeinen Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Raums und der Verbesserung städtischer Infrastruktur auch Auswirkungen für den Klima- und Umweltschutz. Der kostenlose Zugang zu Leitungswasser verringert den Bedarf an Einwegplastikflaschen erheblich und fördert den mehrfachen Gebrauch von eigenen Behältern. Außerdem hat Leitungswasser einen deutlich geringeren ökologischen Fußabdruck als abgefülltes (Mineral-)Wasser, da Transport und Verpackung entfallen. Aus diesen Gründen wurde die Schaffung von (mehr) Trinkwasserbrunnen als Maßnahme in die Klimaschutzstrategie 2038 verankert und das Anliegen in den letzten Jahren Gegenstand einer umfassenden Debatte. So wurden im Herbst 2023 der Antrag „Trinkwasserbrunnen in Bremen ausweiten“ (Drucksache 21/30S) sowie ein Änderungsantrag der CDU (Drucksache 21/46 S) debattiert (Protokoll). Drucksache Stadt - Drucksache 21/580 S 1 von 3 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Nachdem 2019 der erste Trinkwasserbrunnen eröffnet wurde, liegen aktuell laut einer Vorlage der Sitzung der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft vom 13.02.2025 und auch der öffentlichen Webseite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW) aktuell 17 Trinkwasserbrunnen in Bremen vor, von denen 14 direkt vom SUKW betrieben werden. Die investiven Kosten für die weitere Errichtung der Trinkwasserbrunnen belaufen sich laut Angaben des Senats bis 2028 auf ca. 150.000,00€ für fünf Trinkbrunnen pro Jahr (ca. 30.000,00 pro Trinkbrunnen). Diese sollen zusammen mit der wesernetz Bremen GmbH errichtet und unterhalten werden. In anderen (Klein- )Städten wird von Errichtungskosten berichtet, die entweder bei der Hälfte der Kosten oder darunter liegen. In einem Artikel des Weser-Kuriers vom 17.07.2025 wurde berichtet, dass sich die Zahl der öffentlichen Trinkwasserbrunnen bis Ende 2025 auf 23 erhöhen wird. Eine Zahl die, in Anbetracht der mögliche Potenziale und der Ergebnisse von anderen Großstädten, nicht ausreichend ist. So zeigen die anderen drei Trinkwasserbrunnen (neben den 14 vom SUKW betriebenen), die u.a. von kirchlichen Stellen betrieben werden, auf, dass hohe Potenziale nicht ausgeschöpft werden. Theoretisch wären Trinkwasserbrunnen auch an öffentlichen Schulen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen wie bspw. dem Haus der Bürgerschaft denkbar. Zudem könnten auch Überflur- und Unterflurhydranten ein hohes Potenzial für temporär aufgestellte und langfristige eingerichtete Trink-wasseranlagen bieten. Die Großstadt Wien zeigt mit ihren rund 1.600 Trinkwasser-brunnen, dass ein umfassender Aufbau einer Innenstadt möglich ist. Eine Prüfung über diese Potenziale, insbesondere an hochfrequentierten Stellen, muss dement-sprechend eingeleitet und umgesetzt werden. Da Bremen nicht über Hitzeschutzkarten verfügt, muss auch eine digitale und barrierefreie Erfassung sowie Kartographierung von sämtlichen potenziellen Orten für Trinkwasserbrunnen im Einklang mit der Prüfung transparent erfolgen. Dabei ist die Einbeziehung von kalten und kühlen Standorten wie Wälder oder klimatisierte öffentliche Gebäude eine sinnvolle Ergänzung, so-dass sich jeder für eine schnelle und reibungslose Abkühlung orientieren kann. Beschlussempfehlung: Die Bremische Bürgerschaft (Stadt) möge beschließen: Die Bremische Bürgerschaft (Stadt) fordert den Senat zur Einleitung und Umsetzung der folgenden Maßnahmen auf: 1. Der Senat prüft, inwiefern an und um öffentliche Gebäude (Schulen, Verwaltungen etc.) und an verschiedenen anderen Stellen im Stadtgebiet wie an bestehenden Überflur- und Unterflurhydranten Trinkwasseranlagen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Betreibern errichtet und an geeigneten Stellen auch umgesetzt sowie in den Klimaaktionsplan eingearbeitet werden können. Hierbei wird miteinbezogen, ob die Errichtung kostengünstig erfolgen kann, ob die Stellen hochfrequentiert, dauerhaft bzw. nur temporär nutzbar und/oder an-fälliger für Hitze sind. 2. Die Orte und Stellen, an den neue Trinkwasserbrunnen errichtet werden und potenziell im Zuge der Prüfung errichtet werden können, werden digital und barrierefrei Drucksache Stadt - Drucksache 21/580 S 2 von 3 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen kartographiert und der Öffentlichkeit über die Senatswebseite zugänglich gemacht. Auf den Stadtkarten werden die Orte und Stellen hilfsweise ein-gezeichnet. 3. Der städtischen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft ist nach sechs Monaten über die Einleitung und Umsetzung der Maßnahmen zu berichten. Martin Michalik, Hartmut Bodeit, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU Anlage(n): - keine Drucksache Stadt - Drucksache 21/580 S 3 von 3

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