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Kosten für das StadtTicket an die Realität anpassen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBremen
Datum2026-09-22
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Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Stadtbürgerschaft Drucksache 21/451 S 21. Wahlperiode 14. Januar 2025 Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU Kosten für das StadtTicket an die Realität anpassen Seit Januar 2010 gibt es in Bremen - wie in vielen weiteren Kommunen - das StadtTicket, welches anfangs noch als „Sozialticket“ erhältlich war. Dieses verbilligte Ticket sollte Empfängern von Sozialleistungen (Bürgergeld) Mobilität möglichst im Rahmen der für den Bereich ‚Verkehr‘ eingepreisten Summe ermöglichen. Deshalb zahlten Erwachsene kurz nach der Einführung auch 25 Euro für das Ticket. Diese Summe entsprach damals genau dem Betrag, der für einen Erwachsenen nach SGB 2 (ehemals Hartz 4) für ‚Verkehr‘ vorgesehen war. Für Kinder und Jugendliche mussten 20 Euro pro Ticket gezahlt werden. In den ersten Jahren verteidigte der Senat parallel zu den regulären Preiserhöhungen der BSAG auch die für das StadtTicket steigenden Preise stets mit Verweis auf die für Bremen bereits sehr hohen Zuschusskosten in Höhe von damals rund 3 Mio. Euro jährlich, die durch die BSAG und die beiden zuständigen Ressorts kaum zu schultern seien. Er stellte sich lange entschieden hinter seinen Beschluss, auch weil aus seiner Sicht abzusehen war, dass sich die Gesamtkosten schon allein durch die steigenden Verkaufszahlen noch weiter erhöhen würden. Im Jahr 2020 schlug das StadtTicket für Erwachsene deshalb auch bereits mit 38,90 Euro und für Kinder und Jugendliche mit 30,30 Euro zu Buche. Zum 1. Januar 2021 gab der Senat schließlich - trotz sich abzeichnender Folgekosten in Millionenhöhe - seine bisherige Haltung auf und senkte die Preise für das StadtTicket drastisch auf 25 Euro für Erwachsene (analog zum Jahr 2011!) und berechtigte Kinder durften überraschenderweise ab sofort sogar kostenfrei mitfahren. Sicherlich hatte die in dieser Zeit hohe Inflation und der dahinter zurückbleibende Regelsatz bei Leistungen nach dem SGB 2 diese Entscheidung beflügelt. Allerdings wurde der Regelsatz inzwischen ebenso wie z. B. das Wohngeld an die Inflation und sogar darüber hinaus angepasst. Nicht nachvollziehbar ist deshalb, warum Erwachsene auch im Jahr 2025 mit einem Ticketpreis von nunmehr 35,20 Euro noch immer hinter den Kosten aus dem Jahr 2020 zurückbleiben und warum das Ticket für Kinder und Jugendliche weiterhin kostenfrei bleibt. Die jährlichen Zuschüsse der Ressorts (‚Arbeit, Soziales, Jugend und Integration‘ und ‚Bau, Mobilität und Stadtentwicklung‘) erhöhen sich somit erneut drastisch, weil auch die stark gestiegenen Nutzerzahlen und allgemeine Kostensteigerungen ihren Teil dazu beitragen. In diesem Jahr werden durch die beiden Senatsressorts statt wie früher rund 3 Mio. nun mehr als 18 Mio. Euro an Zuschusskosten aufzubringen sein. Insofern ist die aktuelle Entscheidung des Senats zum Ticketpreis auch mit Blick auf sein jüngst vorgelegtes Sanierungsprogramm nicht nachvollziehbar. Drucksache Stadt - Drucksache 21/451 S 1 von 3 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Zudem verstärkt das StadtTicket in seiner jetzigen Form soziale Ungerechtigkeit, anstatt diese, wie angestrebt, abzubauen. Einige Gruppen werden stark begünstigt, während andere das Nachsehen haben. Im Bürgergeld-Regelsatz sind für den Bereich ‚Verkehr‘ heute mit 50,49 Euro im Gegensatz zum Jahr 2011 (25 Euro) weit mehr als die aktuellen Kosten des Stadttickets eingestellt. Ein reguläres Monatsticket kostet heute in Bremen mit 78 Euro und ein Schüler-Monatsticket mit 56 Euro weit mehr als noch im Jahr 2010 (Die Angaben beziehen sich auf reguläre Tickets, nicht auf Abo-Tickets wie MIA oder TIM). Ein weiterhin völlig kostenfreies Ticket für leistungsabhängige Kinder und Jugendliche und ein Preis für Erwachsene noch unter dem aus dem Jahr 2020 sind nicht vermittelbar, solange Menschen, die mit ihrem Einkommen knapp oberhalb der Grenze für Sozialleistungen liegen und keine Sozialleistungen, kein Bürger- oder Wohngeld beantragen können, für ihre und die Tickets ihrer Kinder den vollen Preis bezahlen müssen. Letztlich kann sich eine solche Preispolitik sogar negativ auf die Aufnahme oder die Ausweitung einer Arbeit auswirken, durch die der Empfang von Sozialleistungen und somit die Berechtigung für das Stadtticket und weitere Vergünstigungen beendet werden könnte Die Stadtbürgerschaft möge beschließen: Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, 1. den Preis für das StadtTicket für Erwachsene halbjährlich so anzupassen, dass er mindestens das Niveau aus dem Jahr 2020 (38,90 Euro) und höchstens den im Regelsatz des Bürgergeldes für ‚Verkehr‘ enthaltenen Anteil (zurzeit 50,49 Euro) erreicht. 2. den Preis für das StadtTicket für Kinder und Jugendliche halbjährlich so anzupassen, dass er gemessen an der allgemeinen Preisentwicklung für Tickets für Kinder und Jugendliche (Schüler) das Niveau aus dem Jahr 2020 erreicht. 3. die Preisanpassungen aus den Punkten 1 und 2 auch bei der Entwicklung des sogenannten StadtTicketPlus zu berücksichtigen, welches laut Sanierungspro- gramm des Senats durch das Verkehrsressort vorgelegt werden soll. Beschlussempfehlung: Sigrid Grönert, Michael Jonitz, Frank Imhoff und Fraktion der CDU Anlage(n): Drucksache Stadt - Drucksache 21/451 S 2 von 3 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen - keine Drucksache Stadt - Drucksache 21/451 S 3 von 3

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