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Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Hiddenhausen |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VorlagenNr: VL-122/2026
Amt: Amt für Finanzwesen
Aktenz.: 20 26 11
Datum: 31.08.2026
Beratungsfolge
Gremium Termin Kennung Beratungsaktion
Betriebsausschuss 21.09.2026 öffentlich empfehlend
Rat der Gemeinde Hiddenhausen 29.09.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird nach Beratung im Betriebsausschuss folgender Beschluss empfohlen:
1. Der Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Hiddenhausen zum 31.12.2025, der mit einer
Bilanzsumme von 124.276.325,00 € und einem Jahresfehlbetrag von 600.544,16 €
abschließt, wird festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2025 in Höhe von 600.544,16 € wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
3. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: Nein Kosten:
Finanzmittel verfügbar: Produkt:
Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☒ NEUTRAL
Begründung;
Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 für das Wirtschaftsjahr 2025 der Kommunalbetriebe
Hiddenhausen ist im Wesentlichen von Juni bis August 2026 von der Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH, Bielefeld, in deren Büroräumen geprüft worden. Der
Prüfungsbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 weist einen Jahresfehlbetrag von
600.544,16 € aus. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Jahresüberschuss des Betriebszweigs Umweltbetrieb-Abwasserwerk 765.594,66 €
Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Umweltbetrieb-Bauhof -194.494,70 €
Jahresüberschuss des Betriebszweigs Gebäudemanagement 235.701,75 €
Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Friedhöfe -327.155,77 €
Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs OGS, Kultur, Bücherei -1.975.541,76 €
Jahresüberschuss des Betriebszweigs Beteiligungen 895.351,66 €
Jahresfehlbetrag Kommunalbetriebe 2025 -600.544,16 €
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag gem. § 10 Abs. 6 EigVO NRW auf neue
Rechnung vorzutragen.
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Nach § 26 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Prüfungsergebnisse und entscheidet gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW über die
Entlastung der Betriebsleitung.
Die anschließende Feststellung des Jahresabschlusses, die Behandlung des Jahresergebnisses
und die Entlastung des Betriebsausschusses fallen gem. § 4 c) EigVO NRW in die Zuständigkeit
des Rates.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe 2025 wird im RIM
unter der Rubrik „Jahresabschlüsse“ zur Verfügung gestellt.
Der Bürgermeister
Anlage(n):
- keine
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