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Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Hiddenhausen
Datum2026-09-21
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Beschlussvorlage VorlagenNr: VL-122/2026 Amt: Amt für Finanzwesen Aktenz.: 20 26 11 Datum: 31.08.2026 Beratungsfolge Gremium Termin Kennung Beratungsaktion Betriebsausschuss 21.09.2026 öffentlich empfehlend Rat der Gemeinde Hiddenhausen 29.09.2026 öffentlich beschließend Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen Beschlussvorschlag: Dem Rat wird nach Beratung im Betriebsausschuss folgender Beschluss empfohlen: 1. Der Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Hiddenhausen zum 31.12.2025, der mit einer Bilanzsumme von 124.276.325,00 € und einem Jahresfehlbetrag von 600.544,16 € abschließt, wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres 2025 in Höhe von 600.544,16 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Kosten: Finanzmittel verfügbar: Produkt: Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☒ NEUTRAL Begründung; Sachdarstellung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 für das Wirtschaftsjahr 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen ist im Wesentlichen von Juni bis August 2026 von der Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH, Bielefeld, in deren Büroräumen geprüft worden. Der Prüfungsbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 weist einen Jahresfehlbetrag von 600.544,16 € aus. Er setzt sich wie folgt zusammen: Jahresüberschuss des Betriebszweigs Umweltbetrieb-Abwasserwerk 765.594,66 € Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Umweltbetrieb-Bauhof -194.494,70 € Jahresüberschuss des Betriebszweigs Gebäudemanagement 235.701,75 € Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Friedhöfe -327.155,77 € Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs OGS, Kultur, Bücherei -1.975.541,76 € Jahresüberschuss des Betriebszweigs Beteiligungen 895.351,66 € Jahresfehlbetrag Kommunalbetriebe 2025 -600.544,16 € Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag gem. § 10 Abs. 6 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Seite 1 von 2 Nach § 26 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Prüfungsergebnisse und entscheidet gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW über die Entlastung der Betriebsleitung. Die anschließende Feststellung des Jahresabschlusses, die Behandlung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Betriebsausschusses fallen gem. § 4 c) EigVO NRW in die Zuständigkeit des Rates. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe 2025 wird im RIM unter der Rubrik „Jahresabschlüsse“ zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister Anlage(n): - keine Beschlussvorlage VL-122/2026 Seite 2 von 2

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