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Beratung über den Jahresabschluss 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Hiddenhausen
Datum2026-09-21
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Beschlussvorlage VorlagenNr: VL-120/2026 Amt: Amt für Finanzwesen Aktenz.: 20 26 11 Datum: 31.08.2026 Beratungsfolge Gremium Termin Kennung Beratungsaktion Betriebsausschuss 21.09.2026 öffentlich beschließend Betreff: Beratung über den Jahresabschluss 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss schließt sich dem mit Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalbetriebe durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH, Bielefeld, erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Kosten: Finanzmittel verfügbar: Produkt: Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☒ NEUTRAL Begründung; Sachdarstellung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen ist im Wesentlichen von Juni bis August 2026 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH, Bielefeld, in deren Büroräumen geprüft worden. Der Prüfungsbericht, der im RIM in der Rubrik „Jahresabschlüsse“ eingestellt wird, schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.“ Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 weist einen Jahresfehlbetrag von 600.544,16 € aus. Er setzt sich wie folgt zusammen: Seite 1 von 2 Jahresüberschuss des Betriebszweigs Umweltbetrieb-Abwasserwerk 765.594,66 € Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Umweltbetrieb-Bauhof -194.494,70 € Jahresüberschuss des Betriebszweigs Gebäudemanagement 235.701,75 € Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Friedhöfe -327.155,77 € Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs OGS, Kultur, Bücherei -1.975.541,76 € Jahresüberschuss des Betriebszweigs Beteiligungen 895.351,66 € Jahresfehlbetrag Kommunalbetriebe 2025 -600.544,16 € Eine ausführliche Erläuterung des Jahresabschlusses erfolgt in der Schlussbesprechung am 21.09.2026 (18.00 Uhr). Nach § 26 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Prüfungsergebnisse und entscheidet gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW über die Entlastung der Betriebsleitung. Die anschließende Feststellung des Jahresabschlusses, die Behandlung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Betriebsausschusses fallen gem. § 4 c) EigVO NRW in die Zuständigkeit des Rates. Der Bürgermeister Anlage(n): - keine Beschlussvorlage VL-120/2026 Seite 2 von 2

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