Startseite › Gemeinde Hiddenhausen › Dokument
Beratung über den Jahresabschluss 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Hiddenhausen |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VorlagenNr: VL-120/2026
Amt: Amt für Finanzwesen
Aktenz.: 20 26 11
Datum: 31.08.2026
Beratungsfolge
Gremium Termin Kennung Beratungsaktion
Betriebsausschuss 21.09.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Beratung über den Jahresabschluss 2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss schließt sich dem mit Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
2025 der Kommunalbetriebe durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen
GmbH, Bielefeld, erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Der Betriebsleitung wird
Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen: Nein Kosten:
Finanzmittel verfügbar: Produkt:
Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☒ NEUTRAL
Begründung;
Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 der Kommunalbetriebe Hiddenhausen ist im Wesentlichen
von Juni bis August 2026 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen
GmbH, Bielefeld, in deren Büroräumen geprüft worden. Der Prüfungsbericht, der im RIM in der
Rubrik „Jahresabschlüsse“ eingestellt wird, schließt mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk:
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.
Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2025.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.“
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 weist einen Jahresfehlbetrag von
600.544,16 € aus. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Seite 1 von 2
Jahresüberschuss des Betriebszweigs Umweltbetrieb-Abwasserwerk 765.594,66 €
Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Umweltbetrieb-Bauhof -194.494,70 €
Jahresüberschuss des Betriebszweigs Gebäudemanagement 235.701,75 €
Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Friedhöfe -327.155,77 €
Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs OGS, Kultur, Bücherei -1.975.541,76 €
Jahresüberschuss des Betriebszweigs Beteiligungen 895.351,66 €
Jahresfehlbetrag Kommunalbetriebe 2025 -600.544,16 €
Eine ausführliche Erläuterung des Jahresabschlusses erfolgt in der Schlussbesprechung am
21.09.2026 (18.00 Uhr).
Nach § 26 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Prüfungsergebnisse und entscheidet gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW über die
Entlastung der Betriebsleitung.
Die anschließende Feststellung des Jahresabschlusses, die Behandlung des Jahresergebnisses
und die Entlastung des Betriebsausschusses fallen gem. § 4 c) EigVO NRW in die Zuständigkeit
des Rates.
Der Bürgermeister
Anlage(n):
- keine
Beschlussvorlage VL-120/2026 Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert