Startseite › Bad Driburg › Dokument
Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Anregung des Herrn Gehle vom 31.07.2026 zur Bereitstellung von Fördermitteln Denkmalschutz für die Kernsanierung des Ehrenmals Kapellenstraße/Am Aliserbett
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0146-2026
Hauptamt
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026
Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Anregung des Herrn Gehle vom 31.07.2026 zur Bereitstellung von Fördermitteln
Denkmalschutz für die Kernsanierung des Ehrenmals Kapellenstraße/Am Aliserbett
finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Für die Erledigung von Anregungen nach § 24 GO NRW hat der Rat gem. § 7 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Stadt Bad Driburg den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.
Mit Schreiben vom 31.07.2026 wendet sich Herr Gehle mit der Anregung zur Bereitstellung
von Fördermitteln Denkmalschutz für die Kernsanierung des Ehrenmals Kapellenstraße/
Am Aliserbett an den Bürgermeister.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung bezüglich der Bereitstellung von Fördermitteln
zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz zu
verweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Anregung des Herrn Gehle vom 31.07.2026
zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz.
Bad Driburg, 19.08.2026
Der Bürgermeister
Tobias Tölle
Anlage(n):
(1) 0146-2026_Beratungsvorlage leichte Sprache
(2) Anregung Gehle - Fördermittel Denkmalschutz
Text aus PDF extrahiert