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Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Anregung des Herrn Gehle vom 31.07.2026 zur Bereitstellung von Fördermitteln Denkmalschutz für die Kernsanierung des Ehrenmals Kapellenstraße/Am Aliserbett

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBad Driburg
Datum2026-09-21
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Stadt Bad Driburg 0146-2026 Hauptamt Beratungsvorlage (öffentlich) zur Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Anregung des Herrn Gehle vom 31.07.2026 zur Bereitstellung von Fördermitteln Denkmalschutz für die Kernsanierung des Ehrenmals Kapellenstraße/Am Aliserbett finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig Für die Erledigung von Anregungen nach § 24 GO NRW hat der Rat gem. § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Driburg den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt. Mit Schreiben vom 31.07.2026 wendet sich Herr Gehle mit der Anregung zur Bereitstellung von Fördermitteln Denkmalschutz für die Kernsanierung des Ehrenmals Kapellenstraße/ Am Aliserbett an den Bürgermeister. Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung bezüglich der Bereitstellung von Fördermitteln zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz zu verweisen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Anregung des Herrn Gehle vom 31.07.2026 zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz. Bad Driburg, 19.08.2026 Der Bürgermeister Tobias Tölle Anlage(n): (1) 0146-2026_Beratungsvorlage leichte Sprache (2) Anregung Gehle - Fördermittel Denkmalschutz

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