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Forstangelegenheiten hier: Umwandlung von Wald in einer andere Nutzungsart
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0154-2026
Stadtplanung
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 24.09.2026
und Klimaschutz
Forstangelegenheiten
hier: Umwandlung von Wald in einer andere Nutzungsart
finanzielle Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☒ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Mit Datum vom 21.10.2024 hat die Energiekontor AG aus Bremen die Errichtung von 7
Windenergieanlagen des Typs Vestas V 172-7.2 MW und Vestas V 162-7.2 MW im Bereich
Escherberg Nord in der Gemarkung Alhausen (s. Anlage 1) beantragt. Die Anlagen liegen
innerhalb der kommunalen Konzentrationszonenplanung und der Flächenkulisse der 1.
Regionalplanänderung. Darauffolgend wurde das gemeindliche Einvernehmen am
14.02.2025 erteilt. Zuvor erfolgte die Erörterung im Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt
und Klimaschutz am 30.01.2025 (s. Vorlage 0016-2025). Die Erteilung der
immissionsrechtlichen Genehmigung wird noch im Verlauf des Septembers 2026
erwartet.
Inzwischen sind die Planungen weiter vorangeschritten, woraufhin die Projektiererin
Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen hat um die vertraglichen
Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu verhandeln. Für die dauerhafte Zuwegung
ist die Inanspruchnahme von Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Alhausen, Flur 2,
Flurstück 5 und Gemarkung Pömbsen, Flur 6, Flurstück 23 erforderlich (121,23 m²). Details
sind dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Planungsrechtlich handelt
es sich um Waldflächen. Um die Fläche für die Zuwegung für die Windenergieanlage
nutzen zu können, ist daher eine dauerhafte Waldumwandlung erforderlich.
Wald darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde in eine andere Nutzungsart
umgewandelt werden. Die Waldumwandlung kann genehmigt werden, wenn die neue
Nutzungsart für das Gemeinwohl von größerer Bedeutung ist als der Wald. Es dürfen
keine nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen. Kann die Waldumwandlung
genehmigt werden, sind verlorengegangene Waldfunktionen auszugleichen. Das
geschieht meist durch die Aufforstung von Flächen, die bislang kein Wald sind.
Der Antrag auf Waldumwandlung ist als Anlage 3 beigefügt. Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 4 des
Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG) ist der
Belegenheitskommune Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Da die Stadt Bad Driburg darüber hinaus Flächeneingentümerin ist, bedarf es, sofern der
dauerhaften Waldumwandlung zugestimmt wird, einer vertraglichen Vereinbarung, die
den Wertausgleich berücksichtigt und eine angemessene Entschädigung gewährt.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes des Waldes hat die Antragstellerin ein Wertgutachten
erstellen lassen(s. Anlage 4), das einen Verkehrswert von rd. 771 € feststellt. Darüber
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hinaus ist mit der Projektiererin ein Gestattungsvertrag auf der Grundlage des vom
Stadtrat in seiner Sitzung am 27.04.2026 beschlossenen Musterwegenutzungsvertrag
verhandelt worden. Eine gesonderte Beschlussfassung über den Vertrag ist daher
entbehrlich (vgl. Beschluss zu Beratungsvorlage 0053-2026).
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz beschließt der beantragten
Waldumwandlung, vorbehaltlich der Erteilung der immissionsrechtlichen Genehmigung
durch den Kreis Höxter, zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt den erforderlichen
Gestattungsvertrag zu schließen, sofern eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
erteilt und dem Waldumwandlungsantrag zugestimmt wird.
Bad Driburg, 27.08.2026
Der Bürgermeister
i. A.
Stephanie Rohde
Amtsleitung
Anlage(n):
(1) ANL 1 Übersichtsplan Gesamtpark
(2) ANL 2 Detailplan Flächeninanspruchnahme
(3) ANL 3 Antrag auf dauerhafte Waldumwandlung
(4) ANL 4 Wertgutachten
Text aus PDF extrahiert