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Bauleitplanung Aufstellungsbeschluss zur 2. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, Kernstadt
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0152-2026
Stadtplanung
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 24.09.2026
und Klimaschutz
Bauleitplanung
Aufstellungsbeschluss zur 2. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, Kernstadt
finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für
das Grundstück Gutenbergstraße 10, Flurstück 537, Flur 30, Gemarkung Bad Driburg vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bad Driburg Nr. 5, der für
einen wesentlichen Teil des Grundstücks eine öffentliche Grünfläche mit
Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ ausweist.
Für das betreffende Grundstück lag der Verwaltung mit Eingang vom 26.03.2026 bereits
eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses vor (s. Sitzungsvorlage
Nr. 0093-2026). Da die Realisierung des Bauvorhabens die Grundzüge der Planung
berührt, konnte das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB nicht erteilt werden.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine festgesetzte öffentliche Grünfläche, deren
Nutzung in der geplanten Form nie umgesetzt wurde, sondern in Gänze als Privatgarten
für das angrenzende Wohnhaus dient. Gleichwohl ist die Fläche als öffentliche Grünfläche
im Bebauungsplan festgesetzt, was einer Bebauung, zum Beispiel zu Wohnzwecken,
entgegensteht. Das geplante Vorhaben ist unter vorgenannten Rahmenbedingungen
demnach bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist die Realisierung des Spielplatzes derzeit und
auch künftig nicht möglich. Darüber hinaus ist durch den in unmittelbarer Nähe fußläufig
erreichbaren Spielplatz an der Mühlenpforte kein weiterer Spielplatz in diesem Bereich
erforderlich. Insofern begrüßt die Verwaltung den Wunsch zur städtebaulichen
Nachverdichtung im Sinne der Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet.
Die Zu- und Abfahrt zu dem neu entstehenden Baugrundstück wäre grundsätzlich über
das vorliegende bebaute Grundstück „Gutenbergstraße 10“ möglich. Die Details der
Erschließung werden im Bauleitplanverfahren abschließend geklärt.
Sämtliche Planungs- und Verfahrensleistungen sowie alle mit dem Verfahren
einhergehenden Kosten für z. B. erforderliche Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen, etc.
werden vom Antragsteller getragen. Der Antragsteller beauftragt ein externes
Planungsbüro mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt
werden. Eine Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
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Belange und der Öffentlichkeit können daher entfallen. Der Bebauungsplan kann daher
bereits im ersten Verfahrensschritt öffentlich ausgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz beschließt für den in der Anlage
1 dargestellten Bereich die 2. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, Kernstadt
aufzustellen.
Bad Driburg, 21.08.2026
Der Bürgermeister
i. A.
Stephanie Rohde
Amtsleitung
Anlage(n):
(1) 01. Geltungsbereich 2. Änd. Nr. 5
(2) 02. Auszug B-Plan mit Geltungsbereich 2. Änd. Nr. 5
(3) 03. Antrag B-Plan-Änderung
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