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Bauleitplanung Aufstellungsbeschluss zur 2. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, Kernstadt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeBad Driburg
Datum2026-09-24
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Stadt Bad Driburg 0152-2026 Stadtplanung Beratungsvorlage (öffentlich) zur Sitzung Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 24.09.2026 und Klimaschutz Bauleitplanung Aufstellungsbeschluss zur 2. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, Kernstadt finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Grundstück Gutenbergstraße 10, Flurstück 537, Flur 30, Gemarkung Bad Driburg vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bad Driburg Nr. 5, der für einen wesentlichen Teil des Grundstücks eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ ausweist. Für das betreffende Grundstück lag der Verwaltung mit Eingang vom 26.03.2026 bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses vor (s. Sitzungsvorlage Nr. 0093-2026). Da die Realisierung des Bauvorhabens die Grundzüge der Planung berührt, konnte das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB nicht erteilt werden. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine festgesetzte öffentliche Grünfläche, deren Nutzung in der geplanten Form nie umgesetzt wurde, sondern in Gänze als Privatgarten für das angrenzende Wohnhaus dient. Gleichwohl ist die Fläche als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan festgesetzt, was einer Bebauung, zum Beispiel zu Wohnzwecken, entgegensteht. Das geplante Vorhaben ist unter vorgenannten Rahmenbedingungen demnach bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist die Realisierung des Spielplatzes derzeit und auch künftig nicht möglich. Darüber hinaus ist durch den in unmittelbarer Nähe fußläufig erreichbaren Spielplatz an der Mühlenpforte kein weiterer Spielplatz in diesem Bereich erforderlich. Insofern begrüßt die Verwaltung den Wunsch zur städtebaulichen Nachverdichtung im Sinne der Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet. Die Zu- und Abfahrt zu dem neu entstehenden Baugrundstück wäre grundsätzlich über das vorliegende bebaute Grundstück „Gutenbergstraße 10“ möglich. Die Details der Erschließung werden im Bauleitplanverfahren abschließend geklärt. Sämtliche Planungs- und Verfahrensleistungen sowie alle mit dem Verfahren einhergehenden Kosten für z. B. erforderliche Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen, etc. werden vom Antragsteller getragen. Der Antragsteller beauftragt ein externes Planungsbüro mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung sowie eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher - 2 - Belange und der Öffentlichkeit können daher entfallen. Der Bebauungsplan kann daher bereits im ersten Verfahrensschritt öffentlich ausgelegt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich die 2. Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5, Kernstadt aufzustellen. Bad Driburg, 21.08.2026 Der Bürgermeister i. A. Stephanie Rohde Amtsleitung Anlage(n): (1) 01. Geltungsbereich 2. Änd. Nr. 5 (2) 02. Auszug B-Plan mit Geltungsbereich 2. Änd. Nr. 5 (3) 03. Antrag B-Plan-Änderung

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