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Priorisierung bei der Baulandentwicklung der Ortschaften hier: Grundsatzbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Bad Driburg |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bad Driburg 0113-2026
Stadtplanung
Beratungsvorlage (öffentlich)
zur Sitzung
Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt 24.09.2026
und Klimaschutz
Priorisierung bei der Baulandentwicklung der Ortschaften
hier: Grundsatzbeschluss
finanzielle Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein
Mittelbereitstellung erfolgt: ☐ planmäßig ☐ überplanmäßig ☐ außerplanmäßig
Die Baulandentwicklung in den Ortschaften wurde in der Vergangenheit häufig vor allem
nach der kurzfristigen Verfügbarkeit von Flächen oder aufgrund einzelner
Entwicklungsanfragen vorangetrieben. Eine systematische und vergleichbare
Bewertung der Entwicklungsbedarfe der einzelnen Ortschaften erfolgte dabei in der
Regel nicht.
Um künftig eine nachvollziehbare, transparente und möglichst objektive Priorisierung
von Baulandentwicklungen zu gewährleisten, soll das jährlich fortgeschriebene
Siedlungsflächenmonitoring der Bezirksregierung als zentrale Entscheidungsgrundlage
herangezogen werden. Im Rahmen dieses Monitorings wird für jede Ortschaft unter
anderem der noch vorhandene Entwicklungsspielraum (ESP) ermittelt und
fortgeschrieben. Die vollständige Tabelle zum Siedlungsflächenmonitoring des Jahres
2025 ist der Anlage zu entnehmen.
Der Entwicklungsspielraum bildet unter anderem ab, in welchem Umfang innerhalb
einer Ortschaft noch Entwicklungspotenziale vorhanden sind. Werden bestehende
Baulücken oder andere Innenentwicklungspotenziale durch Bebauung genutzt,
verringert sich der verfügbare Entwicklungsspielraum. Gleichzeitig kann sich daraus ein
höherer Bedarf für die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen ergeben.
Durch die Orientierung am Siedlungsflächenmonitoring können die
Entwicklungsbedarfe der einzelnen Ortschaften künftig besser miteinander verglichen
und priorisiert werden. Die Vorgehensweise unterstützt zudem die Ziele einer
nachhaltigen Siedlungsentwicklung und stärkt den Grundsatz „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“.
Die vorgeschlagene Herangehensweise kann darüber hinaus dazu beitragen, bereits seit
längerer Zeit bestehende, bislang nicht aktivierte Entwicklungspotenziale in den
Ortschaften verstärkt in den Fokus zu rücken. Dadurch können vorhandene
Flächenreserven mobilisiert und die Entwicklung der einzelnen Ortschaften gezielt
unterstützt werden, bevor neue Flächen in Anspruch genommen werden. Die Aktivierung
der Baulücken kann einen wichtigen Beitrag zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung
der Ortschaften leisten und vorhandene Infrastruktur besser auslasten.
Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise wird eine transparente und datenbasierte
Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur Baulandentwicklung geschaffen.
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Gleichzeitig werden bestehende Innenentwicklungspotenziale stärker berücksichtigt
und die Entwicklung der einzelnen Ortschaften entsprechend ihres tatsächlichen Bedarfs
gesteuert.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Priorisierung künftiger Baulandentwicklungen auf
Basis des jährlich fortgeschriebenen Siedlungsflächenmonitorings und des dort
ausgewiesenen Entwicklungsspielraums (ESP) vorzunehmen und dies durch einen
entsprechenden Grundsatzbeschluss festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz beschließt, die zukünftige
Priorisierung von Baulandentwicklungsmaßnahmen in den Ortschaften auf Grundlage
objektiver und nachvollziehbarer Kriterien vorzunehmen. Als wesentliche
Entscheidungsgrundlage soll das jährlich fortgeschriebene Siedlungsflächenmonitoring
der Bezirksregierung herangezogen werden. Maßgeblich ist hierbei insbesondere der für
die einzelnen Ortschaften ausgewiesene Entwicklungsspielraum (ESP).
Bad Driburg, 15.06.2026
Der Bürgermeister
i. A.
Stephanie Rohde
Amtsleitung
Anlage(n):
(1) Flächenmonitoring Wohnbauflächen
Text aus PDF extrahiert