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Berichtigung der Niederschrift der Ratssitzung vom 24.03.2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeAlpen
Datum2026-09-24
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Gemeinde Alpen Verwaltungsvorlage Vorlagen-Nr. 108/2026- Beratungsart - öffentlich - Beratungsfolge Termin Rat 24.09.2026 Niederschrift der Ratssitzung vom 24.03.2026 Sachverhalt: Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 02.07.2026 beantragt, die Niederschrift der Ratssitzung vom 24.03.2026 zum TOP 14 „Wahl von zwei Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Alpen“ zu ändern, weil das Abstimmungsergebnis falsch protokolliert worden ist. Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Nieder- schrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schrift- führer unterzeichnet. Die entsprechend der Vorgaben des § 52 Abs. 1 gefertigte und unterzeichnete Sitzungsnieder- schrift ist eine öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415, 417, 418 ZPO und begründet folglich den vollen Beweis der beurkundeten Vorgänge, ihres Inhalts und der darin bezeugten Tatsachen. Nach § 52 Abs. 1 ist eine Feststellung oder gar eine Genehmigung der Niederschrift durch den Rat in seiner folgenden Sitzung nicht erforderlich. Entstehen nach der Unterzeichnung Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Niederschrift, so können diese aber in der folgenden Sitzung geltend gemacht werden. Daher hätte die Unrichtigkeit der Niederschrift zu TOP 14 in der Sitzung am 12.05.2026 festgestellt werden müssen. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde daher formell zu spät eingebracht. Gleichwohl ist das Abstimmungsergebnis falsch. Eine nachträgliche Änderung der einmal durch Unterzeichnung zur öffentlichen Urkunde gewordenen Niederschrift durch Beschluss des Rates oder die Unterzeichner selbst ist allerdings ausgeschlossen. Der Rat muss daher feststellen, dass die Niederschrift fehlerhaft ist. Dieser protokollierte feststellende Beschluss kann sodann als Ur- kunde zum Beweis der Unrichtigkeit der ersten Niederschrift dienen. Durch die Anpassung der Nie- derschrift ergeben sich im Ergebnis der Abstimmung inhaltlich keine Veränderungen. Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen auf den Klimawandel: Keine Beschlussvorschlag: Der Rat stellt fest, dass die Niederschrift aus der Sitzung des Rates am 24.03.2026 zu TOP 14 fehlerhaft ist. Das Abstimmungsergebnis zu TOP 14 „Wahl von zwei Schiedspersonen für den Schiedsamtsbe- zirk Alpen“ muss wie folgt aussehen: Beschluss: 29 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen Das Abstimmungsergebnis zur Wahl, bleibt mit dieser Feststellung unverändert. Fraktionen Ja nein Enthaltung 16 CDU 2 FBA 2 4 Grüne 4 SPD 2 AfD 1 Die Partei Die Linke Ergebnis: 29 2 Alpen, den 04.09.2026 Im Auftrag: Der Bürgermeister gez. Emmerichs gez. Staymann Verwaltungsvorlage 108/2026 Seite 2 von 2

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