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Berichtigung der Niederschrift der Ratssitzung vom 24.03.2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Alpen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Alpen
Verwaltungsvorlage
Vorlagen-Nr. 108/2026-
Beratungsart - öffentlich -
Beratungsfolge Termin
Rat 24.09.2026
Niederschrift der Ratssitzung vom 24.03.2026
Sachverhalt:
Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 02.07.2026 beantragt, die Niederschrift der Ratssitzung
vom 24.03.2026 zum TOP 14 „Wahl von zwei Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Alpen“
zu ändern, weil das Abstimmungsergebnis falsch protokolliert worden ist.
Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Nieder-
schrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schrift-
führer unterzeichnet.
Die entsprechend der Vorgaben des § 52 Abs. 1 gefertigte und unterzeichnete Sitzungsnieder-
schrift ist eine öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415, 417, 418 ZPO und begründet folglich den vollen
Beweis der beurkundeten Vorgänge, ihres Inhalts und der darin bezeugten Tatsachen.
Nach § 52 Abs. 1 ist eine Feststellung oder gar eine Genehmigung der Niederschrift durch den Rat
in seiner folgenden Sitzung nicht erforderlich. Entstehen nach der Unterzeichnung Zweifel an der
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Niederschrift, so können diese aber in der folgenden Sitzung
geltend gemacht werden.
Daher hätte die Unrichtigkeit der Niederschrift zu TOP 14 in der Sitzung am 12.05.2026 festgestellt
werden müssen. Der Antrag der AfD-Fraktion wurde daher formell zu spät eingebracht.
Gleichwohl ist das Abstimmungsergebnis falsch. Eine nachträgliche Änderung der einmal durch
Unterzeichnung zur öffentlichen Urkunde gewordenen Niederschrift durch Beschluss des Rates
oder die Unterzeichner selbst ist allerdings ausgeschlossen. Der Rat muss daher feststellen, dass
die Niederschrift fehlerhaft ist. Dieser protokollierte feststellende Beschluss kann sodann als Ur-
kunde zum Beweis der Unrichtigkeit der ersten Niederschrift dienen. Durch die Anpassung der Nie-
derschrift ergeben sich im Ergebnis der Abstimmung inhaltlich keine Veränderungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen auf den Klimawandel:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt fest, dass die Niederschrift aus der Sitzung des Rates am 24.03.2026 zu TOP 14
fehlerhaft ist.
Das Abstimmungsergebnis zu TOP 14 „Wahl von zwei Schiedspersonen für den Schiedsamtsbe-
zirk Alpen“ muss wie folgt aussehen:
Beschluss: 29 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen
Das Abstimmungsergebnis zur Wahl, bleibt mit dieser Feststellung unverändert.
Fraktionen Ja nein Enthaltung
16
CDU
2
FBA 2
4
Grüne
4
SPD
2
AfD
1
Die Partei
Die Linke
Ergebnis: 29 2
Alpen, den 04.09.2026
Im Auftrag: Der Bürgermeister
gez. Emmerichs gez. Staymann
Verwaltungsvorlage 108/2026 Seite 2 von 2
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