Startseite › Stadt Velten › Dokument
Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Velten
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Velten |
| Datum | 2026-08-27 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ofenstadt Velten
Wahlperiode 2024 - 2029
Stadtverwaltung
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage Nummer: 2026/113
Datum: 27.08.2026
Wiedervorlage
Aktenzeichen
Bezug-Nr.
Einreicher Bürgermeisterin
Nebel, Manuela
Beratungsfolge Terminplan Status
Hauptausschuss 21.09.2026 öffentlich vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 08.10.2026 öffentlich beschließend
Antragsgegenstand
Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Velten
Beschlussantrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt
Aufgaben der Werkleitung Entlastung erteilt.
Beschlussbegründung
Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg vom 26. März 2009 (GVBI. II S.
150) in der jeweils gültigen Fassung, §§ 7 und 33, fasst die Stadtverordnetenversammlung auf Vorlage
der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten die Beschlüsse über die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses des
Eigenbetriebes der Stadt Velten sowie über die Entlastung der Werkleitung.
Die Beschlüsse sind der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen und nach den für Satzungen
geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen
haushaltsmäßige Berührung keine haushaltsmäßige Berührung
Kosten Haushaltsstelle HH-Jahr Mittel stehen nicht zur Verfügung
Mittel stehen nur in folgender Höhe zur
Verfügung: Euro
Velten, den 27.08.2026
gez. Manuela Nebel
Die Bürgermeisterin
Text aus PDF extrahiert