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Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Velten

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Velten
Datum2026-08-27
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Ofenstadt Velten Wahlperiode 2024 - 2029 Stadtverwaltung Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Nummer: 2026/113 Datum: 27.08.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. Einreicher Bürgermeisterin Nebel, Manuela Beratungsfolge Terminplan Status Hauptausschuss 21.09.2026 öffentlich vorberatend Stadtverordnetenversammlung 08.10.2026 öffentlich beschließend Antragsgegenstand Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Velten Beschlussantrag Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2025 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Aufgaben der Werkleitung Entlastung erteilt. Beschlussbegründung Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg vom 26. März 2009 (GVBI. II S. 150) in der jeweils gültigen Fassung, §§ 7 und 33, fasst die Stadtverordnetenversammlung auf Vorlage der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten die Beschlüsse über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses des Eigenbetriebes der Stadt Velten sowie über die Entlastung der Werkleitung. Die Beschlüsse sind der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen und nach den für Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. Finanzielle Auswirkungen haushaltsmäßige Berührung keine haushaltsmäßige Berührung Kosten Haushaltsstelle HH-Jahr Mittel stehen nicht zur Verfügung Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Euro Velten, den 27.08.2026 gez. Manuela Nebel Die Bürgermeisterin

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