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10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Waltrop im Bereich der Son-dergebiete SO 10.1 - 10.4 von "Dauercampingplatz" zu "Camping- und Wochenendplatz" Hier: Offenlagebeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Waltrop |
| Datum | 2026-09-22 |
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Dokument
Extrahierter Text
Bereich: Fachdienst Stadtplanung Datum: 19.08.2026
Sitzungsvorlage Nr. 2025-2030/0232
Bezugsnummer: 2020-2025/0968
Beratung und Beschlussfassung im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft am 22.09.2026 öffentlich
Rat am 01.10.2026 öffentlich
Betreff:
10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Waltrop im Bereich der
Sondergebiete SO 10.1 - 10.4 von "Dauercampingplatz" zu "Camping- und Wochenendplatz"
Hier: Offenlagebeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waltrop zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waltrop beschließt
a) die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie in der Anlage 2 der Sitzungsvorlage
aufgelistet.
b) dem Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Sondergebiete SO 10.1 -
10.4 und der Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen.
c) die öffentliche Auslegung der 10. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung mit
Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB.
Sichtvermerk/Datum:
Jeanette Sebrantke Marcel Mittelbach
Dezernentin Bürgermeister
Sachverhalt:
Der seit April 2005 rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Waltrop stellt die
Änderungsbereiche derzeit überwiegend als „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ mit der
Zweckbestimmung „Dauercampingplatz“ dar. Lediglich der westliche Teil des Änderungsbereiches
2 wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zur Umsetzung der Planungsabsichten –
Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für eine nachträgliche planungsrechtliche Sicherung
der bestehenden Dauercamping- und Wochenendplätze – ist die Änderung des
Flächennutzungsplanes so wie die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. Künftig sollen die
Flächen im Flächennutzungsplan jeweils als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ mit der
Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz“ dargestellt werden. Die genaue Umgrenzung
des jeweiligen Aufstellungsbereiches ist der angefügten Planzeichnung gem. Anlage 1 zu
entnehmen.
Der Rat der Stadt Waltrop hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 beschlossen, die 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waltrop im Bereich der Sondergebiete SO 10.1 - 10.4 aufzustellen
und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit so wie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB einzuleiten.
Der Änderungsbereich gliedert sich in vier Teilfläche. Bei den Flächen handelt es sich um die
Flächen der folgenden Dauercamping- und Wochenendplätze:
1. In der Torfheide (SO 10.1),
2. Datteln-Hamm-Kanal Nord (SO 10.2),
3. Datteln-Hamm-Kanal Süd (SO 10.3),
4. Kanalstraße (SO 10.4).
Änderungsbereich 1: In der Torfheide (SO 10.1)
Das ca. 2,7 ha große Änderungsgebiet befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes, rund 4,5 km
vom Stadtzentrum entfernt. Es liegt südlich des Dortmund-Ems-Kanals und umfasst den nördlichen
Teil des Flurstück 29, Flur 66, Gemarkung Waltrop. Das Änderungsgebiet, das im Südosten an das
Stadtgebiet von Castrop-Rauxel grenzt, ist größtenteils von Waldflächen umgeben. Im Süden
grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung
„Dauercampingplatz „In der Torfheide““ in „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der
Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „In der Torfheide““.
Änderungsbereich 2: Datteln-Hamm-Kanal Nord (SO 10.2)
Das ca. 0,8 ha große Änderungsgebiet befindet sich rund 2,3 km nordwestlich des Stadtzentrums
von Waltrop. Es umfasst in der Flur 13, Gemarkung Waltrop die Flurstücke 196 - 199 vollständig
sowie Teile der Flurstücke 14 und 195. Darüber hinaus umfasst das Änderungsgebiet die Flurstücke
240, 242, 264 und 265, Flur 14, Gemarkung Waltrop. Im Süden grenzt das Änderungsgebiet an den
Kanaluferweg des Datteln-Hamm-Kanals an. Westlich grenzt ein Fuß-/Radweg an, der den
Kanaluferweg mit dem Markfelder Weg verbindet. Im Weiteren grenzen westlich und nordöstlich
gewerblich genutzte Flächen an den Änderungsbereich an. Weiter in nördliche Richtung sowie in
Richtung Osten befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Änderungspunkt 2 a: Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der
Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „Datteln-Hamm-Kanal Nord““ in „Sondergebiet, das der
Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „Datteln-Hamm Kanal
Nord““.
Änderungspunkt 2 b: Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet, das der
Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „Datteln-Hamm Kanal
Nord““.
Änderungspunkt 2 c: Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der
Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „Datteln-Hamm-Kanal Nord““ in „Fläche für die
Landwirtschaft“.
Aus den Änderungspunkten 2 b und 2 c geht hervor, dass im Bereich des Datteln-Hamm-Kanals
Nord ein Flächentausch („Fläche für die Landwirtschaft“ und „Sondergebiet, das der Erholung dient”)
erfolgt, der aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vorgesehen wird. Durch diesen Flächentausch
vergrößert sich das Sondergebiet um ca. 730 qm.
Änderungspunkt 2 d (Bereich Datteln-Hamm-Kanal Nord) Änderung von „Sondergebiet, das der
Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „Datteln-Hamm-Kanal Nord““ in
„Grünfläche“.
Die betreffenden Flurstücke liegen im Eigentum und der Verwaltungszuständigkeit der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Eine Überplanung von Flächen der
WSV ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird im Weiteren auf die Darstellung
als „Sondergebiet, das der Erholung dient” abgesehen.
Änderungsbereich 3: Datteln-Hamm-Kanal Süd (SO 10.3)
Das ca. 2,7 ha große Änderungsgebiet befindet sich rund 2,1 km nordwestlich des Stadtzentrums
von Waltrop. Es umfasst die Flurstücke 9 – 13 und 26 vollständig sowie Teile der Flurstücke 8, 28,
40 (alle Flur 18, Gemarkung Waltrop). Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich zwei
Dauercamping- und Wochenendplätze. Im Norden grenzt das Änderungsgebiet an den
Kanaluferweg des Datteln-Hamm Kanals. Nordwestlich des Änderungsgebietes befindet sich ein
kleiner Yachthafen. Westlich verläuft die L 609 („Münsterstraße“). Im Weiteren grenzen südwestlich
Weideflächen sowie ein Reitplatz an. Südöstlich und östlich des Änderungsgebietes befinden sich
landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung
„Dauercampingplatz „Datteln-Hamm-Kanal Süd““ in „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der
Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „Datteln-Hamm Kanal Süd““.
Änderungsbereich 4: Kanalstraße (SO 10.4)
Das ca. 3,37 ha große Änderungsgebiet befindet sich rund 2,5 km nordöstlich des Stadtzentrums
von Waltrop. Es liegt nördlich des Datteln-Hamm-Kanals und umfasst die Flurstücke 72 – 74 sowie
den südlichen Teil des Flurstückes 427 (alle Flur 11, Gemarkung Waltrop). Im Süden grenzt das
Änderungsgebiet an die „Kanalstraße“. Entlang der westlichen Grenze des Änderungsgebietes
verläuft die Erschließungsstraße, hinter welcher sich landwirtschaftlich genutzte Flächen
anschließen, ebenso wie im Norden. Östlich des Platzes befinden sich Waldflächen. Südöstlich des
Plangebietes grenzt ein Wohnhaus an.
Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung
„Dauercampingplatz „Kanalstraße““ in „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der
Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „Kanalstraße““.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fand ab Mittwoch, den 06.05.2026
statt. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten anschließend bis einschließlich 05.06.2026 die
Gelegenheit, sich zu der städtebaulichen Planung zu äußern und eine schriftliche Stellungnahme
abzugeben.
In diesem Rahmen wurde keine Stellungnahme der Öffentlichkeit abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB fand ebenfalls im Zeitraum vom 06.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026 statt.
In diesem Rahmen wurden 28 Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans abgegeben. Die Abwägungsvorschläge der Behördenbeteiligung können der
Anlage 2 entnommen werden.
Nach öffentlicher Auslegung wird dem Fachausschuss und dem Rat die 10.
Flächennutzungsplanänderung mit allen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abwägung und weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Eine offizielle landesplanerische Anfrage gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) hat
die Stadt Waltrop bereits am 02.01.2022 an die Regionalplanungsbehörde
gestellt und die landesplanerische Zustimmung am 10.03.2022 erhalten. Aufgrund der Klage gegen
die 1. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW ist die bereits erfolgte landesplanerische
Zustimmung nach § 34 LPlG NRW im Lichte des Urteils nach dessen Rechtskraft nicht mehr gültig.
Eine daraufhin erfolgte Abstimmung mit dem RVR hat im Frühjahr 2024 ergeben, dass die
landesplanerische Zustimmung zwar nicht nach dem Ziel 2-3, aber nach dem Ziel 6.6-2 erteilt
werden kann. Nach dieser formlosen mündlichen Zusage im Zusammenhang mit dem aktuellen
Urteil vom 12.06.2026 gegen den Regionalplan Ruhr hat die Stadt Waltrop eine erneute offizielle
landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG NRW gestellt. Die Antwort steht noch aus.
Anlagen: keine
x Anlage 1 - Umgrenzung des Aufstellungsbereiches
x Anlage 2 - Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB mit Abwägungsvorschlägen
x Anlage 3 - Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung
x Anlage 4 - Begründung (Entwurf) inkl. Umweltbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen Mittel stehen zur Verfügung
x keine haushaltsmäßige Berührung Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bemerkungen:
Sitzungsvorlage-Nr. 2025-2030/0232 Stadtkämmerer
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes:
gesehen 1 2 3 Datum / Sichtvermerk:
vorgeprüft 4 5 6
geprüft 7 8 9
Erläuterung:
1=Bericht, 2=Anordnung, 3-, 4=stichprobenweise Nachrechnung, 5=Nachrechnung, 6=Baukontrolle, 7-, 8-, 9-
Bemerkungen:
Sitzungsvorlage-Nr. 2025-2030/0232
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