Startseite › Waltrop › Dokument

10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Waltrop im Bereich der Son-dergebiete SO 10.1 - 10.4 von "Dauercampingplatz" zu "Camping- und Wochenendplatz" Hier: Offenlagebeschluss gem. § 3 (2) BauGB

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeWaltrop
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Bereich: Fachdienst Stadtplanung Datum: 19.08.2026 Sitzungsvorlage Nr. 2025-2030/0232 Bezugsnummer: 2020-2025/0968 Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft am 22.09.2026 öffentlich Rat am 01.10.2026 öffentlich Betreff: 10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Waltrop im Bereich der Sondergebiete SO 10.1 - 10.4 von "Dauercampingplatz" zu "Camping- und Wochenendplatz" Hier: Offenlagebeschluss gem. § 3 (2) BauGB Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waltrop zu beschließen: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Waltrop beschließt a) die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie in der Anlage 2 der Sitzungsvorlage aufgelistet. b) dem Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Sondergebiete SO 10.1 - 10.4 und der Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen. c) die öffentliche Auslegung der 10. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung mit Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB. Sichtvermerk/Datum: Jeanette Sebrantke Marcel Mittelbach Dezernentin Bürgermeister Sachverhalt: Der seit April 2005 rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Waltrop stellt die Änderungsbereiche derzeit überwiegend als „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ mit der Zweckbestimmung „Dauercampingplatz“ dar. Lediglich der westliche Teil des Änderungsbereiches 2 wird als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zur Umsetzung der Planungsabsichten – Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für eine nachträgliche planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Dauercamping- und Wochenendplätze – ist die Änderung des Flächennutzungsplanes so wie die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich. Künftig sollen die Flächen im Flächennutzungsplan jeweils als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ mit der Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz“ dargestellt werden. Die genaue Umgrenzung des jeweiligen Aufstellungsbereiches ist der angefügten Planzeichnung gem. Anlage 1 zu entnehmen. Der Rat der Stadt Waltrop hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 beschlossen, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waltrop im Bereich der Sondergebiete SO 10.1 - 10.4 aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit so wie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB einzuleiten. Der Änderungsbereich gliedert sich in vier Teilfläche. Bei den Flächen handelt es sich um die Flächen der folgenden Dauercamping- und Wochenendplätze: 1. In der Torfheide (SO 10.1), 2. Datteln-Hamm-Kanal Nord (SO 10.2), 3. Datteln-Hamm-Kanal Süd (SO 10.3), 4. Kanalstraße (SO 10.4). Änderungsbereich 1: In der Torfheide (SO 10.1) Das ca. 2,7 ha große Änderungsgebiet befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes, rund 4,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Es liegt südlich des Dortmund-Ems-Kanals und umfasst den nördlichen Teil des Flurstück 29, Flur 66, Gemarkung Waltrop. Das Änderungsgebiet, das im Südosten an das Stadtgebiet von Castrop-Rauxel grenzt, ist größtenteils von Waldflächen umgeben. Im Süden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „In der Torfheide““ in „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „In der Torfheide““. Änderungsbereich 2: Datteln-Hamm-Kanal Nord (SO 10.2) Das ca. 0,8 ha große Änderungsgebiet befindet sich rund 2,3 km nordwestlich des Stadtzentrums von Waltrop. Es umfasst in der Flur 13, Gemarkung Waltrop die Flurstücke 196 - 199 vollständig sowie Teile der Flurstücke 14 und 195. Darüber hinaus umfasst das Änderungsgebiet die Flurstücke 240, 242, 264 und 265, Flur 14, Gemarkung Waltrop. Im Süden grenzt das Änderungsgebiet an den Kanaluferweg des Datteln-Hamm-Kanals an. Westlich grenzt ein Fuß-/Radweg an, der den Kanaluferweg mit dem Markfelder Weg verbindet. Im Weiteren grenzen westlich und nordöstlich gewerblich genutzte Flächen an den Änderungsbereich an. Weiter in nördliche Richtung sowie in Richtung Osten befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Änderungspunkt 2 a: Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „Datteln-Hamm-Kanal Nord““ in „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „Datteln-Hamm Kanal Nord““. Änderungspunkt 2 b: Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „Datteln-Hamm Kanal Nord““. Änderungspunkt 2 c: Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „Datteln-Hamm-Kanal Nord““ in „Fläche für die Landwirtschaft“. Aus den Änderungspunkten 2 b und 2 c geht hervor, dass im Bereich des Datteln-Hamm-Kanals Nord ein Flächentausch („Fläche für die Landwirtschaft“ und „Sondergebiet, das der Erholung dient”) erfolgt, der aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vorgesehen wird. Durch diesen Flächentausch vergrößert sich das Sondergebiet um ca. 730 qm. Änderungspunkt 2 d (Bereich Datteln-Hamm-Kanal Nord) Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „Datteln-Hamm-Kanal Nord““ in „Grünfläche“. Die betreffenden Flurstücke liegen im Eigentum und der Verwaltungszuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Eine Überplanung von Flächen der WSV ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird im Weiteren auf die Darstellung als „Sondergebiet, das der Erholung dient” abgesehen. Änderungsbereich 3: Datteln-Hamm-Kanal Süd (SO 10.3) Das ca. 2,7 ha große Änderungsgebiet befindet sich rund 2,1 km nordwestlich des Stadtzentrums von Waltrop. Es umfasst die Flurstücke 9 – 13 und 26 vollständig sowie Teile der Flurstücke 8, 28, 40 (alle Flur 18, Gemarkung Waltrop). Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich zwei Dauercamping- und Wochenendplätze. Im Norden grenzt das Änderungsgebiet an den Kanaluferweg des Datteln-Hamm Kanals. Nordwestlich des Änderungsgebietes befindet sich ein kleiner Yachthafen. Westlich verläuft die L 609 („Münsterstraße“). Im Weiteren grenzen südwestlich Weideflächen sowie ein Reitplatz an. Südöstlich und östlich des Änderungsgebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „Datteln-Hamm-Kanal Süd““ in „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „Datteln-Hamm Kanal Süd““. Änderungsbereich 4: Kanalstraße (SO 10.4) Das ca. 3,37 ha große Änderungsgebiet befindet sich rund 2,5 km nordöstlich des Stadtzentrums von Waltrop. Es liegt nördlich des Datteln-Hamm-Kanals und umfasst die Flurstücke 72 – 74 sowie den südlichen Teil des Flurstückes 427 (alle Flur 11, Gemarkung Waltrop). Im Süden grenzt das Änderungsgebiet an die „Kanalstraße“. Entlang der westlichen Grenze des Änderungsgebietes verläuft die Erschließungsstraße, hinter welcher sich landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen, ebenso wie im Norden. Östlich des Platzes befinden sich Waldflächen. Südöstlich des Plangebietes grenzt ein Wohnhaus an. Änderung von „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Dauercampingplatz „Kanalstraße““ in „Sondergebiet, das der Erholung dient” mit der Zweckbestimmung „Camping- und Wochenendplatz „Kanalstraße““. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB fand ab Mittwoch, den 06.05.2026 statt. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten anschließend bis einschließlich 05.06.2026 die Gelegenheit, sich zu der städtebaulichen Planung zu äußern und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. In diesem Rahmen wurde keine Stellungnahme der Öffentlichkeit abgegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fand ebenfalls im Zeitraum vom 06.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026 statt. In diesem Rahmen wurden 28 Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans abgegeben. Die Abwägungsvorschläge der Behördenbeteiligung können der Anlage 2 entnommen werden. Nach öffentlicher Auslegung wird dem Fachausschuss und dem Rat die 10. Flächennutzungsplanänderung mit allen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abwägung und weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Eine offizielle landesplanerische Anfrage gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) hat die Stadt Waltrop bereits am 02.01.2022 an die Regionalplanungsbehörde gestellt und die landesplanerische Zustimmung am 10.03.2022 erhalten. Aufgrund der Klage gegen die 1. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW ist die bereits erfolgte landesplanerische Zustimmung nach § 34 LPlG NRW im Lichte des Urteils nach dessen Rechtskraft nicht mehr gültig. Eine daraufhin erfolgte Abstimmung mit dem RVR hat im Frühjahr 2024 ergeben, dass die landesplanerische Zustimmung zwar nicht nach dem Ziel 2-3, aber nach dem Ziel 6.6-2 erteilt werden kann. Nach dieser formlosen mündlichen Zusage im Zusammenhang mit dem aktuellen Urteil vom 12.06.2026 gegen den Regionalplan Ruhr hat die Stadt Waltrop eine erneute offizielle landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG NRW gestellt. Die Antwort steht noch aus. Anlagen: keine x Anlage 1 - Umgrenzung des Aufstellungsbereiches x Anlage 2 - Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit Abwägungsvorschlägen x Anlage 3 - Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung x Anlage 4 - Begründung (Entwurf) inkl. Umweltbericht Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen Mittel stehen zur Verfügung x keine haushaltsmäßige Berührung Mittel stehen nicht zur Verfügung Bemerkungen: Sitzungsvorlage-Nr. 2025-2030/0232 Stadtkämmerer Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes: gesehen 1 2 3 Datum / Sichtvermerk: vorgeprüft 4 5 6 geprüft 7 8 9 Erläuterung: 1=Bericht, 2=Anordnung, 3-, 4=stichprobenweise Nachrechnung, 5=Nachrechnung, 6=Baukontrolle, 7-, 8-, 9- Bemerkungen: Sitzungsvorlage-Nr. 2025-2030/0232

Text aus PDF extrahiert