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Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2024 - Korrektur

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Westerburg
Datum2026-09-24
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Vorlage Vorlage-Nr: VO/2026/0389 AZ: 866-76 Datum: 28.08.2026 Federführend: Verfasser: Frau Alexandra Hofmann Abteilung 5 - Finanzabteilung Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2024 - Korrektur Beratungsfolge: Status Datum Gremium Zuständigkeit öffentlich Ortsgemeinderat der Gemeinde Halbs beschließend Sachverhalt: Im Vollzug des § 27 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.11.2000 wurde der Nachweis der Betriebsergebnisse für das Forsthaushaltsjahr 2024 mit der Bitte um Kenntnisnahme vom Forstamt übermittelt. Aufgrund einer nachträglichen Korrektur der Umlage musste das Betriebsergebnis entspre- chend abgeändert werden. Demnach stehen dem Aufwand in Höhe von 68.160,32 € Erträge in Höhe von 37.202,97 € gegenüber. Damit schließt das Ergebnis 2024 mit einem Fehlbetrag von 30.957,35 € ab. Der Ortsgemeinderat wurde über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltsjahres 2024 unterrichtet, welches zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Beschlussvorschlag: Kein Beschluss, lediglich Information Anlage/n: Jahresabschluss WJ 2024_Halbs VO/2021/0635 Seite: 1/1

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