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Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2024 - Korrektur
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Westerburg |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Vorlage-Nr: VO/2026/0389
AZ: 866-76
Datum: 28.08.2026
Federführend:
Verfasser: Frau Alexandra Hofmann
Abteilung 5 - Finanzabteilung
Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2024 -
Korrektur
Beratungsfolge:
Status Datum Gremium Zuständigkeit
öffentlich Ortsgemeinderat der Gemeinde Halbs beschließend
Sachverhalt:
Im Vollzug des § 27 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30.11.2000 wurde der
Nachweis der Betriebsergebnisse für das Forsthaushaltsjahr 2024 mit der Bitte um
Kenntnisnahme vom Forstamt übermittelt.
Aufgrund einer nachträglichen Korrektur der Umlage musste das Betriebsergebnis entspre-
chend abgeändert werden.
Demnach stehen dem Aufwand in Höhe von 68.160,32 € Erträge in Höhe von
37.202,97 € gegenüber. Damit schließt das Ergebnis 2024 mit einem Fehlbetrag von
30.957,35 € ab.
Der Ortsgemeinderat wurde über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltsjahres
2024 unterrichtet, welches zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss, lediglich Information
Anlage/n:
Jahresabschluss WJ 2024_Halbs
VO/2021/0635 Seite: 1/1
Text aus PDF extrahiert