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Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 GemO
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Westerburg |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Vorlage-Nr: VO/2026/0374
AZ:
Datum: 18.08.2026
Federführend:
Verfasser: Frau Nadine Quardon
Abteilung 2 - Ordnungs- und Sozialabteilung
Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe
gem. § 100 GemO
Beratungsfolge:
Status Datum Gremium Zuständigkeit
öffentlich 22.09.2026 Ortsgemeinderat der Gemeinde Kölbingen beschließend
Sachverhalt:
Aufgrund von Mehrkosten im Zuge einer Reparatur eines defekten Trennwandelementes für
das Dorfgemeinschaftshaus stehen die ursprünglichen veranschlagten Hausmittel nicht in
ausreichendem Umfang zur Verfügung. Der zusätzliche Finanzbedarf beläuft sich auf voraus-
sichtlich ca. 3.507,99 EUR.
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen, sofern sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustim-
mung des Gemeinderates.
Nach § 6 der Haushaltssatzungen der Ortsgemeinde gelten Aufwendungen und Auszahlungen
als erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500 EUR überschreiten. Da die im
vorliegenden Fall entstehenden Mehrkosten diese Wertgrenze deutlich überschreiten, ist ein
entsprechender Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ortgemeinderat stimmt der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zu-
sammenhang mit der Reparatur des defekten Trennwandelementes für das Dorfgemein-
schaftshaus in Höhe von voraussichtlich 3.507,99 EUR zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung ist durch die liquiden Mittel der Ortsgemeinde gesichert.
Anlage/n:
keine
VO/2026/0374 Seite: 1/1
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