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Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 GemO

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Westerburg
Datum2026-09-22
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Vorlage Vorlage-Nr: VO/2026/0374 AZ: Datum: 18.08.2026 Federführend: Verfasser: Frau Nadine Quardon Abteilung 2 - Ordnungs- und Sozialabteilung Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 GemO Beratungsfolge: Status Datum Gremium Zuständigkeit öffentlich 22.09.2026 Ortsgemeinderat der Gemeinde Kölbingen beschließend Sachverhalt: Aufgrund von Mehrkosten im Zuge einer Reparatur eines defekten Trennwandelementes für das Dorfgemeinschaftshaus stehen die ursprünglichen veranschlagten Hausmittel nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Der zusätzliche Finanzbedarf beläuft sich auf voraus- sichtlich ca. 3.507,99 EUR. Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, der vorherigen Zustim- mung des Gemeinderates. Nach § 6 der Haushaltssatzungen der Ortsgemeinde gelten Aufwendungen und Auszahlungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 1.500 EUR überschreiten. Da die im vorliegenden Fall entstehenden Mehrkosten diese Wertgrenze deutlich überschreiten, ist ein entsprechender Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Ortgemeinderat stimmt der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zu- sammenhang mit der Reparatur des defekten Trennwandelementes für das Dorfgemein- schaftshaus in Höhe von voraussichtlich 3.507,99 EUR zu. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung ist durch die liquiden Mittel der Ortsgemeinde gesichert. Anlage/n: keine VO/2026/0374 Seite: 1/1

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