Startseite › Verbandsgemeinde Unkel › Dokument

Errichtung einer Bauhof- Leichtbauhalle Grundsatzbeschluss Beantragung Baugenehmigung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Unkel
Datum2026-09-23
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Aktenzeichen: FB II, ALo Sitzungsvorlage Fachbereich 2 - Infrastruktur Bauwesen 783/24-29 öffentlich Verfasser/in: Annette Loth Datum: 07.09.2026 Körperschaft: Ortsgemeinde Rheinbreitbach Beratungsfolge: 23.09.2026 - Ortsgemeinderat Rheinbreitbach Bürgermeister: Karsten Fehr Ortsbürgermeister: Roland Thelen Tagesordnungspunkt Errichtung einer Bauhof- Leichtbauhalle Grundsatzbeschluss Beantragung Baugenehmigung a) Sach- und Rechtslage: Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hat eine Leichtbauhalle auf dem Außengelände des Bau- hofes (Bereich ehemalige Kläranlage) vorgesehen und dafür auch im Haushalt Geld einge- stellt. Die Leichtbauhalle ist zur Lagerung von Maschinen, Anhängern, etc. vorgesehen, da diese aktuell nur ungeschützt frei gelagert werden können. Für die Errichtung muss eine Bauantrag im vereinfachten Verfahren eingereicht werden, der von der Verwaltung vorbereitet und eingereicht werden kann. Die Leichtbauhalle soll als Fertigteilanlage errichtet werden. Dazu sollen im Nachgang bei mehreren Herstellern Angebote eingeholt werden, die dann dem HA/Rat zur Vergabe vor- gelegt werden. Folgende Ausführung wurde vom Bauhof vorgeschlagen: Ausführung als isolierte Halle mit Pultdach (3,50 m/5 m Höhe) mit zwei 3 m breiten Rolltoren und einer seitlichen einflügeligen Eingangstür. Der Boden soll bauseits gepflastert werden und einen entsprechenden Stromanschluss für Tor und Beleuchtung installiert der Bauhof selber. Aufgrund der unterirdischen Leitungsführungen auf dem ehemaligen Kläranlagengelände, wurde in Absprache mit dem Abwasserwerk ein 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze und eine Fläche eingemessen vor Ort (10 m x 15 m), die die vorhandenen Leitungen nicht stört bzw. einen Zugang behindert (siehe Lageplan und Skizze Ausführung). Die Fläche befindet sich im B-Plan-Bereich „Rheinbreitbach-West“. 1.Änderung. Der Be- reich ist als Gemeinbedarfsfläche /Bauhof ausgewiesen. Gemäß Festsetzung darf eine 10 m Traufhöhe nicht überschritten werden und die Dachformen sind frei. Aufgrund der o.g. geplanten Abmessungen für die Leichtbauhalle werden die Festsetzungen des B-Planes eingehalten. Lageplan Standort geplante Leichtbauhalle Skizze Ausführung Leichtbauhalle b) Finanzierung: Unter der Inv. Nr. 62-08-046 sind dafür im Doppelhaushalt 60.000 € eingestellt. c) Beschluss: Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach beschließt für die geplante Errichtung der Leichtbauhalle auf dem Bauhofgelände (ehem. Kläranlage) gemäß der oben aufgeführten Planung die Ein- reichung eines Bauantrages (vereinfachtes Verfahren). Die Verwaltung wird beauftragt den Bauantrag zu erstellen und für eine Baugenehmigung einzureichen.

Text aus PDF extrahiert