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Errichtung einer Bauhof- Leichtbauhalle Grundsatzbeschluss Beantragung Baugenehmigung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Unkel |
| Datum | 2026-09-23 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Aktenzeichen: FB II, ALo
Sitzungsvorlage
Fachbereich 2 - Infrastruktur Bauwesen
783/24-29
öffentlich Verfasser/in: Annette Loth
Datum: 07.09.2026
Körperschaft: Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Beratungsfolge:
23.09.2026 - Ortsgemeinderat Rheinbreitbach
Bürgermeister: Karsten Fehr Ortsbürgermeister: Roland Thelen
Tagesordnungspunkt
Errichtung einer Bauhof- Leichtbauhalle
Grundsatzbeschluss Beantragung Baugenehmigung
a) Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach hat eine Leichtbauhalle auf dem Außengelände des Bau-
hofes (Bereich ehemalige Kläranlage) vorgesehen und dafür auch im Haushalt Geld einge-
stellt. Die Leichtbauhalle ist zur Lagerung von Maschinen, Anhängern, etc. vorgesehen, da
diese aktuell nur ungeschützt frei gelagert werden können.
Für die Errichtung muss eine Bauantrag im vereinfachten Verfahren eingereicht werden, der
von der Verwaltung vorbereitet und eingereicht werden kann.
Die Leichtbauhalle soll als Fertigteilanlage errichtet werden. Dazu sollen im Nachgang bei
mehreren Herstellern Angebote eingeholt werden, die dann dem HA/Rat zur Vergabe vor-
gelegt werden. Folgende Ausführung wurde vom Bauhof vorgeschlagen: Ausführung als
isolierte Halle mit Pultdach (3,50 m/5 m Höhe) mit zwei 3 m breiten Rolltoren und einer
seitlichen einflügeligen Eingangstür. Der Boden soll bauseits gepflastert werden und einen
entsprechenden Stromanschluss für Tor und Beleuchtung installiert der Bauhof selber.
Aufgrund der unterirdischen Leitungsführungen auf dem ehemaligen Kläranlagengelände,
wurde in Absprache mit dem Abwasserwerk ein 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze und
eine Fläche eingemessen vor Ort (10 m x 15 m), die die vorhandenen Leitungen nicht stört
bzw. einen Zugang behindert (siehe Lageplan und Skizze Ausführung).
Die Fläche befindet sich im B-Plan-Bereich „Rheinbreitbach-West“. 1.Änderung. Der Be-
reich ist als Gemeinbedarfsfläche /Bauhof ausgewiesen. Gemäß Festsetzung darf eine 10
m Traufhöhe nicht überschritten werden und die Dachformen sind frei. Aufgrund der o.g.
geplanten Abmessungen für die Leichtbauhalle werden die Festsetzungen des B-Planes
eingehalten.
Lageplan Standort geplante Leichtbauhalle
Skizze Ausführung Leichtbauhalle
b) Finanzierung:
Unter der Inv. Nr. 62-08-046 sind dafür im Doppelhaushalt 60.000 € eingestellt.
c) Beschluss:
Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach beschließt für die geplante Errichtung der Leichtbauhalle
auf dem Bauhofgelände (ehem. Kläranlage) gemäß der oben aufgeführten Planung die Ein-
reichung eines Bauantrages (vereinfachtes Verfahren). Die Verwaltung wird beauftragt den
Bauantrag zu erstellen und für eine Baugenehmigung einzureichen.
Text aus PDF extrahiert