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Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Errichtung einer Maschinenhalle

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Südeifel
Datum2026-09-22
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/412 Verfasser/in: Niklas Leiner Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_III Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1828 Datum: 01.09.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Scheitenkorb öffentlich beschließend Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Errichtung einer Maschinenhalle Sachverhalt Es wurde ☒ ein Bauantrag ☐ eine Bauvoranfrage eingereicht. Vorhaben: Errichtung einer Maschinenhalle Grundstück: Dorfstraße, 54673 Scheitenkorb Flurstück: Gemarkung Scheitenkorb, Flur 1, Flurstücke 57, 191/56, 56/1 Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1828 Das Vorhaben soll im ☐ Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ☐ unbeplanten Innenbereich ☒ Außenbereich verwirklicht werden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des o. g. Vorhabens beurteilt sich nach § 35 BauGB. Im Außenbe- reich sind Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 1 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste- hen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Be- trieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Tatbestandsvorausset- zungen für ein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 (1) Nr. 1 BauGB sind erfüllt. Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben nach Einschätzung der Verbandsgemeindeverwaltung ☒ zulässig. ☐ nicht zulässig. Das Einvernehmen (§ 36 BauGB) ☒ kann erteilt werden. ☐ kann nicht erteilt werden. - 2 - Weiterhin wurde geprüft: Die Erschließung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 LBauO ist über die „K 49 (Dorfstraße)“ ☒ gesichert. ☐ nicht gesichert. Die Stellplatzverpflichtung gemäß § 47 LBauO ist ☒ erfüllt. ☐ nicht erfüllt. Rechtlicher Hinweis der Verwaltung: § 36 Abs. 2 BauGB regelt, dass das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt gilt, wenn dies nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird. Die Erklärung der Ortsgemeinde bitten wir bis spätestens zum 19.10.2026 bei der Verbandgemeindeverwaltung einzu- reichen. Finanzielle Auswirkungen / Beschlussvorschlag Der Ortsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung: a) Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt. b) Die Erschließung ist gesichert. c) Die Stellplatzverpflichtung ist erfüllt.

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