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Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Errichtung einer Maschinenhalle
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Südeifel |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Südeifel Beschlussvorlage
2026/OG/412
Verfasser/in: Niklas Leiner
Freigabe erteilt:
Fachbereich: FB_III
Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1828
Datum: 01.09.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status
Ortsgemeinderat Scheitenkorb öffentlich beschließend
Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Errichtung einer Maschinenhalle
Sachverhalt
Es wurde
☒ ein Bauantrag
☐ eine Bauvoranfrage
eingereicht.
Vorhaben: Errichtung einer Maschinenhalle
Grundstück: Dorfstraße, 54673 Scheitenkorb
Flurstück: Gemarkung Scheitenkorb, Flur 1, Flurstücke 57, 191/56, 56/1
Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1828
Das Vorhaben soll im
☐ Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
☐ unbeplanten Innenbereich
☒ Außenbereich
verwirklicht werden.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des o. g. Vorhabens beurteilt sich nach § 35 BauGB. Im Außenbe-
reich sind Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 1 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenste-
hen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Be-
trieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Tatbestandsvorausset-
zungen für ein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 (1) Nr. 1 BauGB sind erfüllt.
Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben nach Einschätzung der Verbandsgemeindeverwaltung
☒ zulässig.
☐ nicht zulässig.
Das Einvernehmen (§ 36 BauGB)
☒ kann erteilt werden.
☐ kann nicht erteilt werden.
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Weiterhin wurde geprüft:
Die Erschließung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 LBauO ist über die „K 49 (Dorfstraße)“
☒ gesichert.
☐ nicht gesichert.
Die Stellplatzverpflichtung gemäß § 47 LBauO ist
☒ erfüllt.
☐ nicht erfüllt.
Rechtlicher Hinweis der Verwaltung:
§ 36 Abs. 2 BauGB regelt, dass das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt gilt, wenn dies nicht binnen
zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird. Die Erklärung der
Ortsgemeinde bitten wir bis spätestens zum 19.10.2026 bei der Verbandgemeindeverwaltung einzu-
reichen.
Finanzielle Auswirkungen
/
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung:
a) Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.
b) Die Erschließung ist gesichert.
c) Die Stellplatzverpflichtung ist erfüllt.
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