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Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Neubau eines Wohnhauses
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Südeifel |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Südeifel Beschlussvorlage
2026/OG/362
Verfasser/in: Niklas Leiner
Freigabe erteilt:
Fachbereich: FB_III
Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1220
Datum: 03.08.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status
Ortsgemeinderat Ferschweiler öffentlich beschließend
Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Neubau eines Wohnhauses
Sachverhalt
Es wurde
☒ ein Bauantrag
☐ eine Bauvoranfrage
eingereicht.
Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses
1. Nachtrag: Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
Grundstück: Laeisenhofer Straße 23 A, 54668 Ferschweiler
Flurstück: Gemarkung Ferschweiler, Flur 10, Flurstück 60
Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1220
Das Vorhaben soll im
☐ Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
☒ unbeplanten Innenbereich
☐ Außenbereich
verwirklicht werden.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des o. g. Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben nach Einschätzung der Verbandsgemeindeverwaltung
☒ zulässig.
☐ nicht zulässig.
Das Einvernehmen (§ 36 BauGB)
☒ kann erteilt werden.
☐ kann nicht erteilt werden.
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Weiterhin wurde geprüft:
Die Erschließung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 LBauO ist über die „Laeisenhofer Straße“
☒ gesichert.
☐ nicht gesichert.
Die Stellplatzverpflichtung gemäß § 47 LBauO ist
☒ erfüllt.
☐ nicht erfüllt.
Rechtlicher Hinweis der Verwaltung:
§ 36 Abs. 2 BauGB regelt, dass das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt gilt, wenn dies nicht binnen
zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird.
Die Erklärung der Ortsgemeinde bitten wir bis spätestens zum 28.09.2026 bei der Verbandgemeindever-
waltung einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen
/
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung:
a) Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.
b) Die Erschließung ist gesichert.
c) Die Stellplatzverpflichtung ist erfüllt.
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