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Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Neubau eines Wohnhauses

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Südeifel
Datum2026-09-21
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Südeifel Beschlussvorlage 2026/OG/362 Verfasser/in: Niklas Leiner Freigabe erteilt: Fachbereich: FB_III Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1220 Datum: 03.08.2026 Beratungsfolge Termin TOP Status Ortsgemeinderat Ferschweiler öffentlich beschließend Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Neubau eines Wohnhauses Sachverhalt Es wurde ☒ ein Bauantrag ☐ eine Bauvoranfrage eingereicht. Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses 1. Nachtrag: Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Grundstück: Laeisenhofer Straße 23 A, 54668 Ferschweiler Flurstück: Gemarkung Ferschweiler, Flur 10, Flurstück 60 Aktenzeichen: 3-611-12-BAK1220 Das Vorhaben soll im ☐ Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ☒ unbeplanten Innenbereich ☐ Außenbereich verwirklicht werden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des o. g. Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben nach Einschätzung der Verbandsgemeindeverwaltung ☒ zulässig. ☐ nicht zulässig. Das Einvernehmen (§ 36 BauGB) ☒ kann erteilt werden. ☐ kann nicht erteilt werden. - 2 - Weiterhin wurde geprüft: Die Erschließung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 LBauO ist über die „Laeisenhofer Straße“ ☒ gesichert. ☐ nicht gesichert. Die Stellplatzverpflichtung gemäß § 47 LBauO ist ☒ erfüllt. ☐ nicht erfüllt. Rechtlicher Hinweis der Verwaltung: § 36 Abs. 2 BauGB regelt, dass das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt gilt, wenn dies nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird. Die Erklärung der Ortsgemeinde bitten wir bis spätestens zum 28.09.2026 bei der Verbandgemeindever- waltung einzureichen. Finanzielle Auswirkungen / Beschlussvorschlag Der Ortsgemeinderat beschließt nach eingehender Beratung: a) Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt. b) Die Erschließung ist gesichert. c) Die Stellplatzverpflichtung ist erfüllt.

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