Startseite › Verbandsgemeinde Speicher › Dokument

Veränderung der Trägerschaft in der Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) zum 01.01.2026 und 01.01.2027; Zustimmungsbeschluss der Anstaltsträger

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Speicher
Datum2026-09-29
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindewerke Vorlage-Nr. Speicher Beschlussvorlage 2026/0283 Auskunft erteilt: Clemens, Matthias Fachbereich: Fachbereich 4 Aktenzeichen: 825-24/4-Cl Bezugs-Nr.: Datum: 16.07.2026 Beratungsfolge Termin Status Verbandsgemeinderat Speicher 29.09.2026 öffentlich beschließend Veränderung der Trägerschaft in der Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) zum 01.01.2026 und 01.01.2027; Zustimmungsbeschluss der Anstaltsträger Sach- und Rechtslage Die Verbandsgemeinde Speicher ist Gründungsmitglied der im Jahr 2018 errichteten Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Kommu- nale Klärschlammverwertung Region Trier“ (KRT). Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen. Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigen- betrieb der Verbandsgemeinde Schweich, umgewandelt in die Ver- bandsgemeindewerke Schweich AöR. Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Schweich überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Ei- genbetrieb der Verbandsgemeinde Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Die Verbands- gemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechts- persönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR bedarf die Ver- änderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger. Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR wie folgt zu: • Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich. • Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwir- kend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land. • Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel- Kues. Finanzielle Auswirkungen keine ________________________ _________________________ Bürgermeister Werkleiter

Text aus PDF extrahiert