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Veränderung der Trägerschaft in der Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) zum 01.01.2026 und 01.01.2027; Zustimmungsbeschluss der Anstaltsträger
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Speicher |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindewerke Vorlage-Nr.
Speicher Beschlussvorlage
2026/0283
Auskunft erteilt: Clemens, Matthias
Fachbereich: Fachbereich 4
Aktenzeichen: 825-24/4-Cl
Bezugs-Nr.:
Datum: 16.07.2026
Beratungsfolge Termin Status
Verbandsgemeinderat Speicher 29.09.2026 öffentlich
beschließend
Veränderung der Trägerschaft in der Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier AöR
(KRT) zum 01.01.2026 und 01.01.2027;
Zustimmungsbeschluss der Anstaltsträger
Sach- und Rechtslage
Die Verbandsgemeinde Speicher ist Gründungsmitglied der im Jahr
2018 errichteten Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Kommu-
nale Klärschlammverwertung Region Trier“ (KRT). Anstaltszweck
ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der ordnungsgemäßen
Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, insbesondere die
Übernahme von Klärschlämmen für die thermische Verwertung sowie
die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen.
Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigen-
betrieb der Verbandsgemeinde Schweich, umgewandelt in die Ver-
bandsgemeindewerke Schweich AöR. Die Verbandsgemeindewerke
Schweich AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.
Die Verbandsgemeinde Schweich überträgt die Trägerschaft bei der
KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR.
Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Ei-
genbetrieb der Verbandsgemeinde Trier-Land, umgewandelt in die
Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbandsgemeindewerke
Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.
Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei
der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR.
Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues,
Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt
in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Die Verbands-
gemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechts-
persönlichkeit tätig.
Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft
bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues
AöR.
Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR bedarf die Ver-
änderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Veränderung der Trägerschaft
gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR wie folgt zu:
• Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend
zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde
Schweich.
• Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwir-
kend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde
Trier-Land.
• Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum
01.01.2027 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-
Kues.
Finanzielle Auswirkungen
keine
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Bürgermeister Werkleiter
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