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Gebührenordnung für die Nutzung des Schwimmcontainers der Verbandsgemeinde Speicher; Satzungsbeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Speicher
Datum2026-09-29
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Beschlussvorlage Speicher 2026/0329 Auskunft erteilt: Ney, Raphael Fachbereich: Fachbereich 3 Aktenzeichen: 3/555-03/1/Ney Wiedervorlage: Bezugs-Nr.: Datum: 18.08.2026 Beratungsfolge Termin Status Verbandsgemeinderat Speicher 29.09.2026 öffentlich beschließend Gebührenordnung für die Nutzung des Schwimmcontainers der Verbandsgemeinde Speicher; Satzungsbeschluss Sachverhalt Für die Nutzung des Schwimmcontainers der Verbandsgemeinde Spei- cher durch Vereine, die Volkshochschule sowie ggf. weitere zuge- lassene Nutzer soll eine Benutzungsgebühr erhoben werden. Im Rahmen der Vorbereitung der Gebührenfestsetzung wurden die vo- raussichtlich entstehenden Kosten für den Betrieb des Schwimmcon- tainers ermittelt. Hierzu zählen insbesondere die monatlichen Mietkosten in Höhe von 10.115,00 € brutto, die Kosten für Reinigung in Höhe von 476,00 € brutto monatlich, die voraussichtlichen Kosten für Chemikalien in Höhe von ca. 450,00 € brutto monatlich sowie die Kosten für Strom, Wasser und die Überwachung der Wasseraufbe- reitung. Die Personalkosten seitens der VG-Werke für die Überwachung der Wasseraufbereitung belaufen sich auf ca. 53,50 € je Einsatztag bzw. bei einer Betriebszeit von neun Stunden auf ca. 5,94 € je Stunde. Für Transport und Aufstellung des Schwimmcontainers liegen bislang folgende Kosten bzw. Angebote vor: • Schwertransport Fa. Steil: 9.300,00 € brutto, • Entladung mit Schwerlastkran in Speicher, Fa. Steil: 3.451,00 € brutto, • Verladung in Bayern, Fa. Albrecht Autokran: 2.340,49 € brutto. Die bislang bekannten Transport- und Kranentladungskosten belaufen sich damit auf insgesamt 15.091,49 € brutto. Die abschließende Abrechnung bleibt abzuwarten. Die Kosten für die Herstellung der Strom-, Wasser- und Abwasser- anschlüsse sollen nicht dem Schwimmcontainer zugerechnet werden, soweit diese Anschlüsse auch der allgemeinen Erschließung bzw. Versorgung des Sportgeländes dienen. Eine vollständige Umlage der Miet- und Betriebskosten auf die Nut- zer würde zu einer erheblichen Gebührenbelastung führen. Unter Abwägung der entstehenden Kosten, der vorgesehenen Nutzer- gruppen und des öffentlichen Interesses an der Nutzung des Schwimm- containers soll daher ein angemessener Teil der Kosten über Be- nutzungsgebühren gedeckt werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Gebühr auf 30,00 € je Zeitstunde (60 Minuten) festzusetzen. Die Gebührenhöhe sollte nach dem ersten vollständigen Betriebsjahr anhand der tatsächlichen Nutzung und der tatsächlich entstandenen Kosten überprüft werden. Der Entwurf der Gebührenordnung ist der Vorlage beigefügt. Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Speicher hat im Rahmen seiner Sitzung am 07.09.2026 der Gebührenordnung und der damit einhergehenden Gebührenhöhe (30,00 Euro/ Zeitstunde) zugestimmt und dem Verbandsgemeinderat Speicher empfohlen, die Satzung zu beschließen. Umsatzsteuer: Im Nachgang zur Sitzung des Hauptausschusses wurde § 6 des Sat- zungsentwurfs hinsichtlich der Umsatzsteuer angepasst. Die gesetz- lich geschuldete Umsatzsteuer ist in der festgesetzten Benutzungs- gebühr von 30,00 Euro je Zeitstunde bereits enthalten. Die Gebühr ist somit als Bruttobetrag zu verstehen. Die Änderung ist bei der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu beachten. Rechtliche Grundlage: Nach § 94 Abs. 2 GemO sind die Gemeinden verpflichtet, zur Aufga- benerfüllung erforderlichen Erträge und Einzahlungen, soweit ver- tretbar und geboten, aus Entgelten für die von der Gemeinde er- brachten Leistungen zu beschaffen. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr sind insbe- sondere § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie die §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG). Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Sat- zung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schwimm- containers der Verbandsgemeinde Speicher (Gebührenordnung) in der vorliegenden Fassung. Die Benutzungsgebühr wird auf 30,00 Euro je Zeitstunde (60 Minuten) festgesetzt. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist in diesem Betrag bereits enthalten. Finanzielle Auswirkungen Durch die Erhebung einer Benutzungsgebühr von 30,00 € je Zeitstunde (60 Minuten) werden Einnahmen aus der Nutzung des Schwimmcontai- ners erzielt. Bei einer theoretischen jährlichen Betriebszeit von ca. 2.574 Stunden könnten bei vollständiger Auslastung Einnahmen von bis zu 77.220,00 € jährlich erzielt werden. Die tatsächlichen Einnahmen sind von der tatsächlichen Nutzung und Auslastung abhängig. Von einer vollständigen Auslastung ist jedoch nicht auszugehen. Dem stehen laufende Aufwendungen insbesondere für Miete, Reini- gung, Chemikalien, Strom, Wasser und die Überwachung der Wasser- aufbereitung gegenüber. Die Benutzungsgebühren decken die Gesamt- kosten des Schwimmcontainers voraussichtlich nicht vollständig. Der verbleibende Aufwand ist von der Verbandsgemeinde zu tragen. Für die kostenlose Nutzung durch die Grundschulen Preist, Spang- dahlem, Speicher und Orenhofen entstehen entsprechende Einnahme- ausfälle, die aufgrund der vorgesehenen schulischen Nutzung als kommunaler Finanzierungsanteil zu berücksichtigen sind. Eine abschließende Aussage zum tatsächlichen jährlichen Zuschuss- bedarf ist aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Kosten und der noch nicht bekannten tatsächlichen Auslastung derzeit nicht möglich. Darüber hinaus ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Nut- zung des Schwimmcontainers noch abschließend zu prüfen. Insbeson- dere ist zu klären, ob ab dem Jahr 2027 Umsatzsteuer auf die Benutzungsgebühren zu erheben ist. Eine sich hieraus ergebende Umsatzsteuerbelastung bzw. Anpassung der Gebühreneinnahmen ist in der vorstehenden Betrachtung noch nicht berücksichtigt. ________________________ _________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter

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