Startseite › Verbandsgemeinde Speicher › Dokument
Gebührenordnung für die Nutzung des Schwimmcontainers der Verbandsgemeinde Speicher; Satzungsbeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Speicher |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Beschlussvorlage
Speicher 2026/0329
Auskunft erteilt: Ney, Raphael
Fachbereich: Fachbereich 3
Aktenzeichen: 3/555-03/1/Ney
Wiedervorlage:
Bezugs-Nr.:
Datum: 18.08.2026
Beratungsfolge Termin Status
Verbandsgemeinderat Speicher 29.09.2026 öffentlich beschließend
Gebührenordnung für die Nutzung des Schwimmcontainers der Verbandsgemeinde Speicher;
Satzungsbeschluss
Sachverhalt
Für die Nutzung des Schwimmcontainers der Verbandsgemeinde Spei-
cher durch Vereine, die Volkshochschule sowie ggf. weitere zuge-
lassene Nutzer soll eine Benutzungsgebühr erhoben werden.
Im Rahmen der Vorbereitung der Gebührenfestsetzung wurden die vo-
raussichtlich entstehenden Kosten für den Betrieb des Schwimmcon-
tainers ermittelt. Hierzu zählen insbesondere die monatlichen
Mietkosten in Höhe von 10.115,00 € brutto, die Kosten für Reinigung
in Höhe von 476,00 € brutto monatlich, die voraussichtlichen Kosten
für Chemikalien in Höhe von ca. 450,00 € brutto monatlich sowie
die Kosten für Strom, Wasser und die Überwachung der Wasseraufbe-
reitung.
Die Personalkosten seitens der VG-Werke für die Überwachung der
Wasseraufbereitung belaufen sich auf ca. 53,50 € je Einsatztag
bzw. bei einer Betriebszeit von neun Stunden auf ca. 5,94 € je
Stunde.
Für Transport und Aufstellung des Schwimmcontainers liegen bislang
folgende Kosten bzw. Angebote vor:
• Schwertransport Fa. Steil: 9.300,00 € brutto,
• Entladung mit Schwerlastkran in Speicher, Fa. Steil:
3.451,00 € brutto,
• Verladung in Bayern, Fa. Albrecht Autokran: 2.340,49 € brutto.
Die bislang bekannten Transport- und Kranentladungskosten belaufen
sich damit auf insgesamt 15.091,49 € brutto. Die abschließende
Abrechnung bleibt abzuwarten.
Die Kosten für die Herstellung der Strom-, Wasser- und Abwasser-
anschlüsse sollen nicht dem Schwimmcontainer zugerechnet werden,
soweit diese Anschlüsse auch der allgemeinen Erschließung bzw.
Versorgung des Sportgeländes dienen.
Eine vollständige Umlage der Miet- und Betriebskosten auf die Nut-
zer würde zu einer erheblichen Gebührenbelastung führen.
Unter Abwägung der entstehenden Kosten, der vorgesehenen Nutzer-
gruppen und des öffentlichen Interesses an der Nutzung des Schwimm-
containers soll daher ein angemessener Teil der Kosten über Be-
nutzungsgebühren gedeckt werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Gebühr auf 30,00 € je
Zeitstunde (60 Minuten) festzusetzen.
Die Gebührenhöhe sollte nach dem ersten vollständigen Betriebsjahr
anhand der tatsächlichen Nutzung und der tatsächlich entstandenen
Kosten überprüft werden.
Der Entwurf der Gebührenordnung ist der Vorlage beigefügt.
Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Speicher hat im Rahmen
seiner Sitzung am 07.09.2026 der Gebührenordnung und der damit
einhergehenden Gebührenhöhe (30,00 Euro/ Zeitstunde) zugestimmt
und dem Verbandsgemeinderat Speicher empfohlen, die Satzung zu
beschließen.
Umsatzsteuer:
Im Nachgang zur Sitzung des Hauptausschusses wurde § 6 des Sat-
zungsentwurfs hinsichtlich der Umsatzsteuer angepasst. Die gesetz-
lich geschuldete Umsatzsteuer ist in der festgesetzten Benutzungs-
gebühr von 30,00 Euro je Zeitstunde bereits enthalten. Die Gebühr
ist somit als Bruttobetrag zu verstehen. Die Änderung ist bei der
weiteren Beratung und Beschlussfassung zu beachten.
Rechtliche Grundlage:
Nach § 94 Abs. 2 GemO sind die Gemeinden verpflichtet, zur Aufga-
benerfüllung erforderlichen Erträge und Einzahlungen, soweit ver-
tretbar und geboten, aus Entgelten für die von der Gemeinde er-
brachten Leistungen zu beschaffen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr sind insbe-
sondere § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie
die §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz
(KAG).
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Sat-
zung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schwimm-
containers der Verbandsgemeinde Speicher (Gebührenordnung) in der
vorliegenden Fassung.
Die Benutzungsgebühr wird auf 30,00 Euro je Zeitstunde (60 Minuten)
festgesetzt. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist in diesem
Betrag bereits enthalten.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Erhebung einer Benutzungsgebühr von 30,00 € je Zeitstunde
(60 Minuten) werden Einnahmen aus der Nutzung des Schwimmcontai-
ners erzielt.
Bei einer theoretischen jährlichen Betriebszeit von ca. 2.574
Stunden könnten bei vollständiger Auslastung Einnahmen von bis zu
77.220,00 € jährlich erzielt werden. Die tatsächlichen Einnahmen
sind von der tatsächlichen Nutzung und Auslastung abhängig.
Von einer vollständigen Auslastung ist jedoch nicht auszugehen.
Dem stehen laufende Aufwendungen insbesondere für Miete, Reini-
gung, Chemikalien, Strom, Wasser und die Überwachung der Wasser-
aufbereitung gegenüber. Die Benutzungsgebühren decken die Gesamt-
kosten des Schwimmcontainers voraussichtlich nicht vollständig.
Der verbleibende Aufwand ist von der Verbandsgemeinde zu tragen.
Für die kostenlose Nutzung durch die Grundschulen Preist, Spang-
dahlem, Speicher und Orenhofen entstehen entsprechende Einnahme-
ausfälle, die aufgrund der vorgesehenen schulischen Nutzung als
kommunaler Finanzierungsanteil zu berücksichtigen sind.
Eine abschließende Aussage zum tatsächlichen jährlichen Zuschuss-
bedarf ist aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Kosten
und der noch nicht bekannten tatsächlichen Auslastung derzeit
nicht möglich.
Darüber hinaus ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Nut-
zung des Schwimmcontainers noch abschließend zu prüfen. Insbeson-
dere ist zu klären, ob ab dem Jahr 2027 Umsatzsteuer auf die
Benutzungsgebühren zu erheben ist. Eine sich hieraus ergebende
Umsatzsteuerbelastung bzw. Anpassung der Gebühreneinnahmen ist in
der vorstehenden Betrachtung noch nicht berücksichtigt.
________________________ _________________________
Bürgermeister Fachbereichsleiter
Text aus PDF extrahiert