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Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Spende der Feuerwehr-Stiftung Bitburg-Prüm an die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Spangdahlem

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Speicher
Datum2026-09-29
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Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Beschlussvorlage Speicher 2026/0404 Auskunft erteilt: Keilen, Manuela Fachbereich: Fachbereich 1 Aktenzeichen: 1/902-30/Kei Wiedervorlage: Bezugs-Nr.: Datum: 08.09.2026 Beratungsfolge Termin Status Verbandsgemeinderat Speicher 29.09.2026 öffentlich beschließend Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Spende der Feuerwehr-Stiftung Bitburg-Prüm an die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuer- wehr Spangdahlem Sachverhalt Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Er- füllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und an- nehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des An- gebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Ent- gegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu do- kumentieren und vorzuhalten. Folgende Zuwendung an die Verbandsgemeinde liegt vor: Zuwendungsart: Geldspende Zuwendungsempfänger: Verbandsgemeinde Speicher Feuerwehr-Stiftung Bitburg-Prüm Zuwendungsgeber: c/o Joachim Streit Straße: Berliner Straße 13a Ort: 54634 Bitburg Beziehungsverhältnis: Nicht weiter bekannt (Auftragnehmer der Gemeinde, Gremienmitglied, Vertrags- partner, etc.) Betrag/Wert: 112,00 Euro Verwendungszweck allgemein: Jugendarbeit Verwendungszweck konkret: Jugendfeuerwehr Spangdahlem Gemeinnützig nach § 52 AO: Ja wenn ja, lfd. Nr. nach Abs. 2 4 Die Anzeige an die Kommunalaufsicht erfolgte mit Schreiben vom 08.09.2026. Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat stimmt der v. g. Annahme und Verwendung der Spende zu. ________________________ _________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter

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