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Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Spende der Feuerwehr-Stiftung Bitburg-Prüm an die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Spangdahlem
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Speicher |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Beschlussvorlage
Speicher 2026/0404
Auskunft erteilt: Keilen, Manuela
Fachbereich: Fachbereich 1
Aktenzeichen: 1/902-30/Kei
Wiedervorlage:
Bezugs-Nr.:
Datum: 08.09.2026
Beratungsfolge Termin Status
Verbandsgemeinderat Speicher 29.09.2026 öffentlich beschließend
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
Spende der Feuerwehr-Stiftung Bitburg-Prüm an die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuer-
wehr Spangdahlem
Sachverhalt
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Er-
füllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen,
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und an-
nehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
Aufgaben nach § 2 Abs. 1 beteiligen.
Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des An-
gebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung
oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der
Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist.
Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit
konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Ent-
gegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich
dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes
Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.
Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die
Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört
insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der
Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen
Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu do-
kumentieren und vorzuhalten.
Folgende Zuwendung an die Verbandsgemeinde liegt vor:
Zuwendungsart: Geldspende
Zuwendungsempfänger: Verbandsgemeinde Speicher
Feuerwehr-Stiftung Bitburg-Prüm
Zuwendungsgeber:
c/o Joachim Streit
Straße: Berliner Straße 13a
Ort: 54634 Bitburg
Beziehungsverhältnis:
Nicht weiter bekannt
(Auftragnehmer der Gemeinde, Gremienmitglied, Vertrags-
partner, etc.)
Betrag/Wert: 112,00 Euro
Verwendungszweck allgemein: Jugendarbeit
Verwendungszweck konkret: Jugendfeuerwehr Spangdahlem
Gemeinnützig nach § 52 AO: Ja
wenn ja, lfd. Nr. nach Abs. 2 4
Die Anzeige an die Kommunalaufsicht erfolgte mit Schreiben vom
08.09.2026.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat stimmt der v. g. Annahme und Verwendung
der Spende zu.
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Bürgermeister Fachbereichsleiter
Text aus PDF extrahiert