Startseite › Verbandsgemeinde Speicher › Dokument

Vergaben; Vorstellung der Entwurfsplanung und Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 Feuerwehrgerätehaus Herforst

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Speicher
Datum2026-09-29
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr. Beschlussvorlage Speicher 2026/0335 Auskunft erteilt: Clemens, Christian Fachbereich: Fachbereich 2 Aktenzeichen: 2/710-30/3 Wiedervorlage: Bezugs-Nr.: Datum: 24.08.2026 Beratungsfolge Termin Status Verbandsgemeinderat Speicher 29.09.2026 öffentlich beschließend Vergaben; Vorstellung der Entwurfsplanung und Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 Feuerwehrgerä- tehaus Herforst Sachverhalt Der Verbandsgemeinderat Speicher hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 grundsätzlich der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Herforst zugestimmt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Planungsleistungen für die Objektplanung, die Technische Gebäude- ausrüstung sowie die Tragwerksplanung vergeben. Die Beauftragung der beteiligten Planungsbüros erfolgte zunächst bis zum Abschluss der Entwurfsplanung. In den vergangenen Monaten wurde die Planung auf Grundlage einer umfassenden Bedarfsermittlung weiter konkretisiert. Die Entwick- lung des Entwurfs erfolgte dabei in enger Abstimmung mit der Feu- erwehr Herforst, der Wehrleitung der Verbandsgemeinde Speicher, der Verwaltung sowie den beteiligten Fachplanern. Ziel war es, neben der notwendigen funktionalen Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses auch die zukünftigen Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz sowie die nachhaltige Entwicklung des Feuerwehrstandortes zu berücksichtigen. Durch den Erwerb der angrenzenden Nachbarparzellen steht am Stand- ort Herforst inzwischen eine zusammenhängende Grundstücksfläche von insgesamt rund 2.055 m² zur Verfügung. Damit bietet der Stand- ort neben dem Katastrophenschutzzentrum in Speicher die einzige Möglichkeit innerhalb der Verbandsgemeinde, einen bestehenden Feu- erwehrstandort in dieser Größenordnung räumlich und funktional zu erweitern. Diese besondere Standortqualität soll genutzt werden, um am Feu- erwehrgerätehaus Herforst künftig zusätzliche verbandsgemeinde- weite Aufgaben zu bündeln. Insbesondere ist vorgesehen, die zent- rale Kleiderkammer der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Speicher einschließlich einer integrierten Wäscherei und Kleiderausgabe am Standort Herforst unterzubringen. Hierdurch können die hierfür erforderlichen Räumlichkeiten dauerhaft und bedarfsgerecht ge- schaffen und die entsprechenden Aufgaben zentral organisiert wer- den. Darüber hinaus bietet das Grundstück ausreichend Platz, um einen zweiten Fahrzeugstellplatz zu errichten. Angesichts der zunehmen- den Anforderungen an den Brand- und insbesondere den Katastrophen- schutz soll diese Möglichkeit bereits im Zuge der nun anstehenden Baumaßnahme genutzt werden. Der zusätzliche Stellplatz schafft nicht nur eine Erweiterungs- möglichkeit für die örtliche Feuerwehr. Im Bedarfsfall können dort auch übergeordnete Einsatzmittel bzw. Fahrzeuge des Landkreises für besondere Einsatz- und Sonderaufgaben vorgehalten werden. Da- mit kann der Standort Herforst künftig über die originären Aufgaben der örtlichen Feuerwehr hinaus einen Beitrag zur überörtlichen Gefahrenabwehr und zum Katastrophenschutz leisten. Ein weiterer Schwerpunkt der Planung liegt auf der Nachwuchsarbeit der Feuerwehr Herforst. Die dort bestehende erfolgreiche Bambini- und Jugendfeuerwehrarbeit stellt einen wichtigen Beitrag zur lang- fristigen Sicherung des Feuerwehrnachwuchses dar. Um diese Arbeit auch künftig nachhaltig gewährleisten und weiterentwickeln zu kön- nen, sieht der Entwurf zusätzliche geeignete Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit vor. Auf Grundlage der vorgenannten Anforderungen und der durchgeführ- ten Abstimmungen wurde der nun vorliegende Entwurf für die Erwei- terung und den Umbau des Feuerwehrgerätehauses entwickelt. Herr Architekt Stoffel wird dem Verbandsgemeinderat den Entwurf in der Sitzung ausführlich vorstellen und insbesondere auf die funk- tionale Konzeption und die Vorteile der direkten Errichtung von zwei Fahrzeugstellplätzen eingehen. Anhand des Brutto-Rauminhaltes (BRI) wird er zudem die zu erwartenden Baukosten erläutern. Dabei soll insbesondere auch dargestellt werden, wie sich die Kosten einer unmittelbaren Errichtung des zweiten Stellplatzes im Ver- gleich zu einer nachträglichen Errichtung zu einem späteren Zeit- punkt darstellen. Hierdurch soll die wirtschaftliche und bauliche Sinnhaftigkeit einer Umsetzung des zweiten Stellplatzes bereits im Zuge der Gesamtmaßnahme verdeutlicht werden. Mit der vorliegenden Entwurfsplanung sind die wesentlichen funk- tionalen und baulichen Anforderungen an die Erweiterung des Feu- erwehrgerätehauses festgelegt. Mit der Zustimmung zur weiteren Planung kann die Maßnahme auf Grundlage des vorgestellten Entwurfs weiterentwickelt und die erforderlichen nächsten Planungsschritte können eingeleitet werden. Beschlussvorschlag Der Verbandsgemeinderat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Erweiterung und zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Herforst zur Kenntnis und stimmt der weiteren Planung auf Grundlage des vorge- stellten Entwurfs zu. Der Verbandsgemeinderat stimmt insbesondere der Errichtung von zwei Fahrzeugstellplätzen, der vorgesehenen Unterbringung der ver- bandsgemeindeweiten Kleiderkammer einschließlich Wäscherei und Kleiderausgabe sowie der Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Bambini- und Jugendarbeit zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen (LP 4-9) auf Grundlage des beschlossenen Entwurfs fortzuführen und die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten. Finanzielle Auswirkungen Stellungnahme des Sachgebietes Finanzen: Für die Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser waren ursprüng- lich bereits im Haushaltsplan 2025 der Verbandsgemeinde inves- tive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.600.000 € veran- schlagt. Diese waren vorrangig für die Standorte in Spangdahlem und Preist vorgesehen. Die Mittel wurden gem. § 17 Abs. 1 GemHVO ins Haushaltsjahr 2026 übertragen. Zur Finanzierung ist eine entsprechende Kreditaufnahme veranschlagt und genehmigt. Bis Ende August 2026 wurden rd. 350.000 € verausgabt, so dass der- zeit noch rd. 1.250.000 € zur Verfügung stehen. Die voranschreitenden Planungen zeigt aktuell folgende Kosten- entwicklung: FWGH Spangdahlem = 1.280.000 € FWGH Preist = 1.010.000 € FWGH Herforst = 2.045.000 € Summe = 4.335.000 € Die Differenz in Höhe von 2.735.000 € wird im Rahmen der Haus- haltsplanung 2027 und zukünftigen Jahren bereitgestellt, die vo- raussichtlich ebenfalls über eine Kreditaufnahme finanziert wer- den müssen. Mögliche Förderungen für energetische Maßnahmen wer- den derzeit noch geprüft. ________________________ _________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiterin

Text aus PDF extrahiert