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Vergaben; Vorstellung der Entwurfsplanung und Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 Feuerwehrgerätehaus Herforst
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Speicher |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Vorlage-Nr.
Beschlussvorlage
Speicher 2026/0335
Auskunft erteilt: Clemens, Christian
Fachbereich: Fachbereich 2
Aktenzeichen: 2/710-30/3
Wiedervorlage:
Bezugs-Nr.:
Datum: 24.08.2026
Beratungsfolge Termin Status
Verbandsgemeinderat Speicher 29.09.2026 öffentlich beschließend
Vergaben;
Vorstellung der Entwurfsplanung und Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 Feuerwehrgerä-
tehaus Herforst
Sachverhalt
Der Verbandsgemeinderat Speicher hat in seiner Sitzung am
26.06.2025 grundsätzlich der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses
in Herforst zugestimmt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen
Planungsleistungen für die Objektplanung, die Technische Gebäude-
ausrüstung sowie die Tragwerksplanung vergeben. Die Beauftragung
der beteiligten Planungsbüros erfolgte zunächst bis zum Abschluss
der Entwurfsplanung.
In den vergangenen Monaten wurde die Planung auf Grundlage einer
umfassenden Bedarfsermittlung weiter konkretisiert. Die Entwick-
lung des Entwurfs erfolgte dabei in enger Abstimmung mit der Feu-
erwehr Herforst, der Wehrleitung der Verbandsgemeinde Speicher,
der Verwaltung sowie den beteiligten Fachplanern. Ziel war es,
neben der notwendigen funktionalen Erweiterung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses auch die zukünftigen Anforderungen an den
Brand- und Katastrophenschutz sowie die nachhaltige Entwicklung
des Feuerwehrstandortes zu berücksichtigen.
Durch den Erwerb der angrenzenden Nachbarparzellen steht am Stand-
ort Herforst inzwischen eine zusammenhängende Grundstücksfläche
von insgesamt rund 2.055 m² zur Verfügung. Damit bietet der Stand-
ort neben dem Katastrophenschutzzentrum in Speicher die einzige
Möglichkeit innerhalb der Verbandsgemeinde, einen bestehenden Feu-
erwehrstandort in dieser Größenordnung räumlich und funktional zu
erweitern.
Diese besondere Standortqualität soll genutzt werden, um am Feu-
erwehrgerätehaus Herforst künftig zusätzliche verbandsgemeinde-
weite Aufgaben zu bündeln. Insbesondere ist vorgesehen, die zent-
rale Kleiderkammer der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Speicher
einschließlich einer integrierten Wäscherei und Kleiderausgabe am
Standort Herforst unterzubringen. Hierdurch können die hierfür
erforderlichen Räumlichkeiten dauerhaft und bedarfsgerecht ge-
schaffen und die entsprechenden Aufgaben zentral organisiert wer-
den.
Darüber hinaus bietet das Grundstück ausreichend Platz, um einen
zweiten Fahrzeugstellplatz zu errichten. Angesichts der zunehmen-
den Anforderungen an den Brand- und insbesondere den Katastrophen-
schutz soll diese Möglichkeit bereits im Zuge der nun anstehenden
Baumaßnahme genutzt werden.
Der zusätzliche Stellplatz schafft nicht nur eine Erweiterungs-
möglichkeit für die örtliche Feuerwehr. Im Bedarfsfall können dort
auch übergeordnete Einsatzmittel bzw. Fahrzeuge des Landkreises
für besondere Einsatz- und Sonderaufgaben vorgehalten werden. Da-
mit kann der Standort Herforst künftig über die originären Aufgaben
der örtlichen Feuerwehr hinaus einen Beitrag zur überörtlichen
Gefahrenabwehr und zum Katastrophenschutz leisten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Planung liegt auf der Nachwuchsarbeit
der Feuerwehr Herforst. Die dort bestehende erfolgreiche Bambini-
und Jugendfeuerwehrarbeit stellt einen wichtigen Beitrag zur lang-
fristigen Sicherung des Feuerwehrnachwuchses dar. Um diese Arbeit
auch künftig nachhaltig gewährleisten und weiterentwickeln zu kön-
nen, sieht der Entwurf zusätzliche geeignete Räumlichkeiten für
die Kinder- und Jugendarbeit vor.
Auf Grundlage der vorgenannten Anforderungen und der durchgeführ-
ten Abstimmungen wurde der nun vorliegende Entwurf für die Erwei-
terung und den Umbau des Feuerwehrgerätehauses entwickelt.
Herr Architekt Stoffel wird dem Verbandsgemeinderat den Entwurf in
der Sitzung ausführlich vorstellen und insbesondere auf die funk-
tionale Konzeption und die Vorteile der direkten Errichtung von
zwei Fahrzeugstellplätzen eingehen. Anhand des Brutto-Rauminhaltes
(BRI) wird er zudem die zu erwartenden Baukosten erläutern. Dabei
soll insbesondere auch dargestellt werden, wie sich die Kosten
einer unmittelbaren Errichtung des zweiten Stellplatzes im Ver-
gleich zu einer nachträglichen Errichtung zu einem späteren Zeit-
punkt darstellen. Hierdurch soll die wirtschaftliche und bauliche
Sinnhaftigkeit einer Umsetzung des zweiten Stellplatzes bereits im
Zuge der Gesamtmaßnahme verdeutlicht werden.
Mit der vorliegenden Entwurfsplanung sind die wesentlichen funk-
tionalen und baulichen Anforderungen an die Erweiterung des Feu-
erwehrgerätehauses festgelegt. Mit der Zustimmung zur weiteren
Planung kann die Maßnahme auf Grundlage des vorgestellten Entwurfs
weiterentwickelt und die erforderlichen nächsten Planungsschritte
können eingeleitet werden.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur
Erweiterung und zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses Herforst zur
Kenntnis und stimmt der weiteren Planung auf Grundlage des vorge-
stellten Entwurfs zu.
Der Verbandsgemeinderat stimmt insbesondere der Errichtung von
zwei Fahrzeugstellplätzen, der vorgesehenen Unterbringung der ver-
bandsgemeindeweiten Kleiderkammer einschließlich Wäscherei und
Kleiderausgabe sowie der Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten für
die Bambini- und Jugendarbeit zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsleistungen
(LP 4-9) auf Grundlage des beschlossenen Entwurfs fortzuführen und
die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen weiteren
Schritte einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen
Stellungnahme des Sachgebietes Finanzen:
Für die Ertüchtigung der Feuerwehrgerätehäuser waren ursprüng-
lich bereits im Haushaltsplan 2025 der Verbandsgemeinde inves-
tive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.600.000 € veran-
schlagt. Diese waren vorrangig für die Standorte in Spangdahlem
und Preist vorgesehen. Die Mittel wurden gem. § 17 Abs. 1 GemHVO
ins Haushaltsjahr 2026 übertragen. Zur Finanzierung ist eine
entsprechende Kreditaufnahme veranschlagt und genehmigt. Bis
Ende August 2026 wurden rd. 350.000 € verausgabt, so dass der-
zeit noch rd. 1.250.000 € zur Verfügung stehen.
Die voranschreitenden Planungen zeigt aktuell folgende Kosten-
entwicklung:
FWGH Spangdahlem = 1.280.000 €
FWGH Preist = 1.010.000 €
FWGH Herforst = 2.045.000 €
Summe = 4.335.000 €
Die Differenz in Höhe von 2.735.000 € wird im Rahmen der Haus-
haltsplanung 2027 und zukünftigen Jahren bereitgestellt, die vo-
raussichtlich ebenfalls über eine Kreditaufnahme finanziert wer-
den müssen. Mögliche Förderungen für energetische Maßnahmen wer-
den derzeit noch geprüft.
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Bürgermeister Fachbereichsleiterin
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