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Sanierung des Faulturms der Gruppenkläranlage Saarburg; Einleitung von Sofortmaßnahmen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-09-22
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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 04.09.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. VG-Werke Az.: BrB öffentlich Vorlagen-Nr.: 001/2026/116 B E S C H L U S S V O R L A G E Gremium : Werksausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell Sanierung des Faulturms der Gruppenkläranlage Saarburg; Einleitung von Sofortmaßnahmen Sachdarstellung Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich hingewiesen. Im Frühjahr 2026 wurden Risse an dem aus Stahlbeton bestehenden Faulturm der Gruppenkläranlage Saarburg festgestellt, die zum Austritt von Faulschlamm führten. Daraufhin erfolgte zeitnah ein Vor-Ort-Termin mit einem auf Betonsanierung spezialisierten Ingenieurbüro zur Begutachtung des Schadensbildes. Als erstes Ergebnis war aus damaliger Sicht kein sofortiger Handlungsbedarf erkennbar, sodass der reguläre Betrieb zunächst fortgesetzt werden konnte. In der Folge wurde das Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Gemeinsam mit dem Büro wurde ein Grobzeitplan für das Frühjahr 2027 erstellt. Zwischenzeitlich wurden weitere Risse im Faulturm festgestellt, aus denen Schlamm austritt. Nach eingehender Fachbeurteilung, unter Hinzuziehung eines Betonsachverständigen, kommen wir zur Einschätzung, dass sich die Sachlage damit wesentlich verändert hat und ein sofortiger Handlungsbedarf besteht. Die umgehende Einleitung von Sofortmaßnahmen ist zwingend erforderlich, um ein Fortschreiten der Substanzschäden zu verhindern sowie den Schutz von Mitarbeitern und Umwelt als auch den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Hierdurch wird eine Dringlichkeit begründet, die eine Abweichung vom Ausschreibungsgebot rechtfertigt. Dieses Vorgehen wurde mit der Vergabestellt mündlich besprochen. Die Umsetzung der Sofortmaßnahme erstreckt sich über die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Die hierfür anfallenden Investitionskosten für die Jahre 2026 und 2027 werden im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt. Beschlussvorschlag: „Der Werksauschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Werkleitung erforderliche Maßnahmen zu veranlassen um ein Fortschreiten der Schäden zu verhindern.“ - 2 - V e r t e i l e r : - - - zum Vorgang

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