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Sanierung des Faulturms der Gruppenkläranlage Saarburg; Einleitung von Sofortmaßnahmen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 04.09.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. VG-Werke Az.: BrB
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 001/2026/116
B E S C H L U S S V O R L A G E
Gremium : Werksausschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell
Sanierung des Faulturms der Gruppenkläranlage Saarburg;
Einleitung von Sofortmaßnahmen
Sachdarstellung
Auf die Vorschriften des § 22 GemO (Ausschließungsgründe) wird vorsorglich
hingewiesen.
Im Frühjahr 2026 wurden Risse an dem aus Stahlbeton bestehenden Faulturm der
Gruppenkläranlage Saarburg festgestellt, die zum Austritt von Faulschlamm führten. Daraufhin
erfolgte zeitnah ein Vor-Ort-Termin mit einem auf Betonsanierung spezialisierten Ingenieurbüro
zur Begutachtung des Schadensbildes. Als erstes Ergebnis war aus damaliger Sicht kein
sofortiger Handlungsbedarf erkennbar, sodass der reguläre Betrieb zunächst fortgesetzt werden
konnte.
In der Folge wurde das Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes
beauftragt. Gemeinsam mit dem Büro wurde ein Grobzeitplan für das Frühjahr 2027 erstellt.
Zwischenzeitlich wurden weitere Risse im Faulturm festgestellt, aus denen Schlamm austritt.
Nach eingehender Fachbeurteilung, unter Hinzuziehung eines Betonsachverständigen,
kommen wir zur Einschätzung, dass sich die Sachlage damit wesentlich verändert hat und ein
sofortiger Handlungsbedarf besteht.
Die umgehende Einleitung von Sofortmaßnahmen ist zwingend erforderlich, um ein
Fortschreiten der Substanzschäden zu verhindern sowie den Schutz von Mitarbeitern und
Umwelt als auch den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Hierdurch wird eine
Dringlichkeit begründet, die eine Abweichung vom Ausschreibungsgebot rechtfertigt. Dieses
Vorgehen wurde mit der Vergabestellt mündlich besprochen.
Die Umsetzung der Sofortmaßnahme erstreckt sich über die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Die hierfür anfallenden Investitionskosten für die Jahre 2026 und 2027 werden im Rahmen der
aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
„Der Werksauschuss des Verbandsgemeinderates Saarburg-Kell nimmt den aktuellen
Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Werkleitung erforderliche Maßnahmen zu
veranlassen um ein Fortschreiten der Schäden zu verhindern.“
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V e r t e i l e r :
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- zum Vorgang
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