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Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Puderbach |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach
Beschlussvorlage Fachbereich Zentrale Dienste
Verfasser(in) Müller, Silvia
öffentlich Datum 26.08.2026
Aktenzeichen
2026/12/0025
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Raubach (beschlie- öffentlich
ßend)
Betreff: Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Folgende Sachzuwendung wurde an die Ortsgemeinde Raubach geleistet:
Zuwendung zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde gem. § 52 Abs. 2 Nr. 22 Ab-
gabenordnung (für 800-Jahr-Feier Raubach):
289,60 € von Scheffel Backwaren GmbH am 21.08.2026 (Mini-Croissants u.a.)
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO haben die Kommunen alle Arten von Zuwendungen – unabhängig
von deren Höhe – bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied unter Darlegung
sämtlicher für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen, insbesondere des Beziehungsver-
hältnisses zwischen der Gemeinde und dem Geber, anzuzeigen.
Über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung hat das jeweils betroffene Gre-
mium in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der genannten Zuwendung zu.
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