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Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Puderbach
Datum2026-09-24
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Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Beschlussvorlage Fachbereich Zentrale Dienste Verfasser(in) Müller, Silvia öffentlich Datum 26.08.2026 Aktenzeichen 2026/12/0025 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Raubach (beschlie- öffentlich ßend) Betreff: Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO Sachverhalt: Folgende Sachzuwendung wurde an die Ortsgemeinde Raubach geleistet: Zuwendung zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde gem. § 52 Abs. 2 Nr. 22 Ab- gabenordnung (für 800-Jahr-Feier Raubach): 289,60 € von Scheffel Backwaren GmbH am 21.08.2026 (Mini-Croissants u.a.) Gemäß § 94 Abs. 3 GemO haben die Kommunen alle Arten von Zuwendungen – unabhängig von deren Höhe – bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied unter Darlegung sämtlicher für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen, insbesondere des Beziehungsver- hältnisses zwischen der Gemeinde und dem Geber, anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendung hat das jeweils betroffene Gre- mium in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der genannten Zuwendung zu.

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