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Beratung und Vorratsbeschlussfassung Auftragsvergabe Straßenausbau: Kirchstraße und Hüttenstraße in Raubach
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Puderbach |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach
Beschlussvorlage Fachbereich Leben und Bauen
Verfasser(in) Iwanowski, Stefan
öffentlich Datum 10.09.2026
Aktenzeichen
2026/12/0026
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Raubach (beschlie- 24.09.2026 öffentlich
ßend)
Betreff: Beratung und Vorratsbeschlussfassung Auftragsvergabe Straßenausbau: Kirch-
straße und Hüttenstraße in Raubach
Punkt 1.1: Vorratsbeschluss Auftragsvergabe Straßenbauarbeiten
I. Sachverhalt
Die Planung zum Ausbau der „Kirchstraße“ und „Hüttenstraße“ in Raubach wurde bereits im Jahr
2017 aufgenommen. Im Zuge der weiteren Abstimmungen wurde festgestellt, dass vor dem Stra-
ßenausbau eine Erneuerung der vorhandenen Kanal- und Wasserleitungen durch die Verbands-
gemeindewerke erforderlich ist.
Da die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Jahr 2017
weder priorisiert noch im Haushalt veranschlagt werden konnten, war eine zeitnahe Umsetzung
der Gesamtmaßnahme nicht möglich. Im Jahr 2026 wurde die Planung der Maßnahme wieder
aufgenommen und bereits im Haushalt berücksichtigt.
Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sollen die Kanal-, Wasserleitungs- und Stra-
ßenausbauarbeiten gemeinsam ausgeschrieben werden. Hierdurch können Bauabläufe optimal
aufeinander abgestimmt, Schnittstellen minimiert und die Belastungen für die Anlieger reduziert
werden.
Die Gesamtmaßnahme wird in drei Bauabschnitte aufgeteilt. Für die Ausschreibung ist eine Auf-
teilung in zwei Lose vorgesehen. Die Ausschreibung soll Ende 2026 erfolgen. Die Submission
sowie die Auftragsvergabe sind für das 1. Quartal 2027 vorgesehen.
Nach Abschluss der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten kann der Straßenausbau voraussichtlich
frühestens Ende 2027 beginnen.
Da die Verbandsgemeindewerke nach Verhandlungen die Kosten bis zur Frostschutzschicht
übernehmen, beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf 1.242.960,33 € netto bzw.
1.479.122,79 € brutto.
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II. Ausschreibung
Es muss eine öffentliche Ausschreibung der Bauleistung gemäß den Bestimmungen der VOB/A
durch die Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Puderbach erfolgen, da die Auftrags-
wertschätzung über 250.000 € netto liegt.
Der Beginn der Ausschreibung ist für November/Dezember 2026 datiert, der Termin für die An-
gebotsöffnung ist für Mitte Januar 2027 vorgesehen.
Aufgrund der zeitlichen Abfolge der Ausschreibung mit anschließender Auftragsvergabe macht
es Sinn, einen Vorratsbeschluss zu fassen.
Dieser Beschluss wird somit unter der Bedingung gefasst, dass die vergaberechtlichen Bestim-
mungen zur Auftragserteilung nur an den wirtschaftlichsten Bieter einzuhalten sind. Ebenso sind
die Vorgaben der Gesamtkosten und Gesamtfinanzierung einzuhalten.
III. Finanzierung/Gesamtkosten
Die Kosten für die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen sowie dem überwiegenden Teil
der Erdbauarbeiten werden von den Verbandsgemeindewerken getragen.
Für die Straßenbauarbeiten wurden im Haushaltsjahr 2026 Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von 1.400.000 € mit Zahlungswirksamkeit in 2027 veranschlagt. Darüber hinaus wurden für
die Planungsleistungen 400.000 € als Haushaltsansatz berücksichtigt. Hiervon wurden bereits
17.155,88 € verausgabt, sodass aktuell noch 382.844,12 € als Haushaltsansatz zur Verfügung
stehen. Eine Auftragsvergabe kann daher in Höhe von 1.782.844,12 € abzgl. der noch ausste-
henden Rechnungen für Planungsleistungen von rd. 10.000 € erfolgen.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat Raubach beschließt, den Auftrag für die Straßenbauarbeiten anlässlich des
Ausbaus der Straßen „Kirchstraße“ und „Hüttenstraße“ in Raubach an das im Ausschreibungs-
verfahren wirtschaftlichst bietende Unternehmen unter Beachtung der vergaberechtlichen Best-
immungen sowie der Gesamtfinanzierung zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
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