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Auftragsvergabe regelmäßige Bauwerksprüfungen der Ingenieurbauwerke

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Puderbach
Datum2026-09-22
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Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Beschlussvorlage Fachbereich Leben und Bauen Verfasser(in) Iwanowski, Stefan öffentlich Datum 04.09.2026 Aktenzeichen 2026/03/0026 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Döttesfeld (beschlie- öffentlich ßend) Betreff: Auftragsvergabe regelmäßige Bauwerksprüfungen der Ingenieurbauwerke Sachverhalt: Ingenieurbauwerke wie z.B. Brücken, Durchlässe und Stützmauern müssen alle 6 Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden, alle 3 Jahre ist eine einfache Prüfung vorgesehen. Alle Bau- werke mit einer lichten Weite (zwischen den Auflagern) von mehr als 2,00 m gelten als Brücken. Stützwände mit einer sichtbaren Höhe von mehr als 1,50m gelten ebenso als prüfpflichtige Inge- nieurbauwerke. Grundlage hierfür ist die DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“. Die Norm regelt Art, Umfang und Intervalle der erforderli- chen Bauwerksprüfungen. Die regelmäßigen Prüfungen dienen insbesondere: - der frühzeitigen Erkennung von Schäden - der Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit - der Vermeidung kostenintensiver Folgeschäden - der Dokumentation des Bauwerkszustandes - der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde. Bei der Bauwerksprüfung werden alle zugänglichen Bauteile visuell und teilweise handnah unter- sucht. Typische Prüfinhalte sind - Risse im Beton oder Mauerwerk - Korrosion an Stahlbauteilen und Bewehrung - Abplatzungen und Betonzerstörungen - Verformungen und Setzungen - Feuchtigkeits- und Entwässerungsschäden - Schäden an Lagern, Fugen und Geländern - Schäden durch Anprall, Überlastung oder Umwelteinwirkungen - Allgemeiner Erhaltungszustand des Bauwerks Jeder festgestellte Schaden wird nach hinsichtlich drei Kriterien beurteilt: - Standsicherheit (S) – Beeinträchtigung der Tragfähigkeit - Verkehrssicherheit (V) – Gefährdung der Nutzer - Dauerhaftigkeit (D) – Einfluss auf die Lebensdauer des Bauwerks - 2 - Die Ortsgemeinde ist als Eigentümerin in ihrem gesetzlichen Rahmen verpflichtet, für die Stand- sicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit dieser Bauwerke einzustehen. Unterlassene oder unzureichende Prüfungen können erhebliche Haftungsrisiken für die Ortsgemeinde nach sich ziehen. Da bisher keine dokumentierten Bauwerksprüfungen stattgefunden haben, stehen für das Jahr 2026 erstmalige Hauptprüfungen an. Für Brücken und Durchlässe (< 2,00 m) sind keine verpflichtenden Bauwerksprüfungen vorgese- hen. Die Ortsgemeinde trägt hier aber trotzdem die Verkehrssicherungspflicht und muss dies durch regelmäßige, einfachere Begehungen sicherstellen. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen liquiden Mitteln der Ortsgemeinde Döttesfeld. Die er- forderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2026 unter „Unterhaltung von Straße, Wegen und Plätzen“ Prod. 5411-1; SK 5233 zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Döttesfeld beschließt, die Durchführung von Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 für alle im Eigentum der Ortsgemeinde befindlichen Ingenieurbauwerke (insbesondere Brücken, Durchlässe und Stützbauwerke). Die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach wird beauftragt, die erforderlichen Hauptprüfungen (alle 6 Jahre) sowie einfache Prüfungen (alle 3 Jahre) zu veranlassen und ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Durchführung der Prüfungen zu beauftragen. Für die anstehende Hauptprüfung wurden Angebote von verschiedenen Ingenieurbüros einge- holt. Der Zuschlag soll auf das Angebot vom Ingenieurbüro Laubach aus Ruppichteroth erteilt werden. Die Kosten für die diesjährige Hauptprüfung belaufen sich auf schätzungsweise 2.380,00€ brutto. Abstimmungsergebnis:

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