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Auftragsvergabe regelmäßige Bauwerksprüfungen der Ingenieurbauwerke
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Puderbach |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Puderbach
Beschlussvorlage Fachbereich Leben und Bauen
Verfasser(in) Iwanowski, Stefan
öffentlich Datum 04.09.2026
Aktenzeichen
2026/03/0026
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Döttesfeld (beschlie- öffentlich
ßend)
Betreff: Auftragsvergabe regelmäßige Bauwerksprüfungen der Ingenieurbauwerke
Sachverhalt:
Ingenieurbauwerke wie z.B. Brücken, Durchlässe und Stützmauern müssen alle 6 Jahre einer
Hauptprüfung unterzogen werden, alle 3 Jahre ist eine einfache Prüfung vorgesehen. Alle Bau-
werke mit einer lichten Weite (zwischen den Auflagern) von mehr als 2,00 m gelten als Brücken.
Stützwände mit einer sichtbaren Höhe von mehr als 1,50m gelten ebenso als prüfpflichtige Inge-
nieurbauwerke. Grundlage hierfür ist die DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und
Wegen – Überwachung und Prüfung“. Die Norm regelt Art, Umfang und Intervalle der erforderli-
chen Bauwerksprüfungen.
Die regelmäßigen Prüfungen dienen insbesondere:
- der frühzeitigen Erkennung von Schäden
- der Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- der Vermeidung kostenintensiver Folgeschäden
- der Dokumentation des Bauwerkszustandes
- der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde.
Bei der Bauwerksprüfung werden alle zugänglichen Bauteile visuell und teilweise handnah unter-
sucht. Typische Prüfinhalte sind
- Risse im Beton oder Mauerwerk
- Korrosion an Stahlbauteilen und Bewehrung
- Abplatzungen und Betonzerstörungen
- Verformungen und Setzungen
- Feuchtigkeits- und Entwässerungsschäden
- Schäden an Lagern, Fugen und Geländern
- Schäden durch Anprall, Überlastung oder Umwelteinwirkungen
- Allgemeiner Erhaltungszustand des Bauwerks
Jeder festgestellte Schaden wird nach hinsichtlich drei Kriterien beurteilt:
- Standsicherheit (S) – Beeinträchtigung der Tragfähigkeit
- Verkehrssicherheit (V) – Gefährdung der Nutzer
- Dauerhaftigkeit (D) – Einfluss auf die Lebensdauer des Bauwerks
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Die Ortsgemeinde ist als Eigentümerin in ihrem gesetzlichen Rahmen verpflichtet, für die Stand-
sicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit dieser Bauwerke einzustehen. Unterlassene
oder unzureichende Prüfungen können erhebliche Haftungsrisiken für die Ortsgemeinde nach
sich ziehen.
Da bisher keine dokumentierten Bauwerksprüfungen stattgefunden haben, stehen für das Jahr
2026 erstmalige Hauptprüfungen an.
Für Brücken und Durchlässe (< 2,00 m) sind keine verpflichtenden Bauwerksprüfungen vorgese-
hen. Die Ortsgemeinde trägt hier aber trotzdem die Verkehrssicherungspflicht und muss dies
durch regelmäßige, einfachere Begehungen sicherstellen.
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen liquiden Mitteln der Ortsgemeinde Döttesfeld. Die er-
forderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2026 unter „Unterhaltung von Straße, Wegen
und Plätzen“ Prod. 5411-1; SK 5233 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Döttesfeld beschließt, die Durchführung von Bauwerksprüfungen gemäß
DIN 1076 für alle im Eigentum der Ortsgemeinde befindlichen Ingenieurbauwerke (insbesondere
Brücken, Durchlässe und Stützbauwerke). Die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach wird
beauftragt, die erforderlichen Hauptprüfungen (alle 6 Jahre) sowie einfache Prüfungen (alle 3
Jahre) zu veranlassen und ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Durchführung der Prüfungen zu
beauftragen.
Für die anstehende Hauptprüfung wurden Angebote von verschiedenen Ingenieurbüros einge-
holt. Der Zuschlag soll auf das Angebot vom Ingenieurbüro Laubach aus Ruppichteroth erteilt
werden. Die Kosten für die diesjährige Hauptprüfung belaufen sich auf schätzungsweise
2.380,00€ brutto.
Abstimmungsergebnis:
Text aus PDF extrahiert