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Tierfriedhof Döttesfeld 6.1: Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofssatzung 6.2: Beratung und Beschlussfassung über die Entgeltordnung 6.3: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Vertragsformulars

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Puderbach
Datum2026-09-22
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Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Beschlussvorlage Fachbereich Leben und Bauen Verfasser(in) Funk, Franziska öffentlich Datum 02.09.2026 Aktenzeichen 2026/03/0024 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Döttesfeld (beschlie- öffentlich ßend) Betreff: TOP 6: Tierfriedhof Döttesfeld TOP 6.1: Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofssatzung Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Döttesfeld beabsichtigt, das Flurstück 6/118, Flur 4, Gemarkung Döt- tesfeld als Tierfriedhof zu nutzen. Nach entsprechender Beantragung einer Zulassung des Tierfriedhofes beim amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung Neuwied wurde der An- trag mit Bescheid vom 28.04.2026 genehmigt. Der Betrieb des Tierfriedhofes soll voraus- sichtlich im Herbst aufgenommen werden. Um die Ordnung auf dem Tierfriedhof und die Begleichung der Kosten, die für die Beisetzungen der toten Heimtiere entstehen, zu regeln, sind entsprechende Satzungen bzw. Entgeltordnungen zu erlassen. Über den auf Basis des Zulassungsbescheids des Tierfriedhofes erstellten ersten Entwurf einer Friedhofssatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Döt- tesfeld bereits in der Sitzung vom 16.06.2026 beraten und beschlossen. Auf Grundlage der Beschlüsse wurde der Entwurf weiter ausgearbeitet, sodass nun über den vorliegen- den, finalen Entwurf der Friedhofssatzung, der Entgeltordnung und die Anerkennung des privatrechtlichen Vertragsformulars beschlossen werden kann. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld beschließt, die Friedhofssatzung des ,,Tierfriedhofes Döttesfeld‘‘ wie vorgelegt anzuerkennen (siehe Anlage 1). Der Ortsbür- germeister wird zu dessen Ausfertigung ermächtigt. Darüber hinaus wird die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach damit beauftragt, die Satzung in Absprache mit dem Ortsbürgermeister zu dem Zeitpunkt in Kraft zu setzen, zu welchem der Tierfriedhof in Betrieb genommen werden soll. Abstimmungsergebnis: - 2 - TOP 6.2: Beratung und Beschlussfassung über die Entgeltordnung Sachverhalt: Neben dem Beschluss über die Friedhofssatzung ist in der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Döttesfeld vom 16.06.2026 ebenfalls über die Friedhofsgebührensat- zung beraten und entsprechende Preise beschlossen worden. Nach Rücksprache mit dem Gemeinde- und Städtebund wird jedoch empfohlen, statt einer Friedhofsgebühren- satzung eine Entgeltordnung zu erlassen, da es sich bei der Bestattung toter Heimtiere um privatrechtliche Leistungen handelt. Auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeindera- tes und der Empfehlungen des Gemeinde- und Städtebundes wurde der vorliegende, fi- nale Entwurf einer Entgeltordnung erarbeitet. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld beschließt, die Entgeltordnung für den ,,Tierfriedhofes Döttesfeld‘‘ wie vorgelegt anzuerkennen (siehe Anlage 2). Der Ortsbür- germeister wird zu dessen Ausfertigung ermächtigt. Darüber hinaus wird die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach damit beauftragt, die Entgeltordnung in Absprache mit dem Ortsbürgermeister zu dem Zeitpunkt in Kraft zu setzen, zu welchem der Tierfriedhof in Betrieb genommen werden soll. Abstimmungsergebnis: TOP 6.3: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des Vertragsformu- lars Aufgrund des privatrechtlichen Charakters der Leistungen auf dem Tierfriedhof ist mit den Antragstellerinnen und Antragstellern ein privatrechtlicher Vertrag über die Grab- stätte zu schließen. Ein entsprechender Entwurf des Vertragsformulars wurde vorbereitet und liegt den Ratsmitgliedern vor. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld beschließt, den Entwurf des Vertragsfor- mulars wie vorgelegt anzuerkennen und bei der Vergabe von Grabstätten auf dem Tier- friedhof Döttesfeld zu verwenden (siehe Anlage 3). Abstimmungsergebnis:

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