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Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Prüm
Datum2026-09-28
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG PRÜM Beschlussvorlage 005/2026 13.08.2026 Fachbereich: Organisation und Finanzen Aktenzeichen: Verfasser/in: Steins, Stephanie Status: öffentlich Beratungsfolge Termin TOP-Status Ortsgemeinderat Auw b. Prüm öffentlich Ortsgemeinderat Bleialf öffentlich Ortsgemeinderat Brandscheid öffentlich Ortsgemeinderat Buchet öffentlich Ortsgemeinderat Büdesheim öffentlich Ortsgemeinderat Fleringen öffentlich Ortsgemeinderat Gondenbrett öffentlich Ortsgemeinderat Großlangenfeld öffentlich Ortsgemeinderat Habscheid öffentlich Ortsgemeinderat Hersdorf öffentlich Ortsgemeinderat Kleinlangenfeld öffentlich Ortsgemeinderat Masthorn öffentlich Ortsgemeinderat Matzerath öffentlich Ortsgemeinderat Neuendorf öffentlich Ortsgemeinderat Nimshuscheid öffentlich Ortsgemeinderat Nimsreuland öffentlich Ortsgemeinderat Oberlascheid öffentlich Ortsgemeinderat Olzheim öffentlich Ortsgemeinderat Orlenbach öffentlich Ortsgemeinderat Pronsfeld öffentlich Ortsgemeinderat Roth b. Prüm öffentlich Ortsgemeinderat Schönecken öffentlich Ortsgemeinderat Schwirzheim öffentlich Ortsgemeinderat Seiwerath öffentlich Ortsgemeinderat Sellerich öffentlich Ortsgemeinderat Wawern öffentlich Ortsgemeinderat Weinsheim öffentlich Ortsgemeinderat Winterscheid öffentlich Ortsgemeinderat Winterspelt öffentlich Betreff: Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen Sach- und Rechtslage: § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 - Auszug - „Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der Gemeinde gelegenen Grundstücke, die durch Feld-, Weinbergs- oder Waldwege erschlossen sind“. Beschlussvorschlag: Nach der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz nach dem durchschnittlichen Unterhaltungs- und Investitionsaufwand, der in dem in der Satzung festgelegten Zeitraum entstanden ist, berechnet. Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen im maßgeblichen Ermittlungszeitraum (5/6 Jahre) wird auf ______________ € festgesetzt. Da eine erhebliche beitragsrelevante Nutzung der Wege durch das Aufkommen an sonstigem Kfz-Verkehr und der Nutzung als Reit- und Radweg sowie der Nutzung für den Fremdenverkehr nicht gegeben ist, kann kein Gemeindeanteil festgesetzt werden. Der endgültige Beitragssatz 2026 wird auf ______ €/ha festgesetzt. Für 2027 werden Vorausleistungen erhoben, der der Vorausleistung 2027 zu Grunde legende Beitragssatz wird auf ______ €/ha festgesetzt. Die Beschlussfassung erfolgte …

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