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Notwendige Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte "Maria Himmelfahrt" in Bleialf

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Prüm
Datum2026-09-27
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Beschlussvorlage 009/2026 19.08.2026 Fachbereich: Bürgerdienste Verfasser/in: Haas, Kirsten Beratungsfolge Termin TOP-Status Ortsgemeinderat Brandscheid öffentlich Ortsgemeinderat Buchet öffentlich Ortsgemeinderat Großlangenfeld öffentlich Ortsgemeinderat Mützenich öffentlich Ortsgemeinderat Oberlascheid öffentlich Ortsgemeinderat Sellerich öffentlich Ortsgemeinderat Winterscheid öffentlich Betreff: Notwendige Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte "Maria Himmelfahrt" in Bleialf Sach- und Rechtslage: Die Ortsgemeinde Bleialf ist Eigentümerin des Gebäudes der Kita in Bleialf. Die Betriebsträgerschaft der Kita Bleialf wurde auf die Kita gGmbH übertragen. Die Verwaltung der Kindertagesstätte obliegt, soweit es sich nicht um den Kindergartenbetrieb handelt, der Ortsgemeinde Bleialf. Laut momentan gültiger Betriebserlaubnis dürfen in der Kita in Bleialf maximal 125 Kinder in 5 Gruppen betreut werden, davon maximal 26 Zweijährige. Von der Gesamtzahl der Plätze sind 115 als Ganztagsplätze ausgewiesen. 10 Plätze sind nur befristet mit Unterbrechung genehmigt. Am 15.06.26 hat der Jugendhilfeausschuss ein neues Raumprogramm für Kindertagesstätten im Eifelkreis Bitburg-Prüm beschlossen. Nach den neuen Richtlinien und aufgrund sinkender Kinderzahlen im Einzugsgebiet der Kita, ist ein Ausbau der Kita „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf grundsätzlich nicht mehr notwendig. Einige (kleinere) Maßnahmen müssen jedoch durchgeführt werden, damit auch zukünftig alle Kinder einen Rechtsanspruch entsprechenden Platz erhalten können. Die Maßnahmen wurden mit der Ortsbürgermeisterin und den Ortsbürgermeistern der Einzugsgemeinden der Kita vorab besprochen und fanden grundsätzliche Zustimmung. Folgende Maßnahmen sind notwendig: Maßnahme Beschreibung Geschätzte Kosten Rampe Notwendig zur Begehung des Außengeländes durch 2.000,00 € Gehbehinderte. Küche Anschaffung von Regalen zur besseren Lagerung. 35.000,00 € Erneuerung der Zu- und Abluftanlage (Die Hauswirtschaftskräfte müssen bei der Arbeit ununterbrochen das Fenster offenstehen haben, da die Abluftanlage nicht richtig arbeitet. Im Winter werden die Arbeitsbedingungen für die Küchenkräfte untragbar.). Elternzimmer Wird als Abstellraum genutzt und muss begehbar 5.000,00 € gemacht werden, Idee: Waschmaschine und Wäschetrockner in den Abstellraum hinter dem Bewegungsraum auslagern (hierfür müssen Abwasser, Wasser und Strom in Abstellraum gelegt werden). Ggf. Anschaffung neuer Regale zur besseren Lagerung. Container Aufstellung eines Containers zur Schaffung von 10.000,00 € Lagerkapazitäten. Einige wetterbeständigere Gegenstände (z. B. Bobbycars, Sandspielzeug, Sitzbänke) können aus dem Abstellraum in den Container geräumt werden. So entsteht Platz im Abstellraum für Waschmaschine und Wäschetrockner. Die Möbel im Heizungsraum können ebenfalls im Container Platz finden (hier dürfen eigentlich keine Möbel gelagert werden). Zaun/Erdarbeiten Das Grundstück der Kita muss komplett eingezäunt 45.000,00 € werden (Unfallgefahr). Momentan fehlt ein Stück Zaun (es steht nur Bauzaun). Nach Rücksprache mit dem Hausmeister ist ein Tor im Zaun zur Befahrung des Außengeländes notwendig. Weiterhin ist es notwendig, den Weg von der Kita zum Container und vom Container zur Straße zu Pflastern, damit die Erzieher*innen auch im Winter trockenen Fußes Möbel aus dem Container nehmen können. Klimageräte Laut Aussage der Erzieherinnen wird es im Sommer 20.000,00 € sehr warm in der Kita. Den Kindern setzt dies besonders in der Mittagszeit beim Schlafen zu. Die Schlafräume der Kinder sollen daher mit Klimageräten ausgestattet werden. Kältebrücke Isolierung 3.000,00 € Kinder- Die Waschräume sind in die Jahre gekommen. 100.000,00 € Waschräume Komplette Sanierung, neue Wände, Böden, Toiletten, Waschbecken, ggf. Wickelkommode, etc. notwendig. Insgesamt 220.000,00 € Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm wird vorgeschlagen, die Kosten analog der derzeit geltenden Zweckvereinbarung vom 01.01.1986 abzurechnen. Gem. Vereinbarung werden die nicht durch Zuschüsse oder Beiträge Dritter gedeckten Kosten (außer Personalkosten), der Kindertagesstätte Bleialf von den Ortsgemeinden Bleialf, Buchet, Brandscheid, Großlangenfeld, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich und Winterscheid getragen. Als Sitzgemeinde der Kindertagesstätte trägt die Ortsgemeinde Bleialf grundsätzlich 20 % der nicht durch Zuschüsse oder Beiträge Dritter gedeckten Kosten (44.000,00 €). Die verbliebenen 80 % (176.000,00 €) werden nach Einwohnerzahl (Stand 30.06. des laufenden Haushaltsjahres) unter den o. g. Ortsgemeinden aufgeteilt. -2- Berechnung der Kostenanteile (als Anhaltspunkt) nach aktuellen Einwohnerzahlen, Stand 30.06.26 Ortsgemeinde Einwohnerzahl Gemeindeanteile Bleialf 1.273 84.834,53 € +44.000,00 € = 128.834,83 € Brandscheid 307 20.458,92 € Buchet 253 16.860,28 € Großlangenfeld 119 7.930,33 € Mützenich 118 7.863,69 € Oberlascheid 137 9.129,87 € Sellerich 294 19.592,58 € Winterscheid 140 9.329,80 € Insgesamt 2.641 176.000,00 € +44.000,00 € = 220.000,00 € Die Ortsgemeinde Bleialf hat die Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf in der Sitzung am 12.08.26 beschlossen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt die Finanzierung analog der Zweckvereinbarung mit den Einzugsgemeinden der Kindertagesstätte (Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich und Winterscheid) zu klären. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat erkennt die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen in der Kita „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf an und stimmt der finanziellen Beteiligung an den Sanierungskosten analog der geltenden Zweckvereinbarung über ungedeckte Kosten zu. -3-

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