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Notwendige Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte "Maria Himmelfahrt" in Bleialf
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Prüm |
| Datum | 2026-09-27 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 009/2026 19.08.2026
Fachbereich: Bürgerdienste
Verfasser/in: Haas, Kirsten
Beratungsfolge Termin TOP-Status
Ortsgemeinderat Brandscheid öffentlich
Ortsgemeinderat Buchet öffentlich
Ortsgemeinderat Großlangenfeld öffentlich
Ortsgemeinderat Mützenich öffentlich
Ortsgemeinderat Oberlascheid öffentlich
Ortsgemeinderat Sellerich öffentlich
Ortsgemeinderat Winterscheid öffentlich
Betreff:
Notwendige Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte "Maria Himmelfahrt" in Bleialf
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Bleialf ist Eigentümerin des Gebäudes der Kita in Bleialf. Die
Betriebsträgerschaft der Kita Bleialf wurde auf die Kita gGmbH übertragen. Die
Verwaltung der Kindertagesstätte obliegt, soweit es sich nicht um den
Kindergartenbetrieb handelt, der Ortsgemeinde Bleialf.
Laut momentan gültiger Betriebserlaubnis dürfen in der Kita in Bleialf maximal 125 Kinder
in 5 Gruppen betreut werden, davon maximal 26 Zweijährige. Von der Gesamtzahl der
Plätze sind 115 als Ganztagsplätze ausgewiesen. 10 Plätze sind nur befristet mit
Unterbrechung genehmigt.
Am 15.06.26 hat der Jugendhilfeausschuss ein neues Raumprogramm für
Kindertagesstätten im Eifelkreis Bitburg-Prüm beschlossen. Nach den neuen Richtlinien
und aufgrund sinkender Kinderzahlen im Einzugsgebiet der Kita, ist ein Ausbau der Kita
„Maria Himmelfahrt“ in Bleialf grundsätzlich nicht mehr notwendig. Einige (kleinere)
Maßnahmen müssen jedoch durchgeführt werden, damit auch zukünftig alle Kinder einen
Rechtsanspruch entsprechenden Platz erhalten können. Die Maßnahmen wurden mit der
Ortsbürgermeisterin und den Ortsbürgermeistern der Einzugsgemeinden der Kita vorab
besprochen und fanden grundsätzliche Zustimmung.
Folgende Maßnahmen sind notwendig:
Maßnahme Beschreibung Geschätzte
Kosten
Rampe Notwendig zur Begehung des Außengeländes durch 2.000,00 €
Gehbehinderte.
Küche Anschaffung von Regalen zur besseren Lagerung. 35.000,00 €
Erneuerung der Zu- und Abluftanlage (Die
Hauswirtschaftskräfte müssen bei der Arbeit
ununterbrochen das Fenster offenstehen haben, da die
Abluftanlage nicht richtig arbeitet. Im Winter werden die
Arbeitsbedingungen für die Küchenkräfte untragbar.).
Elternzimmer Wird als Abstellraum genutzt und muss begehbar 5.000,00 €
gemacht werden,
Idee: Waschmaschine und Wäschetrockner in den
Abstellraum hinter dem Bewegungsraum auslagern
(hierfür müssen Abwasser, Wasser und Strom in
Abstellraum gelegt werden).
Ggf. Anschaffung neuer Regale zur besseren Lagerung.
Container Aufstellung eines Containers zur Schaffung von 10.000,00 €
Lagerkapazitäten.
Einige wetterbeständigere Gegenstände (z. B.
Bobbycars, Sandspielzeug, Sitzbänke) können aus dem
Abstellraum in den Container geräumt werden. So
entsteht Platz im Abstellraum für Waschmaschine und
Wäschetrockner. Die Möbel im Heizungsraum können
ebenfalls im Container Platz finden (hier dürfen
eigentlich keine Möbel gelagert werden).
Zaun/Erdarbeiten Das Grundstück der Kita muss komplett eingezäunt 45.000,00 €
werden (Unfallgefahr). Momentan fehlt ein Stück Zaun
(es steht nur Bauzaun). Nach Rücksprache mit dem
Hausmeister ist ein Tor im Zaun zur Befahrung des
Außengeländes notwendig. Weiterhin ist es notwendig,
den Weg von der Kita zum Container und vom Container
zur Straße zu Pflastern, damit die Erzieher*innen auch
im Winter trockenen Fußes Möbel aus dem Container
nehmen können.
Klimageräte Laut Aussage der Erzieherinnen wird es im Sommer 20.000,00 €
sehr warm in der Kita. Den Kindern setzt dies besonders
in der Mittagszeit beim Schlafen zu. Die Schlafräume der
Kinder sollen daher mit Klimageräten ausgestattet
werden.
Kältebrücke Isolierung 3.000,00 €
Kinder- Die Waschräume sind in die Jahre gekommen. 100.000,00 €
Waschräume Komplette Sanierung, neue Wände, Böden, Toiletten,
Waschbecken, ggf. Wickelkommode, etc. notwendig.
Insgesamt 220.000,00 €
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm wird vorgeschlagen, die Kosten analog der
derzeit geltenden Zweckvereinbarung vom 01.01.1986 abzurechnen. Gem. Vereinbarung werden
die nicht durch Zuschüsse oder Beiträge Dritter gedeckten Kosten (außer Personalkosten), der
Kindertagesstätte Bleialf von den Ortsgemeinden Bleialf, Buchet, Brandscheid, Großlangenfeld,
Mützenich, Oberlascheid, Sellerich und Winterscheid getragen. Als Sitzgemeinde der
Kindertagesstätte trägt die Ortsgemeinde Bleialf grundsätzlich 20 % der nicht durch Zuschüsse
oder Beiträge Dritter gedeckten Kosten (44.000,00 €). Die verbliebenen 80 % (176.000,00 €)
werden nach Einwohnerzahl (Stand 30.06. des laufenden Haushaltsjahres) unter den o. g.
Ortsgemeinden aufgeteilt.
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Berechnung der Kostenanteile (als Anhaltspunkt) nach aktuellen Einwohnerzahlen,
Stand 30.06.26
Ortsgemeinde Einwohnerzahl Gemeindeanteile
Bleialf 1.273 84.834,53 € +44.000,00 € = 128.834,83 €
Brandscheid 307 20.458,92 €
Buchet 253 16.860,28 €
Großlangenfeld 119 7.930,33 €
Mützenich 118 7.863,69 €
Oberlascheid 137 9.129,87 €
Sellerich 294 19.592,58 €
Winterscheid 140 9.329,80 €
Insgesamt 2.641 176.000,00 € +44.000,00 € = 220.000,00 €
Die Ortsgemeinde Bleialf hat die Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in der
Kindertagesstätte „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf in der Sitzung am 12.08.26 beschlossen. Die
Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt die Finanzierung analog der Zweckvereinbarung
mit den Einzugsgemeinden der Kindertagesstätte (Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld,
Mützenich, Oberlascheid, Sellerich und Winterscheid) zu klären.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat erkennt die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen in der Kita „Maria
Himmelfahrt“ in Bleialf an und stimmt der finanziellen Beteiligung an den Sanierungskosten
analog der geltenden Zweckvereinbarung über ungedeckte Kosten zu.
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Text aus PDF extrahiert