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Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Prüm |
| Datum | 2026-09-25 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG PRÜM
Beschlussvorlage 005/2026 13.08.2026
Fachbereich: Organisation und Finanzen Aktenzeichen:
Verfasser/in: Steins, Stephanie Status: öffentlich
Beratungsfolge Termin TOP-Status
Ortsgemeinderat Auw b. Prüm öffentlich
Ortsgemeinderat Bleialf öffentlich
Ortsgemeinderat Brandscheid öffentlich
Ortsgemeinderat Buchet öffentlich
Ortsgemeinderat Büdesheim öffentlich
Ortsgemeinderat Fleringen öffentlich
Ortsgemeinderat Gondenbrett öffentlich
Ortsgemeinderat Großlangenfeld öffentlich
Ortsgemeinderat Habscheid öffentlich
Ortsgemeinderat Hersdorf öffentlich
Ortsgemeinderat Kleinlangenfeld öffentlich
Ortsgemeinderat Masthorn öffentlich
Ortsgemeinderat Matzerath öffentlich
Ortsgemeinderat Neuendorf öffentlich
Ortsgemeinderat Nimshuscheid öffentlich
Ortsgemeinderat Nimsreuland öffentlich
Ortsgemeinderat Oberlascheid öffentlich
Ortsgemeinderat Olzheim öffentlich
Ortsgemeinderat Orlenbach öffentlich
Ortsgemeinderat Pronsfeld öffentlich
Ortsgemeinderat Roth b. Prüm öffentlich
Ortsgemeinderat Schönecken öffentlich
Ortsgemeinderat Schwirzheim öffentlich
Ortsgemeinderat Seiwerath öffentlich
Ortsgemeinderat Sellerich öffentlich
Ortsgemeinderat Wawern öffentlich
Ortsgemeinderat Weinsheim öffentlich
Ortsgemeinderat Winterscheid öffentlich
Ortsgemeinderat Winterspelt öffentlich
Betreff:
Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen
Sach- und Rechtslage:
§ 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1995 - Auszug -
„Der Beitragspflicht unterliegen alle im Außenbereich der Gemeinde gelegenen
Grundstücke, die durch Feld-, Weinbergs- oder Waldwege erschlossen sind“.
Beschlussvorschlag:
Nach der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau und die
Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz nach dem durchschnittlichen
Unterhaltungs- und Investitionsaufwand, der in dem in der Satzung festgelegten Zeitraum
entstanden ist, berechnet.
Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen im
maßgeblichen Ermittlungszeitraum (5/6 Jahre) wird auf ______________ € festgesetzt.
Da eine erhebliche beitragsrelevante Nutzung der Wege durch das Aufkommen an sonstigem
Kfz-Verkehr und der Nutzung als Reit- und Radweg sowie der Nutzung für den Fremdenverkehr
nicht gegeben ist, kann kein Gemeindeanteil festgesetzt werden.
Der endgültige Beitragssatz 2026 wird auf ______ €/ha
festgesetzt.
Für 2027 werden Vorausleistungen erhoben,
der der Vorausleistung 2027 zu Grunde legende Beitragssatz wird auf ______ €/ha
festgesetzt.
Die Beschlussfassung erfolgte …
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