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Veränderung der Trägerschaft bei der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Prüm |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeinde Prüm
Beschlussvorlage 99/039/2026 24.07.2026
Fachbereich: Verbandsgemeindewerk
Verfasser/in: Reusch, Alfons
Beratungsfolge Termin TOP-Status
Verbandsgemeinderat Prüm 22.09.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Veränderung der Trägerschaft bei der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR
(KRT) zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027
Sach- und Rechtslage:
Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigenbetrieb der Verbandsge-
meinde Schweich, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Die Verbands-
gemeindewerke Schweich AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbands-
gemeinde Schweich überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeinde-
werke Schweich AöR.
Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Eigenbetrieb der Verbandsge-
meinde Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbands-
gemeindewerke Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.
Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbands-
gemeindewerke Trier-Land AöR.
Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der Ver-
bandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-
Kues AöR. Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechtsper-
sönlichkeit tätig.
Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Ver-
bandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR.
Gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe b) Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft
bei der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) die Zustimmung aller An-
staltsträger.
Der Werkausschuss hat den Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 29.07.2026 beraten.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat stimmt auf Vorschlag des Werkausschusses der Veränderung der
Trägerschaft bei der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) gemäß § 7
Abs. 4 Buchstabe b) Satzung der KRT AöR zu.
• Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die
Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich.
• Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die
Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land.
• Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Träger-
schaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.
Die Beschlusfassung erfolgte …
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