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Veränderung der Trägerschaft bei der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Prüm
Datum2026-09-22
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Verbandsgemeinde Prüm Beschlussvorlage 99/039/2026 24.07.2026 Fachbereich: Verbandsgemeindewerk Verfasser/in: Reusch, Alfons Beratungsfolge Termin TOP-Status Verbandsgemeinderat Prüm 22.09.2026 öffentlich beschließend Betreff: Veränderung der Trägerschaft bei der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 Sach- und Rechtslage: Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Schweich, Eigenbetrieb der Verbandsge- meinde Schweich, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR. Die Verbands- gemeindewerke Schweich AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbands- gemeinde Schweich überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeinde- werke Schweich AöR. Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Eigenbetrieb der Verbandsge- meinde Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbands- gemeindewerke Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbands- gemeindewerke Trier-Land AöR. Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der Ver- bandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel- Kues AöR. Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechtsper- sönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Ver- bandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe b) Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft bei der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) die Zustimmung aller An- staltsträger. Der Werkausschuss hat den Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 29.07.2026 beraten. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat stimmt auf Vorschlag des Werkausschusses der Veränderung der Trägerschaft bei der Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT) gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe b) Satzung der KRT AöR zu. • Die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich. • Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land. • Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Träger- schaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Die Beschlusfassung erfolgte …

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