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Ausschreibung Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V4

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Nieder-Olm
Datum2026-09-30
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Verbandsgemeindeverwaltung 08.09.2026 Nieder-Olm Beschlussvorlage 2026/0666 Fachbereich: Zentrale Dienste Verfasser/-in: Krause, Lea Beratungsfolge: Termin: TOP: Status: Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026 4 öffentlich Verbandsgemeinde Nieder-Olm vorberatend Verbandsgemeinderat Nieder-Olm 30.09.2026 öffentlich beschließend Gremium Sitzung am TOP einst. Ja Nein Enthaltungen Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026 Verbandsgemeinde Nieder-Olm Verbandsgemeinderat Nieder-Olm 30.09.2026 Ausschreibung Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V4 Sachbericht: Gemäß § 3 der DGUV Vorschrift 4 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert, instandgehalten und betrieben werden. Hierzu gehört insbesondere die Durchführung der vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen. Für die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel besteht derzeit ein Rahmenvertrag. Dieser umfasst die Durchführung der erforderlichen Prüfungen in allen Liegenschaften der Verbandsgemeinde (exkl. Feuerwehrgerätehäuser) einschließlich der Dokumentation der Prüfergebnisse. Der bestehende Rahmenvertrag endet mit Ablauf des 31.12.2026. Eine weitere Verlängerung ist vertraglich nicht möglich. Zur Sicherstellung der Prüfungen ab dem 01.01.2027 ist daher ein neues Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages erforderlich. Die Leistungen für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde sollen in einem eigenständigen Los ausgeschrieben werden. Der neue Rahmenvertrag soll wie bisher für eine Laufzeit von zwei Jahren, vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028, abgeschlossen werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis längstens zum 31.12.2030 zu verlängern. Die Preise sind als Einheitspreise je geprüftem Betriebsmittel einschließlich sämtlicher Fahrtkosten und der Dokumentation der Prüfergebnisse anzubieten. Die Prüfung des Rathauses erfolgt alle zwei Jahre, während alle anderen Liegenschaften der Verbandsgemeinde jährlich zu prüfen sind. Daher unterscheidet sich die Anzahl der zu prüfenden Betriebsmittel von Jahr zu Jahr. In den Jahren 2027 und 2029, in denen sämtliche Liegenschaften einschließlich des Rathauses geprüft werden, sind jeweils 5.669 ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zu prüfen. In den Jahren 2028 und 2030, in denen keine Prüfung des Rathauses vorgesehen ist, sind jeweils 3.143 Betriebsmittel zu prüfen. Die Prüfungen in den Jahren 2029 und 2030 erfolgen nur bei Ausübung der Verlängerungsoption. Die angegebenen Mengen beruhen auf dem Gerätebestand der Jahre 2025 und 2026. Unter Berücksichtigung möglicher Veränderungen des Gerätebestands und der im Vergabeverfahren zu ermittelnden Einheitspreise ist in den Jahren mit Rathausprüfung mit Kosten von jeweils rund 28.000 Euro brutto zu rechnen. Für die Jahre ohne Rathausprüfung werden Kosten von jeweils rund 16.000 Euro brutto veranschlagt. Die Beauftragung und Terminkoordinierung erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung, da sichergestellt sein muss, dass die Arbeiten zu den vereinbarten Zeitpunkten unter Einhaltung der DGUV Vorschrift 4 ausgeführt werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Stellungnahme Fachbereich Finanzen: Die im Sachbericht genannten Kosten werden grundsätzlich über das Konto 5237000 (Unterhaltung der BGA) bei den jeweiligen Produkten abgebildet. Dementsprechend sind die Kosten bei den jeweiligen Produkten auf diesem Konto durch die Fachabteilung einzuplanen. Somit stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Verbandsgemeinderat Nieder-Olm beschließt, die Einleitung des Vergabeverfahrens der im Sachbericht genannten elektrischen Prüfung nach DGUV V4. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der weiteren Abwicklung beauftragt. SB/AL Bürgermeister/Dezernentin Büroleiterin

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