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Ausschreibung Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V4
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Nieder-Olm |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung 08.09.2026
Nieder-Olm
Beschlussvorlage 2026/0666
Fachbereich: Zentrale Dienste
Verfasser/-in: Krause, Lea
Beratungsfolge: Termin: TOP: Status:
Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026 4 öffentlich
Verbandsgemeinde Nieder-Olm vorberatend
Verbandsgemeinderat Nieder-Olm 30.09.2026 öffentlich
beschließend
Gremium Sitzung am TOP einst. Ja Nein Enthaltungen
Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Verbandsgemeinderat Nieder-Olm 30.09.2026
Ausschreibung Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmittel nach DGUV V4
Sachbericht:
Gemäß § 3 der DGUV Vorschrift 4 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische
Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert,
instandgehalten und betrieben werden. Hierzu gehört insbesondere die Durchführung der
vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen.
Für die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel besteht
derzeit ein Rahmenvertrag. Dieser umfasst die Durchführung der erforderlichen Prüfungen in
allen Liegenschaften der Verbandsgemeinde (exkl. Feuerwehrgerätehäuser) einschließlich
der Dokumentation der Prüfergebnisse. Der bestehende Rahmenvertrag endet mit Ablauf des
31.12.2026. Eine weitere Verlängerung ist vertraglich nicht möglich.
Zur Sicherstellung der Prüfungen ab dem 01.01.2027 ist daher ein neues Vergabeverfahren
zum Abschluss eines Rahmenvertrages erforderlich. Die Leistungen für die Liegenschaften
der Verbandsgemeinde sollen in einem eigenständigen Los ausgeschrieben werden.
Der neue Rahmenvertrag soll wie bisher für eine Laufzeit von zwei Jahren, vom 01.01.2027
bis zum 31.12.2028, abgeschlossen werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen,
den Vertrag einmalig um weitere zwei Jahre bis längstens zum 31.12.2030 zu verlängern.
Die Preise sind als Einheitspreise je geprüftem Betriebsmittel einschließlich sämtlicher
Fahrtkosten und der Dokumentation der Prüfergebnisse anzubieten.
Die Prüfung des Rathauses erfolgt alle zwei Jahre, während alle anderen Liegenschaften der
Verbandsgemeinde jährlich zu prüfen sind. Daher unterscheidet sich die Anzahl der zu
prüfenden Betriebsmittel von Jahr zu Jahr.
In den Jahren 2027 und 2029, in denen sämtliche Liegenschaften einschließlich des
Rathauses geprüft werden, sind jeweils 5.669 ortsfeste und ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel zu prüfen. In den Jahren 2028 und 2030, in denen keine Prüfung des Rathauses
vorgesehen ist, sind jeweils 3.143 Betriebsmittel zu prüfen.
Die Prüfungen in den Jahren 2029 und 2030 erfolgen nur bei Ausübung der
Verlängerungsoption. Die angegebenen Mengen beruhen auf dem Gerätebestand der Jahre
2025 und 2026.
Unter Berücksichtigung möglicher Veränderungen des Gerätebestands und der im
Vergabeverfahren zu ermittelnden Einheitspreise ist in den Jahren mit Rathausprüfung mit
Kosten von jeweils rund 28.000 Euro brutto zu rechnen. Für die Jahre ohne Rathausprüfung
werden Kosten von jeweils rund 16.000 Euro brutto veranschlagt.
Die Beauftragung und Terminkoordinierung erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung, da
sichergestellt sein muss, dass die Arbeiten zu den vereinbarten Zeitpunkten unter Einhaltung
der DGUV Vorschrift 4 ausgeführt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Stellungnahme Fachbereich Finanzen:
Die im Sachbericht genannten Kosten werden grundsätzlich über das Konto 5237000
(Unterhaltung der BGA) bei den jeweiligen Produkten abgebildet. Dementsprechend sind die
Kosten bei den jeweiligen Produkten auf diesem Konto durch die Fachabteilung einzuplanen.
Somit stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Verbandsgemeinderat Nieder-Olm
beschließt, die Einleitung des Vergabeverfahrens der im Sachbericht genannten elektrischen
Prüfung nach DGUV V4. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter. Die
Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der weiteren Abwicklung beauftragt.
SB/AL Bürgermeister/Dezernentin Büroleiterin
Text aus PDF extrahiert