Startseite › Verbandsgemeinde Nieder-Olm › Dokument

Änderung des Umfangs der Aufgabenübertragung an AVUS "Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung"

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Nieder-Olm
Datum2026-09-30
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung 08.09.2026 Nieder-Olm Beschlussvorlage 2026/0608 Fachbereich: Umwelt und Verkehr Verfasser/-in: Warnecke, Benjamin Beratungsfolge: Termin: TOP: Status: Bau-, Umwelt- und 14.09.2026 4 öffentlich Landwirtschaftsausschuss vorberatend Verbandsgemeinde Nieder-Olm Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026 3 öffentlich Verbandsgemeinde Nieder-Olm vorberatend Verbandsgemeinderat Nieder-Olm 30.09.2026 4 öffentlich beschließend Abstimmungsergebnis: Gremium Sitzung am TOP einst. Ja Nein Enthaltungen Bau-, Umwelt- und 14.09.2026 Landwirtschaftsausschuss Verbandsgemeinde Nieder-Olm Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026 Verbandsgemeinde Nieder-Olm Verbandsgemeinderat Nieder-Olm 30.09.2026 Änderung des Umfangs der Aufgabenübertragung an AVUS „Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung“ Sachbericht: Die Gewässerunterhaltung für Gewässer 3. Ordnung ist laut Wasserhaushaltsgesetz Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinden. Im Fall der Verbandsgemeinde Nieder-Olm wurde eine Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband Untere Selz (AVUS) getroffen und die operative Erfüllung der Unterhaltungslast auf den AVUS übertragen. Der Umfang der Aufgabenübertragung ergibt sich hierbei aus § 1 der Verbandsordnung des AVUS. Der AVUS stellte seinerseits die erledigten Arbeiten der Verbandsgemeinde in Rechnung, so dass jährlich Mittel in Höhe von 85.000 EUR im Bereich Gewässer 3. Ordnung im Haushalt eingestellt wurden. Durch die Übertragung der operativen Aufgaben auf den AVUS ergibt sich für den Fachbereich Umweltschutz und Landschaftsplanung einerseits eine Reduzierung der eigenen Aufgabenbelastung. Andererseits kommt es regelmäßig zu Rückfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anliegerinnen und Anliegern der Gewässer. Da die konkreten Unterhaltungsmaßnahmen durch den AVUS beauftragt und durchgeführt werden, kann die Fachabteilung der Verbandsgemeinde häufig keine unmittelbaren Auskünfte zu aktuellen Maßnahmen an den Gewässern geben. Eine eindeutige Zuständigkeit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern kann dadurch nur eingeschränkt kommuniziert werden. Die Verbandsgemeinde möchte ab dem Jahr 2028 die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung wieder in die eigene Zuständigkeit nehmen und den Umfang der derzeit bestehenden Aufgabenübertragung auf den AVUS entsprechend reduzieren. Hierzu soll die Aufgabenübertragung gemäß § 1 der Verbandsordnung des AVUS hinsichtlich der Gewässer 3. Ordnung (§ 1 Abs. 3) zum 31.12.2027 angepasst werden. Unabhängig von der Rückübertragung der Arbeiten und der Überwachung zur Gewässerunterhaltung in die Verbandsgemeindeverwaltung wird es weiterhin einen engen Austausch zwischen dem Fachbereich Umwelt und dem AVUS rund um das Thema Gewässer 3. Ordnung geben. Der AVUS wurde über diese Absicht bereits informiert und kann sich vorstellen, sich diesem Vorhaben anzuschließen und hat ebenfalls die weitere enge Zusammenarbeit bekräftigt. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Umwelt-, und Landwirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm empfiehlt / der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm empfiehlt / der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nieder-Olm beschließt, den Umfang der Aufgabenübertragung gemäß § 1 Abs. 3 der Verbandsordnung des Abwasserzweck- verbandes Untere Selz (AVUS) hinsichtlich der Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung zum 31.12.2027 zu reduzieren. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der weiteren Abwicklung beauftragt. SB/AL Bürgermeister/Dezernentin Büroleiterin

Text aus PDF extrahiert