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Änderung des Umfangs der Aufgabenübertragung an AVUS "Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung"
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Nieder-Olm |
| Datum | 2026-09-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung 08.09.2026
Nieder-Olm
Beschlussvorlage 2026/0608
Fachbereich: Umwelt und Verkehr
Verfasser/-in: Warnecke, Benjamin
Beratungsfolge: Termin: TOP: Status:
Bau-, Umwelt- und 14.09.2026 4 öffentlich
Landwirtschaftsausschuss vorberatend
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026 3 öffentlich
Verbandsgemeinde Nieder-Olm vorberatend
Verbandsgemeinderat Nieder-Olm 30.09.2026 4 öffentlich
beschließend
Abstimmungsergebnis:
Gremium Sitzung am TOP einst. Ja Nein Enthaltungen
Bau-, Umwelt- und 14.09.2026
Landwirtschaftsausschuss
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Haupt- und Finanzausschuss 15.09.2026
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Verbandsgemeinderat Nieder-Olm 30.09.2026
Änderung des Umfangs der Aufgabenübertragung an AVUS „Unterhaltung Gewässer 3.
Ordnung“
Sachbericht:
Die Gewässerunterhaltung für Gewässer 3. Ordnung ist laut Wasserhaushaltsgesetz
Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinden. Im Fall der Verbandsgemeinde Nieder-Olm wurde
eine Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband Untere Selz (AVUS) getroffen und die
operative Erfüllung der Unterhaltungslast auf den AVUS übertragen.
Der Umfang der Aufgabenübertragung ergibt sich hierbei aus § 1 der Verbandsordnung des
AVUS.
Der AVUS stellte seinerseits die erledigten Arbeiten der Verbandsgemeinde in Rechnung, so
dass jährlich Mittel in Höhe von 85.000 EUR im Bereich Gewässer 3. Ordnung im Haushalt
eingestellt wurden.
Durch die Übertragung der operativen Aufgaben auf den AVUS ergibt sich für den Fachbereich
Umweltschutz und Landschaftsplanung einerseits eine Reduzierung der eigenen
Aufgabenbelastung. Andererseits kommt es regelmäßig zu Rückfragen und Beschwerden von
Bürgerinnen und Bürgern sowie Anliegerinnen und Anliegern der Gewässer. Da die konkreten
Unterhaltungsmaßnahmen durch den AVUS beauftragt und durchgeführt werden, kann die
Fachabteilung der Verbandsgemeinde häufig keine unmittelbaren Auskünfte zu aktuellen
Maßnahmen an den Gewässern geben. Eine eindeutige Zuständigkeit gegenüber Bürgerinnen
und Bürgern kann dadurch nur eingeschränkt kommuniziert werden.
Die Verbandsgemeinde möchte ab dem Jahr 2028 die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung
wieder in die eigene Zuständigkeit nehmen und den Umfang der derzeit bestehenden
Aufgabenübertragung auf den AVUS entsprechend reduzieren. Hierzu soll die
Aufgabenübertragung gemäß § 1 der Verbandsordnung des AVUS hinsichtlich der Gewässer
3. Ordnung (§ 1 Abs. 3) zum 31.12.2027 angepasst werden.
Unabhängig von der Rückübertragung der Arbeiten und der Überwachung zur
Gewässerunterhaltung in die Verbandsgemeindeverwaltung wird es weiterhin einen engen
Austausch zwischen dem Fachbereich Umwelt und dem AVUS rund um das Thema Gewässer
3. Ordnung geben. Der AVUS wurde über diese Absicht bereits informiert und kann sich
vorstellen, sich diesem Vorhaben anzuschließen und hat ebenfalls die weitere enge
Zusammenarbeit bekräftigt.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt-, und Landwirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm
empfiehlt / der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm empfiehlt /
der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nieder-Olm beschließt, den Umfang der
Aufgabenübertragung gemäß § 1 Abs. 3 der Verbandsordnung des Abwasserzweck-
verbandes Untere Selz (AVUS) hinsichtlich der Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung zum
31.12.2027 zu reduzieren.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der weiteren Abwicklung beauftragt.
SB/AL Bürgermeister/Dezernentin Büroleiterin
Text aus PDF extrahiert