Startseite › Verbandsgemeinde Nastätten › Dokument
Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod) a) Würdigung/Abwägung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Nastätten |
| Datum | 2026-09-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nr.: 34/2026/070
Verbandsgemeinde Nastätten Datum: 31.07.2026
Sachgebiet: Bauverwaltung
Aktenzeichen:
Beratungsfolge:
Gremium Status Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit der öffentlich 08.09.2026
Verbandsgemeinde
Verbandsgemeinderat Nastätten öffentlich 24.09.2026
TOP:
Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans
der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen,
Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod)
a) Würdigung/Abwägung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO
Beschlussvorschlag
zu a) Würdigung der Stellungnahmen aus der regulären Offenlage
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der regulären Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
aus der interkommunalen Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten werden mit dem in der
Anlage dargestellten Abwägungsergebnissen beschlossen. Betroffen sind die
Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach,
Weidenbach und Welterod.
Siehe hierzu die besonderen Unterlagen des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH,
Sitz Nörtershausen, (Würdigung mit 2 einzelnen Beschlussvorschlägen, über die
jeweils gesondert abgestimmt wird).
zu b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO
Der Verbandsgemeinderat billigt die redaktionell angepassten Planungsunterlagen
entsprechend den hierzu eingegangenen Stellungnahmen und beschließt die
Feststellung des gesamten Planinhaltes der 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Anlagen als Schlussfassung im Sinne
des § 6 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Zustimmungsverfahren nach § 67 Abs. 2 GemO
durchzuführen. Das Ergebnis des Zustimmungsverfahrens ist dem Verbands-
gemeinderat mitzuteilen. Ein Beschlussvorschlag zur endgültigen Feststellung
(Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 GemO) soll in der nächsten
Verbandsgemeinderatssitzung erfolgen.
Seite 1 von 4
Sachverhalt
Der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung
am 30.03.2023 den Planaufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung der 19. Änder-
ung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten beschlossen.
Im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde
Nastätten erfolgen 8 einzelne Änderungen in den Ortsgemeinden Buch, Miehlen,
Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod an der wirksamen
Fassung des Planwerkes. Eine ursprünglich geplante Darstellungsänderung in der
Gemeinde Hainau ist nicht mehr Teil des vorliegenden Verfahrens der 19. Änderung.
In der folgenden Kurzübersicht können die Änderungsflächen zur 19. Änderung des
Flächennutzungsplans der VG Nastätten sowie die Planungsziele entnommen
werden:
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Buch:
Kleinflächige Ausweisung von Wohnbaufläche (ca. 0,17 ha) auf einer Fläche mit
Hecken und Feldgehölzen (ca. 0,02 ha) und einer Fläche mit Streuobstbestand (ca.
0,15 ha) in Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im
Kleegarten"
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Miehlen:
Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ am
südlichen Ortsrand (Umwidmung von „Privat genutztes Gartenland“) unter
Berücksichtigung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans „Baier Mühle“ ca. 0,60
ha.
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Oberbachheim:
Berichtigende Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 1,0 ha) und einer Fläche für
Ausgleichszwecke i.V.m. Niederschlagswasserbeseitigung (ca. 0,15 ha) am
nordöstlichen Siedlungsrand (Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“) in
Anpassung an den Bebauungsplan „In den Krautstücker – Erweiterung“.
Ausweisung einer Mischbaufläche am südöstlichen Ortsrand (Umwidmung von
„Grünland“) ca. 0,28 ha sowie Ausweisung von privater Grünfläche „zugeordnete
Kompensationsfläche“ im Plangebiet (ca. 0,07 ha) zusätzlich Ausweisung externer
Kompensationsfläche ca. 0,40 ha (öffentliche Grünfläche).
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Obertiefenbach:
Ausweisung einer Mischbaufläche (Zweckbestimmung Dorfgebiet) am nordöstlichen
Ortsrand der Gemeinde ca. 0,29 ha (Umwidmung von Landwirtschaftsfläche
„Ackerfläche oder Grünland“) mit Ausweisung einer zugehörigen
Kompensationsfläche (ca. 0,23 ha, landwirtschaftliche Fläche in privates Grünland)
Änderungsplanung Ortsgemeinde Weidenbach:
Kleinflächige Änderung unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans „Änderung und 1. Erweiterung – Schmittwiese II“. Ausweisung von
Wohnbaufläche auf landwirtschaftlicher Fläche (LWS in W ca. 0,14 ha) und
Mischbaufläche (M in W ca. 0,11 ha) sowie Ausweisung von Grünfläche auf
landwirtschaftlicher Fläche (LWS in GR. ca. 0,32 ha) am südlichen Siedlungsrand.
Zusätzlich Rücknahme von Wohnbaufläche am nördlichen Ortsrand der Gemeinde im
Umfang von ca. 0,27 ha.
Seite 2 von 4
Änderungsplanung in der Ortsgemeinde Welterod:
Berichtigende Darstellung einer Wohnbaufläche am nördlichen Siedlungsrand
(Umwidmung von „Ackerfläche oder Grünland“) ca. 1,76 ha mit zugeordneter
Kompensationsfläche (öffentliche Grünfläche) 0,08 ha und Grünfläche (ca. 0,06 ha).
Ausweisung einer externen Kompensationsfläche östlich der Ortslage (Umwidmung
von landwirtschaftlicher Fläche in geplante Streuobstwiesen) unter Berücksichtigung
des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „In der Gewann“ 1. Erweiterung.
Die frühzeitige Offenlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ver-
bandsgemeinde Nastätten erfolgte im Zeitraum vom 03.01.2025 bis zum 03.02.2025
und wurde im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen“ am 19.12.2024 (Nr. 51/52)
bekannt gegeben. Während der Offenlage konnten sich Bürger und Bürgerinnen in
das Bauleitplanungsverfahren einbringen. Mit Schreiben vom 19.12.2024 wurden die
zu beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um
Stellungnahme bis zum 03.02.2025 gebeten. Im selben Zeitraum wurde die in-
terkommunale Abstimmung durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat der VG Nastät-
ten hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 die Würdigung der landesplanerischen
Stellungnahme gem. § 20 LPIG beraten und beschlossen sowie wurden 4 Einzel-
beschlüsse im Rahmen der Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Unterrichtung gefasst. Ferner wurde von Seiten des VG-Rates die Freigabe des
Entwurfs für die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Behördenbeteiligung und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Die reguläre Offenlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Nastätten erfolgte im Zeitraum vom 27.03.2026 bis zum
27.04.2026 und wurde im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen“ am 19.03.2026
(Nr. 12) bekannt gegeben. Während der Offenlage konnten sich Bürger und
Bürgerinnen in das Bauleitplanungsverfahren einbringen. Mit Schreiben vom
18.03.2026 wurden die zu beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange
angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 27.04.2026 gebeten. Im selben
Zeitraum wurde die interkommunale Abstimmung durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nunmehr von dem Planungsbüro Karst
Ingenieure GmbH gesichtet und eine Würdigung erstellt, indem hinsichtlich der
Abwägung über 2 Beschlüsse zu beraten ist.
Finanzielle Auswirkung
Finanzielle Auswirkung ☒ ja ☐ nein
Mittel stehen zur Verfügung ☒ ja ☐ nein ☐ entfällt
Deckungsvorschlag ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt
Anlagen:
01 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Buch M5000
02 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Miehlen M5000
03 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Oberbachheim M5000
04 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Obertiefenbach M5000
05 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Weidenbach M5000
06 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Welterod M5000
Seite 3 von 4
Seite 4 von 4
Text aus PDF extrahiert