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Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod) a) Würdigung/Abwägung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Nastätten
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Nr.: 34/2026/070 Verbandsgemeinde Nastätten Datum: 31.07.2026 Sachgebiet: Bauverwaltung Aktenzeichen: Beratungsfolge: Gremium Status Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit der öffentlich 08.09.2026 Verbandsgemeinde Verbandsgemeinderat Nastätten öffentlich 24.09.2026 TOP: Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod) a) Würdigung/Abwägung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO Beschlussvorschlag zu a) Würdigung der Stellungnahmen aus der regulären Offenlage Die eingegangenen Stellungnahmen aus der regulären Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der interkommunalen Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten werden mit dem in der Anlage dargestellten Abwägungsergebnissen beschlossen. Betroffen sind die Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod. Siehe hierzu die besonderen Unterlagen des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Sitz Nörtershausen, (Würdigung mit 2 einzelnen Beschlussvorschlägen, über die jeweils gesondert abgestimmt wird). zu b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO Der Verbandsgemeinderat billigt die redaktionell angepassten Planungsunterlagen entsprechend den hierzu eingegangenen Stellungnahmen und beschließt die Feststellung des gesamten Planinhaltes der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Anlagen als Schlussfassung im Sinne des § 6 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, das Zustimmungsverfahren nach § 67 Abs. 2 GemO durchzuführen. Das Ergebnis des Zustimmungsverfahrens ist dem Verbands- gemeinderat mitzuteilen. Ein Beschlussvorschlag zur endgültigen Feststellung (Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 GemO) soll in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung erfolgen. Seite 1 von 4 Sachverhalt Der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 30.03.2023 den Planaufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung der 19. Änder- ung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten beschlossen. Im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten erfolgen 8 einzelne Änderungen in den Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod an der wirksamen Fassung des Planwerkes. Eine ursprünglich geplante Darstellungsänderung in der Gemeinde Hainau ist nicht mehr Teil des vorliegenden Verfahrens der 19. Änderung. In der folgenden Kurzübersicht können die Änderungsflächen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten sowie die Planungsziele entnommen werden: Änderungsplanung der Ortsgemeinde Buch: Kleinflächige Ausweisung von Wohnbaufläche (ca. 0,17 ha) auf einer Fläche mit Hecken und Feldgehölzen (ca. 0,02 ha) und einer Fläche mit Streuobstbestand (ca. 0,15 ha) in Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im Kleegarten" Änderungsplanung der Ortsgemeinde Miehlen: Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ am südlichen Ortsrand (Umwidmung von „Privat genutztes Gartenland“) unter Berücksichtigung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans „Baier Mühle“ ca. 0,60 ha. Änderungsplanung der Ortsgemeinde Oberbachheim: Berichtigende Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 1,0 ha) und einer Fläche für Ausgleichszwecke i.V.m. Niederschlagswasserbeseitigung (ca. 0,15 ha) am nordöstlichen Siedlungsrand (Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“) in Anpassung an den Bebauungsplan „In den Krautstücker – Erweiterung“. Ausweisung einer Mischbaufläche am südöstlichen Ortsrand (Umwidmung von „Grünland“) ca. 0,28 ha sowie Ausweisung von privater Grünfläche „zugeordnete Kompensationsfläche“ im Plangebiet (ca. 0,07 ha) zusätzlich Ausweisung externer Kompensationsfläche ca. 0,40 ha (öffentliche Grünfläche). Änderungsplanung der Ortsgemeinde Obertiefenbach: Ausweisung einer Mischbaufläche (Zweckbestimmung Dorfgebiet) am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde ca. 0,29 ha (Umwidmung von Landwirtschaftsfläche „Ackerfläche oder Grünland“) mit Ausweisung einer zugehörigen Kompensationsfläche (ca. 0,23 ha, landwirtschaftliche Fläche in privates Grünland) Änderungsplanung Ortsgemeinde Weidenbach: Kleinflächige Änderung unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Änderung und 1. Erweiterung – Schmittwiese II“. Ausweisung von Wohnbaufläche auf landwirtschaftlicher Fläche (LWS in W ca. 0,14 ha) und Mischbaufläche (M in W ca. 0,11 ha) sowie Ausweisung von Grünfläche auf landwirtschaftlicher Fläche (LWS in GR. ca. 0,32 ha) am südlichen Siedlungsrand. Zusätzlich Rücknahme von Wohnbaufläche am nördlichen Ortsrand der Gemeinde im Umfang von ca. 0,27 ha. Seite 2 von 4 Änderungsplanung in der Ortsgemeinde Welterod: Berichtigende Darstellung einer Wohnbaufläche am nördlichen Siedlungsrand (Umwidmung von „Ackerfläche oder Grünland“) ca. 1,76 ha mit zugeordneter Kompensationsfläche (öffentliche Grünfläche) 0,08 ha und Grünfläche (ca. 0,06 ha). Ausweisung einer externen Kompensationsfläche östlich der Ortslage (Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in geplante Streuobstwiesen) unter Berücksichtigung des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „In der Gewann“ 1. Erweiterung. Die frühzeitige Offenlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ver- bandsgemeinde Nastätten erfolgte im Zeitraum vom 03.01.2025 bis zum 03.02.2025 und wurde im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen“ am 19.12.2024 (Nr. 51/52) bekannt gegeben. Während der Offenlage konnten sich Bürger und Bürgerinnen in das Bauleitplanungsverfahren einbringen. Mit Schreiben vom 19.12.2024 wurden die zu beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 03.02.2025 gebeten. Im selben Zeitraum wurde die in- terkommunale Abstimmung durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat der VG Nastät- ten hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 die Würdigung der landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPIG beraten und beschlossen sowie wurden 4 Einzel- beschlüsse im Rahmen der Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung gefasst. Ferner wurde von Seiten des VG-Rates die Freigabe des Entwurfs für die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die reguläre Offenlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten erfolgte im Zeitraum vom 27.03.2026 bis zum 27.04.2026 und wurde im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen“ am 19.03.2026 (Nr. 12) bekannt gegeben. Während der Offenlage konnten sich Bürger und Bürgerinnen in das Bauleitplanungsverfahren einbringen. Mit Schreiben vom 18.03.2026 wurden die zu beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 27.04.2026 gebeten. Im selben Zeitraum wurde die interkommunale Abstimmung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nunmehr von dem Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH gesichtet und eine Würdigung erstellt, indem hinsichtlich der Abwägung über 2 Beschlüsse zu beraten ist. Finanzielle Auswirkung Finanzielle Auswirkung ☒ ja ☐ nein Mittel stehen zur Verfügung ☒ ja ☐ nein ☐ entfällt Deckungsvorschlag ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt Anlagen: 01 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Buch M5000 02 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Miehlen M5000 03 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Oberbachheim M5000 04 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Obertiefenbach M5000 05 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Weidenbach M5000 06 FNP 19 Änd - VG Nastätten OG Welterod M5000 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4

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