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Grundstücksangelegenheit ehem. Schulhaus Talstraße 13
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste - 1.2
Sachgebietsgruppe
öffentlich
Finanzen
Verfasser(in) Werner, Heike
03624-29059
Datum 03.09.2026
Aktenzeichen 1.2/941-10/036
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Hefersweiler 22.09.2026 öffentlich
Betreff: Grundstücksangelegenheit ehem. Schulhaus Talstraße 13
Sachverhalt:
Im Ortsgemeinderat soll über die weitere Vorgehensweise von dem Anwesen Talstraße 13,
67753 Hefersweiler, Flurstück Nr. 68, Gemarkung Hefersweiler, mit 532 Quadratmetern
beraten werden.
Es ist darüber zu entscheiden, ob eine Veräußerung des Flurstückes erfolgen soll.
Vor einer Veräußerung empfiehlt es sich eine gutachterliche Stellungnahme beim
Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz zu beantragen. Die Kosten hierfür hat die
Ortsgemeinde zu tragen.
Nach Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme sollte das Anwesen Talstraße 13 im
Amtsblatt der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein zum Kauf angeboten
werden, damit sich evtl. Interessenten bewerben können.
Der Mindesverkaufswert wird nach Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Hefersweiler beschließt die Veräußerung des Flurstückes Nr. 68,
Gemarkung Hefersweiler, mit einer Größe von 532 Quadratmetern.
Vor einer Veräußerung soll eine gutachterliche Stellungnahme beim Vermessungs- und
Katasteramt Westpfalz beantragt werden. Die Kosten hierfür trägt die Ortsgemeinde
Hefersweiler.
Nach Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme wird im Ortsgemeinderat über die
weitere Vorgehensweise beraten und der Mindestverkaufspreis festgelegt.
Abstimmungsergebnis: ____ Ja-Stimmen ____ Nein-Stimmen ____ Enthaltungen
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