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Grundstücksangelegenheit ehem. Schulhaus Talstraße 13

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Datum2026-09-22
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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale Dienste - 1.2 Sachgebietsgruppe öffentlich Finanzen Verfasser(in) Werner, Heike 03624-29059 Datum 03.09.2026 Aktenzeichen 1.2/941-10/036 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Ortsgemeinderat Hefersweiler 22.09.2026 öffentlich Betreff: Grundstücksangelegenheit ehem. Schulhaus Talstraße 13 Sachverhalt: Im Ortsgemeinderat soll über die weitere Vorgehensweise von dem Anwesen Talstraße 13, 67753 Hefersweiler, Flurstück Nr. 68, Gemarkung Hefersweiler, mit 532 Quadratmetern beraten werden. Es ist darüber zu entscheiden, ob eine Veräußerung des Flurstückes erfolgen soll. Vor einer Veräußerung empfiehlt es sich eine gutachterliche Stellungnahme beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz zu beantragen. Die Kosten hierfür hat die Ortsgemeinde zu tragen. Nach Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme sollte das Anwesen Talstraße 13 im Amtsblatt der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein zum Kauf angeboten werden, damit sich evtl. Interessenten bewerben können. Der Mindesverkaufswert wird nach Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme festgelegt. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Hefersweiler beschließt die Veräußerung des Flurstückes Nr. 68, Gemarkung Hefersweiler, mit einer Größe von 532 Quadratmetern. Vor einer Veräußerung soll eine gutachterliche Stellungnahme beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz beantragt werden. Die Kosten hierfür trägt die Ortsgemeinde Hefersweiler. Nach Vorlage der gutachterlichen Stellungnahme wird im Ortsgemeinderat über die weitere Vorgehensweise beraten und der Mindestverkaufspreis festgelegt. Abstimmungsergebnis: ____ Ja-Stimmen ____ Nein-Stimmen ____ Enthaltungen

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