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Kita Piepmatz; Vertragliche Ausgestaltung über die Übergabe der Betriebsträgerschaft
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Fachbereich 3 -
Bürgerdienste
Verfasser(in) Kercher, Nicole
öffentlich
Datum 22.07.2026
06224-29034 Aktenzeichen 462-00/0009.001
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Ortsgemeinderat Merzweiler öffentlich
Betreff: Kita Piepmatz;
Vertragliche Ausgestaltung über die Übergabe der Betriebsträgerschaft
Sachverhalt:
In der Ortsgemeinderatssitzung vom 16.12.2025 hat sich der Gemeinderat von Grumbach
dazu entschieden die Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte „Piepmatz“ an die
Verbandsgemeinde abzutreten.
Da die Betreibung einer Kindertagestätte nach § 5 Abs. 4 KitaG grundsätzlich eine
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung der Gemeinde ist, muss die Verbandsgemeinde einer
Übernahme der Trägerschaft gem. § 67 Abs. 5 GemO zustimmen.
Diese Zustimmung hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 29.04.2026 erteilt.
Die Ortsgemeinde hat Ihre Selbstverwaltungsaufgabe aufgrund der Vereinbarung vom
01.01.1991 an die Ortsgemeinde Grumbach übergeben. Eine Übertragung nach der
Gemeindeordnung ist nicht mehr notwendig. Es muss daher lediglich der
Vertragsausgestaltung zugestimmt werden.
Der Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde am 09.07.2026 bereits mit allen
beteiligten Ortsgemeinden ausführlich erörtert.
Die Einzugsgemeinden werden von der Verbandsgemeindeverwaltung bei der
Haushaltsaufstellung über investive Maßnahmen informiert.
Bei Ablehnung der vertraglichen Ausgestaltung könnte es zur Rückübertragung der
Trägerschaft kommen. Die Ortsgemeinde wäre dann wieder selbst für die Betreibung einer
Kindertagesstätte als Pflichtaufgabe Ihrer Selbstverwaltung verantwortlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Vertragsausgestaltung und ermächtigt
den Vorsitzenden, den Vertrag mit Wirkung zum 01.09.2026 zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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