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Änderung der Hauptsatzung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Datum2026-09-21
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Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale Dienste - 1.1 Sachgebietsgruppe öffentlich Organisation Verfasser(in) Herrmann, Silke 00024-29127 Datum 13.08.2026 Aktenzeichen Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Haupt- und Finanzausschuss VG 14.09.2026 Sitzung des Haupt- und öffentlich Lauterecken-Wolfstein Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Verbandsgemeinderat VG 21.09.2026 Sitzung des öffentlich Lauterecken-Wolfstein Verbandsgemeinderates Lauterecken-Wolfstein Betreff: Änderung der Hauptsatzung Sachverhalt: Gemäß § 18 Abs. 4 GemO kann für eine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Voraussetzungen und die Höhe bestimmt die Hauptsatzung. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Ganztagsschulen Jettenbach und Nußbach, JUZ) erfolgt oftmals im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Dementsprechend muss die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein angepasst werden bzw. ergänzt werden. Ein entsprechender Entwurf einer Änderungssatzung ist digital beigefügt. Beschlussvorschlag: HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, der Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung vom 28.08.204 zuzustimmen. VGR Der Verbandsgemeinderat stimmt der Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung vom 28.08.2024 zu.

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