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Änderung der Hauptsatzung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste - 1.1
Sachgebietsgruppe
öffentlich
Organisation
Verfasser(in) Herrmann, Silke
00024-29127
Datum 13.08.2026
Aktenzeichen
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Haupt- und Finanzausschuss VG 14.09.2026 Sitzung des Haupt- und öffentlich
Lauterecken-Wolfstein Finanzausschusses der
Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein
Verbandsgemeinderat VG 21.09.2026 Sitzung des öffentlich
Lauterecken-Wolfstein Verbandsgemeinderates
Lauterecken-Wolfstein
Betreff: Änderung der Hauptsatzung
Sachverhalt:
Gemäß § 18 Abs. 4 GemO kann für eine ehrenamtliche Tätigkeit eine
Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Voraussetzungen und die Höhe bestimmt
die Hauptsatzung.
Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Ganztagsschulen Jettenbach und
Nußbach, JUZ) erfolgt oftmals im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Für diese
ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Dementsprechend muss die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
angepasst werden bzw. ergänzt werden. Ein entsprechender Entwurf einer
Änderungssatzung ist digital beigefügt.
Beschlussvorschlag:
HFA
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, der Satzung zur 1.
Änderung der Hauptsatzung vom 28.08.204 zuzustimmen.
VGR
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung vom
28.08.2024 zu.
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