Startseite › Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein › Dokument
Schlussbesprechung und Feststellung geprüfter Jahresabschlüsse des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung für die Jahre 2020, 2021
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein |
| Datum | 2026-09-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken – Wolfstein
Beschlussvorlage Amt Fachbereich 4 -
Kommunale Betriebe
Verfasser(in) Fischer, Tanja
öffentlich
Datum 20.08.2026
00024-29128 Aktenzeichen 825-80
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Verbandsgemeinderat VG 21.09.2026 öffentlich
Lauterecken-Wolfstein
Betreff: Schlussbesprechung und Feststellung geprüfter Jahresabschlüsse des
Betriebszweiges Abwasserbeseitigung für die Jahre 2020, 2021
Sachverhalt:
a) Abwasserbeseitigung 2020:
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gemäß EigAnVO ein Jahresabschluss
aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang
besteht. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit der Stellungnahme des
Werksausschusses dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen. Die Prüfung
gem. §89 Abs. 1 GemO (durch sachverständige Prüfer) hat dieser Vorlage vorauszugehen.
Den Ratsmitgliedern wird eine Ausfertigung der Bilanz zum 31.12.2020 und die
dazugehörende Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 überlassen,
ebenso der entsprechende Lagebericht.
Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer wird bei Bedarf in der Sitzung erläutert. Die
Wirtschaftsprüfer erklären, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einem
Jahresverlust von 101.114,28 EUR (Vorjahr 192.771,52 EUR) ab.
Die Bilanz zum 31.12.2020 ist ausgeglichen und weist in Aktiva und Passiva 46.329.387,08 EUR
(Vorjahr 47.730.824,45 EUR) aus.
Der Werkausschuss berät die Sachverhalte vor und hat eine Empfehlung für die Feststellung
des Jahresabschlusses an den Verbandsgemeinderat abzugeben. Die eigentliche
Feststellung trifft der Verbandsgemeinderat.
Der Werksausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses einstimmig empfohlen.
Ein Vertreter des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes bei der Kreisverwaltung in Kusel
wurde zu der Sitzung eingeladen.
Beschlussempfehlung:
Nach Vorlage des Prüfberichtes durch die THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Feldmannstr. 103
in 66119 Saarbrücken und nach der im Werksausschuss stattgefundenen
Schlussbesprechung, wird der Jahresabschluss 2020 in der vorliegenden und geprüften
Fassung gemäß §2 EigAnVO festgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einem
Jahresverlust von 101.114,28 EUR (Vorjahr 192.771,52 EUR). Der Verlust wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Die Bilanz zum 31.12.2020 ist ausgeglichen und weist in Aktiva und Passiva 46.329.387,08 EUR
(Vorjahr 47.730.824,45 EUR) aus.
Der Bürgermeister und die Werkleitung werden entlastet.
Abstimmergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Hinweis: Der Vorsitzende hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
b) Abwasserbeseitigung 2021:
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gemäß EigAnVO ein Jahresabschluss
aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang
besteht. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit der Stellungnahme des
Werksausschusses dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen. Die Prüfung
gem. §89 Abs. 1 GemO (durch sachverständige Prüfer) hat dieser Vorlage vorauszugehen.
Den Ratsmitgliedern wird eine Ausfertigung der Bilanz zum 31.12.2021 und die
dazugehörende Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 überlassen,
ebenso der entsprechende Lagebericht.
Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer wird bei Bedarf in der Sitzung erläutert. Die
Wirtschaftsprüfer erklären, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem
Jahresverlust von 253.834,11 EUR (Vorjahr 101.114,28 EUR) ab.
Die Bilanz zum 31.12.2021 ist ausgeglichen und weist in Aktiva und Passiva 45.634.752,94 EUR
(Vorjahr 46.329.387,08 EUR) aus.
Der Werkausschuss berät die Sachverhalte vor und hat eine Empfehlung für die Feststellung
des Jahresabschlusses an den Verbandsgemeinderat abzugeben. Die eigentliche
Feststellung trifft der Verbandsgemeinderat.
Der Werksausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses einstimmig empfohlen.
Ein Vertreter des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes bei der Kreisverwaltung in Kusel
wurde zu der Sitzung eingeladen.
Beschlussempfehlung:
Nach Vorlage des Prüfberichtes durch die THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Feldmannstr. 103
in 66119 Saarbrücken und nach der im Werksausschuss stattgefundenen
Schlussbesprechung, wird der Jahresabschluss 2021 in der vorliegenden und geprüften
Fassung gemäß §2 EigAnVO festgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem
Jahresverlust von 253.834,11 EUR (Vorjahr 101.114,28 EUR). Der Verlust wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Die Bilanz zum 31.12.2021 ist ausgeglichen und weist in Aktiva und Passiva EUR (Vorjahr
46.329.387,08 EUR) aus.
Der Bürgermeister und die Werkleitung werden entlastet.
Abstimmergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Hinweis: Der Vorsitzende hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschlussvorschlag:
Text aus PDF extrahiert