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Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau-Land hier: Festlegung des Ausschreibungstextes, der Veröffentlichungsorgane, des Ausschreibungstermins sowie der Höhe der Dienstaufwandsentschädigung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Landau-Land |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 2026/01/044
Fachbereich: Fachbereich Organisation Aktenz.: 1/052-43
Sachbearbeiter(in): Schwamm, Joachim Datum: 09.09.2026
Beratungsfolge: Termin: Status:
1 Haupt- und Finanzausschuss Landau-Land A16 22.09.2026 öffentlich vorberatend
1 Verbandsgemeinderat Landau-Land A13 29.09.2026 öffentlich beschließend
Tagesordnungspunkt:
Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Landau-Land
hier: Festlegung des Ausschreibungstextes, der Veröffentlichungsorgane, des
Ausschreibungstermins sowie der Höhe der Dienstaufwandsentschädigung
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 53 Abs. 6 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens am
69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Nachdem die Kreisverwaltung Südliche
Weinstraße bereits signalisiert hat, auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates Landau
Land, als Wahltag den 28.02.2027 festzusetzen, ist der letzte Tag für die Ausschreibung der
21.12.2026. Die Stellenausschreibung ist notwendiger Akt zur Vorbereitung der Wahl des
hauptamtlichen Bürgermeisters und unabhängig von der wahlrechtlich notwendigen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen hat durch den Wahlleiter ebenfalls spätestens am 69. Tag vor der Wahl
(21.12.2026) zu erfolgen (vergl. § 58 i.V.m. § 60 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 S.1 KWG).
Zuständig für die Stellenausschreibung gem. § 53 Abs. 6 GemO ist der Verbands-
gemeinderat. Dabei entscheidet das Ratsgremium über den Inhalt der Stellen-
ausschreibung, wobei er in Bezug auf die Wählbarkeitsvoraussetzungen an die
gesetzlichen Vorgaben in § 53 Abs. 3 GemO gebunden ist und darüber hinaus
insbesondere keine weiteren persönlichen Voraussetzungen vorgeben darf. In die
Stellenausschreibung sind außerdem die beiden nach der Kommunalbesoldungsver-
ordnung des Landes Rheinland-Pfalz zulässigen Besoldungsgruppen aufzunehmen. Der
Verbandsgemeinderat entscheidet ferner im Rahmen des § 53 Abs. 6 GemO über den
Zeitpunkt der Stellenausschreibung und darüber, wo sie zu erfolgen hat.
In der Stellenausschreibung kann eine Frist zur Abgabe der Bewerbungen bestimmt
werden, die auch vor dem 48. Tag vor der Wahl (= Ablauf der Frist zur Einreichung der
Wahlvorschläge, dies ist der 11.01.2027) liegen kann, wobei allerdings aus der
Formulierung der Fristsetzung deutlich werden muss, dass es sich dabei nicht um eine
Ausschlussfrist handelt.
1. Ausschreibung der Stelle
Es wird vorgeschlagen, die Stellenausschreibung gem. Anlage 1 zu veröffentlichen.
2. Bekanntmachungsorgane
Es wird vorgeschlagen, die Stellenausschreibung in folgenden Bekanntmachungsorganen
zu veröffentlichen:
- Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land, https://www.landau-land.de
- Rheinpfalz,
1. Alternative: Gesamtausgabe incl. gleichzeitiger Veröffentlichung in der
„Pirmasenser Zeitung“ oder
2. Alternative: Kombination Vorderpfalz (hierzu zählen die Bezirksausgaben Landau,
Neustadt, Speyer, Ludwigshafen, Bad Dürkheim, Frankenthal und Grünstadt), oder
3. Alternative Kombination Pfalz Süd (hierzu zählen die Bezirksausgaben Landau,
Neustadt, Primasens und Zweibrücken) incl. gleichzeitiger Veröffentlichung in der
„Pirmasenser Zeitung“ oder
4. Alternative: Ausgabe Landau (Landau, Südliche Weinstraße, Germersheim).
Für die Rheinpfalz ist jedoch nicht die gesamte Stellenausschreibung, sondern nur
ein Hinweis auf den Ausschreibungstext auf der Homepage der Verbandsgemeinde
Landau-Land gem. Anlage 2 vorgesehen.
- Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landau-Land.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Staatsanzeiger, welcher bei vergangenen Wahlen als
Bekanntmachungsorgan genutzt wurde, seit 01.07.2026 keine Stellenausschreibungen
mehr veröffentlicht.
3. Ausschreibungstermine
Wie oben geschildert, ist der letzte Tag der öffentlichen Ausschreibung der 69. Tag vor der
Wahl, demnach der 21.12.2026. Unter Beachtung der jeweiligen Redaktionsschlüsse und
der Erscheinungstage sind folgende Veröffentlichungen vorgeschlagen:
Die Veröffentlichung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land soll am
Donnerstag, dem 10.12.2026 vorgenommen werden. Der Hinweis zur
Stellenausschreibung in der Rheinpfalz soll in der KW 50, erscheinen. Im Amtsblatt der
Verbandsgemeinde Landau-Land ist die Veröffentlichung am Donnerstag, dem 10.12.2026
möglich.
Hinweis zu den Kosten der Ausschreibung
Für die Ausschreibung in den o. g. Bekanntmachungsorganen entstehen folgende Kosten:
Bekanntmachungsorgan Kosten incl.
MwSt.
Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land keine
Rheinpfalz Gesamtausgabe (Kurzhinweis) – Größe: ca. 2-spaltig, 50 ca. 1.550 €
mm
incl. gleichzeitiger Veröffentlichung und der Pirmasenser Zeitung
Rheinpfalz Kombination Vorderpfalz (Kurzhinweis) – Größe: ca. 2- ca. 950 €
spaltig, 50 mm
Rheinpfalz Kombination Pfalz Süd (Kurzhinweis) – Größe: ca. 2- ca. 650 €
spaltig, 50 mm
incl. gleichzeitiger Veröffentlichung und der Pirmasenser Zeitung
Rheinpfalz, Ausgabe Landau (Kurzhinweis) – Größe: ca. 2-spaltig, ca. 350 €
50 mm
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landau-Land keine
4. Dienstaufwandsentschädigung
Nach § 8 der Kommunal-Besoldungsverordnung für Rheinland-Pfalz wird eine
Dienstaufwandsentschädigung bei einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 Einwohnern
von höchstens 196,85 € monatlich gewährt. Bereits mit Beschluss des
Verbandsgemeinderates vom 13.12.1988 wurde mit Wirkung ab 01.01.1989 die
Aufwandsentschädigung des jeweiligen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau
Land auf den jeweiligen Höchstbetrag festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt Folgendes:
1) Die Stellenausschreibung erhält den Text gemäß Anlage 1, der Kurzhinweis zur
Veröffentlichung in der Rheinpfalz erhält den Text gemäß Anlage 2.
2) Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung erfolgt in nachfolgenden
Bekanntmachungsorganen:
a) Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land (https://www.landau-land.de)
b) Rheinpfalz Alternative 1: Gesamtausgabe oder
Alternative 2: Kombination Vorderpfalz oder
Alternative 3: Kombination Pfalz Süd
Alternative 4: Ausgabe Landau
c) Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landau-Land
3) Die Stellenausschreibung soll zu den im Sachverhalt genannten Terminen erfolgen.
4) Die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Landau-Land wird, wie bisher, auf den jeweiligen Höchstbetrag
(derzeit 196,85 €/mtl.) festgesetzt.
Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende
beim Beschluss:
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ ☐
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen
Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.)
Vorsitzender Torsten Blank erklärt, dass er sich um das Amt des Bürgermeisters erneut
bewerben wird und er deshalb den Vorsitz an den Ersten Beigeordneten Thomas
Hoffmann übergibt. Torsten Blank nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil und
begibt sich in den Zuhörerraum.
Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1
Fachbereich Fachbereich Fachbereich
gez. Schwamm gez. Schwamm gez. Schwamm
Verteiler:
1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung
2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme
3. Wiedervorlage
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