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Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau-Land hier: Festlegung des Ausschreibungstextes, der Veröffentlichungsorgane, des Ausschreibungstermins sowie der Höhe der Dienstaufwandsentschädigung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Landau-Land
Datum2026-09-29
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Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/01/044 Fachbereich: Fachbereich Organisation Aktenz.: 1/052-43 Sachbearbeiter(in): Schwamm, Joachim Datum: 09.09.2026 Beratungsfolge: Termin: Status: 1 Haupt- und Finanzausschuss Landau-Land A16 22.09.2026 öffentlich vorberatend 1 Verbandsgemeinderat Landau-Land A13 29.09.2026 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau-Land hier: Festlegung des Ausschreibungstextes, der Veröffentlichungsorgane, des Ausschreibungstermins sowie der Höhe der Dienstaufwandsentschädigung Sach- und Rechtslage: Gemäß § 53 Abs. 6 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Nachdem die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bereits signalisiert hat, auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates Landau Land, als Wahltag den 28.02.2027 festzusetzen, ist der letzte Tag für die Ausschreibung der 21.12.2026. Die Stellenausschreibung ist notwendiger Akt zur Vorbereitung der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters und unabhängig von der wahlrechtlich notwendigen Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen hat durch den Wahlleiter ebenfalls spätestens am 69. Tag vor der Wahl (21.12.2026) zu erfolgen (vergl. § 58 i.V.m. § 60 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 S.1 KWG). Zuständig für die Stellenausschreibung gem. § 53 Abs. 6 GemO ist der Verbands- gemeinderat. Dabei entscheidet das Ratsgremium über den Inhalt der Stellen- ausschreibung, wobei er in Bezug auf die Wählbarkeitsvoraussetzungen an die gesetzlichen Vorgaben in § 53 Abs. 3 GemO gebunden ist und darüber hinaus insbesondere keine weiteren persönlichen Voraussetzungen vorgeben darf. In die Stellenausschreibung sind außerdem die beiden nach der Kommunalbesoldungsver- ordnung des Landes Rheinland-Pfalz zulässigen Besoldungsgruppen aufzunehmen. Der Verbandsgemeinderat entscheidet ferner im Rahmen des § 53 Abs. 6 GemO über den Zeitpunkt der Stellenausschreibung und darüber, wo sie zu erfolgen hat. In der Stellenausschreibung kann eine Frist zur Abgabe der Bewerbungen bestimmt werden, die auch vor dem 48. Tag vor der Wahl (= Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge, dies ist der 11.01.2027) liegen kann, wobei allerdings aus der Formulierung der Fristsetzung deutlich werden muss, dass es sich dabei nicht um eine Ausschlussfrist handelt. 1. Ausschreibung der Stelle Es wird vorgeschlagen, die Stellenausschreibung gem. Anlage 1 zu veröffentlichen. 2. Bekanntmachungsorgane Es wird vorgeschlagen, die Stellenausschreibung in folgenden Bekanntmachungsorganen zu veröffentlichen: - Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land, https://www.landau-land.de - Rheinpfalz, 1. Alternative: Gesamtausgabe incl. gleichzeitiger Veröffentlichung in der „Pirmasenser Zeitung“ oder 2. Alternative: Kombination Vorderpfalz (hierzu zählen die Bezirksausgaben Landau, Neustadt, Speyer, Ludwigshafen, Bad Dürkheim, Frankenthal und Grünstadt), oder 3. Alternative Kombination Pfalz Süd (hierzu zählen die Bezirksausgaben Landau, Neustadt, Primasens und Zweibrücken) incl. gleichzeitiger Veröffentlichung in der „Pirmasenser Zeitung“ oder 4. Alternative: Ausgabe Landau (Landau, Südliche Weinstraße, Germersheim). Für die Rheinpfalz ist jedoch nicht die gesamte Stellenausschreibung, sondern nur ein Hinweis auf den Ausschreibungstext auf der Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land gem. Anlage 2 vorgesehen. - Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landau-Land. Es wird darauf hingewiesen, dass der Staatsanzeiger, welcher bei vergangenen Wahlen als Bekanntmachungsorgan genutzt wurde, seit 01.07.2026 keine Stellenausschreibungen mehr veröffentlicht. 3. Ausschreibungstermine Wie oben geschildert, ist der letzte Tag der öffentlichen Ausschreibung der 69. Tag vor der Wahl, demnach der 21.12.2026. Unter Beachtung der jeweiligen Redaktionsschlüsse und der Erscheinungstage sind folgende Veröffentlichungen vorgeschlagen: Die Veröffentlichung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land soll am Donnerstag, dem 10.12.2026 vorgenommen werden. Der Hinweis zur Stellenausschreibung in der Rheinpfalz soll in der KW 50, erscheinen. Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landau-Land ist die Veröffentlichung am Donnerstag, dem 10.12.2026 möglich. Hinweis zu den Kosten der Ausschreibung Für die Ausschreibung in den o. g. Bekanntmachungsorganen entstehen folgende Kosten: Bekanntmachungsorgan Kosten incl. MwSt. Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land keine Rheinpfalz Gesamtausgabe (Kurzhinweis) – Größe: ca. 2-spaltig, 50 ca. 1.550 € mm incl. gleichzeitiger Veröffentlichung und der Pirmasenser Zeitung Rheinpfalz Kombination Vorderpfalz (Kurzhinweis) – Größe: ca. 2- ca. 950 € spaltig, 50 mm Rheinpfalz Kombination Pfalz Süd (Kurzhinweis) – Größe: ca. 2- ca. 650 € spaltig, 50 mm incl. gleichzeitiger Veröffentlichung und der Pirmasenser Zeitung Rheinpfalz, Ausgabe Landau (Kurzhinweis) – Größe: ca. 2-spaltig, ca. 350 € 50 mm Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landau-Land keine 4. Dienstaufwandsentschädigung Nach § 8 der Kommunal-Besoldungsverordnung für Rheinland-Pfalz wird eine Dienstaufwandsentschädigung bei einer Einwohnerzahl von 10.001 bis 20.000 Einwohnern von höchstens 196,85 € monatlich gewährt. Bereits mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 13.12.1988 wurde mit Wirkung ab 01.01.1989 die Aufwandsentschädigung des jeweiligen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau Land auf den jeweiligen Höchstbetrag festgesetzt. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt Folgendes: 1) Die Stellenausschreibung erhält den Text gemäß Anlage 1, der Kurzhinweis zur Veröffentlichung in der Rheinpfalz erhält den Text gemäß Anlage 2. 2) Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung erfolgt in nachfolgenden Bekanntmachungsorganen: a) Homepage der Verbandsgemeinde Landau-Land (https://www.landau-land.de) b) Rheinpfalz Alternative 1: Gesamtausgabe oder Alternative 2: Kombination Vorderpfalz oder Alternative 3: Kombination Pfalz Süd Alternative 4: Ausgabe Landau c) Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landau-Land 3) Die Stellenausschreibung soll zu den im Sachverhalt genannten Terminen erfolgen. 4) Die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau-Land wird, wie bisher, auf den jeweiligen Höchstbetrag (derzeit 196,85 €/mtl.) festgesetzt. Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende beim Beschluss: Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ ☐ Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.) Vorsitzender Torsten Blank erklärt, dass er sich um das Amt des Bürgermeisters erneut bewerben wird und er deshalb den Vorsitz an den Ersten Beigeordneten Thomas Hoffmann übergibt. Torsten Blank nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil und begibt sich in den Zuhörerraum. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1 Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez. Schwamm gez. Schwamm gez. Schwamm Verteiler: 1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung 2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme 3. Wiedervorlage

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