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Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau-Land; hier: Vorschlag zur Festsetzung eines Wahltermins

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Landau-Land
Datum2026-09-29
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Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/01/043 Fachbereich: Fachbereich Organisation Aktenz.: 1/052-43 Sachbearbeiter(in): Schwamm, Joachim Datum: 09.09.2026 Beratungsfolge: Termin: Status: 1 Haupt- und Finanzausschuss Landau-Land A15 22.09.2026 öffentlich vorberatend 1 Verbandsgemeinderat Landau-Land A12 29.09.2026 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau-Land; hier: Vorschlag zur Festsetzung eines Wahltermins Sach- und Rechtslage: Die Amtszeit hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beträgt nach § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) acht Jahre. Da die Ernennung von Bürgermeister Blank mit Wirkung zum 01.10.2019 erfolgte, endet die Amtszeit mit Ablauf des 30.09.2027. Nach § 53 Abs. 5 Satz 1 GemO findet die Urwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters grundsätzlich frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle statt. Dies ist der Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2027. Der Wahltermin sowie der Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl wird nach § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz von der Aufsichtsbehörde (=Kreisverwaltung Südliche Weinstraße) festgesetzt. Eine Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Gleichwohl ist es gängige Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden, Terminvorschläge bei den kommunalen Gebietskörperschaften einzuholen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle werden den Aufsichtsbehörden Terminvorschläge unterbreitet. Eine Zusammenlegung des Wahltages mit einer weiteren allgemein stattfindenden Wahl ist im gesetzlich vorgesehenen Zeitfenster nicht möglich. Daher ist ein individueller Termin notwendig. Beschlussvorschlag: Die Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wird gebeten, als Termin für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau Land den 28.02.2027 und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl auf den 14.03.2027 festzusetzen. Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende beim Beschluss: Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ ☐ Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.) Bürgermeister Torsten Blank erklärt, dass er sich um das Amt des Bürgermeisters erneut bewerben wird und er deshalb den Vorsitz an den Ersten Beigeordneten Thomas Hoffmann übergibt. Torsten Blank nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil und begibt sich in den Zuhörerraum. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1 Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez. Schwamm gez. Schwamm gez. Schwamm Verteiler: 1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung 2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme 3. Wiedervorlage

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