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Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau-Land; hier: Vorschlag zur Festsetzung eines Wahltermins
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Landau-Land |
| Datum | 2026-09-29 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 2026/01/043
Fachbereich: Fachbereich Organisation Aktenz.: 1/052-43
Sachbearbeiter(in): Schwamm, Joachim Datum: 09.09.2026
Beratungsfolge: Termin: Status:
1 Haupt- und Finanzausschuss Landau-Land A15 22.09.2026 öffentlich vorberatend
1 Verbandsgemeinderat Landau-Land A12 29.09.2026 öffentlich beschließend
Tagesordnungspunkt:
Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Landau-Land;
hier: Vorschlag zur Festsetzung eines Wahltermins
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beträgt nach § 52
Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) acht Jahre. Da die Ernennung
von Bürgermeister Blank mit Wirkung zum 01.10.2019 erfolgte, endet die Amtszeit mit
Ablauf des 30.09.2027. Nach § 53 Abs. 5 Satz 1 GemO findet die Urwahl der
Bürgermeisterin / des Bürgermeisters grundsätzlich frühestens neun Monate und
spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle statt. Dies ist der Zeitraum vom 01.
Januar bis 30. Juni 2027.
Der Wahltermin sowie der Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl wird nach § 60
Abs. 2 Kommunalwahlgesetz von der Aufsichtsbehörde (=Kreisverwaltung Südliche
Weinstraße) festgesetzt. Eine Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften ist von
Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Gleichwohl ist es gängige Verwaltungspraxis der
Aufsichtsbehörden, Terminvorschläge bei den kommunalen Gebietskörperschaften
einzuholen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle werden den Aufsichtsbehörden
Terminvorschläge unterbreitet.
Eine Zusammenlegung des Wahltages mit einer weiteren allgemein stattfindenden Wahl
ist im gesetzlich vorgesehenen Zeitfenster nicht möglich. Daher ist ein individueller Termin
notwendig.
Beschlussvorschlag:
Die Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wird gebeten, als Termin
für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Landau
Land den 28.02.2027 und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl auf den
14.03.2027 festzusetzen.
Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende
beim Beschluss:
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ ☐
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen
Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.)
Bürgermeister Torsten Blank erklärt, dass er sich um das Amt des Bürgermeisters erneut
bewerben wird und er deshalb den Vorsitz an den Ersten Beigeordneten Thomas
Hoffmann übergibt. Torsten Blank nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil und
begibt sich in den Zuhörerraum.
Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB1
Fachbereich Fachbereich Fachbereich
gez. Schwamm gez. Schwamm gez. Schwamm
Verteiler:
1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung
2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme
3. Wiedervorlage
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