Startseite › Verbandsgemeinde Landau-Land › Dokument

Auftragsvergabe zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Landau-Land
Datum2026-09-22
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/01/040 Fachbereich: Fachbereich Bürgerdienste Aktenz.: Sachbearbeiter(in): Bold, Christian Datum: 04.09.2026 Beratungsfolge: Termin: Status: 1 Haupt- und Finanzausschuss Landau-Land A6 22.09.2026 öffentlich vorberatend 1 Verbandsgemeinderat Landau-Land A2 29.09.2026 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: Auftragsvergabe zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans Sach- und Rechtslage: Die Ermächtigungsgrundlage für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung (Feuerwehrbedarfsplan) ergibt sich aus § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG). Demnach haben die Verbandsgemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe die Pflicht Feuerwehren einzusetzen, diese den örtlichen Verhältnissen entsprechend aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten. Zu diesem Zweck haben die Verbandsgemeinden einen Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen, diesen in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. In diesem Plan sind insbesondere die Planungsziele sowie der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festzulegen. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit und Synergien zu berücksichtigen. Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung muss verpflichtend spätestens ab dem 01.01.2028 vorliegen. Die im Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen Ergebnisse ermöglichen es, die künftigen Mittel im Bereich des Brandschutzes zielgerichtet einzusetzen. Zudem werden die Landesförderungen nur auf Grundlage eines Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans vergeben. Auf Grund dieser Tatsachen wurden im Haushaltsjahr 2026 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 € zur Beauftragung eines externen Unternehmens bereitgestellt. Durch die Pflicht zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wird ein Mehrbelastungsausgleich nach § 68 Abs.1 LBKG durch das zuständige Ministerium an den kommunalen Aufgabenträger (§ 68 Abs. 2) geleistet. In Folge des hohen Zeitaufwands und der nicht vorhandenen Erfahrung zur Erstellung eines solchen Plans, wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und mehrere Unternehmen mit entsprechender Erfahrung, zur Angebotsabgabe angeschrieben. Angebotsvergleich und Entscheidungsfindung: Von den sechs angeschriebenen Unternehmen erhielten wir sechs Angebote. Bei vier Unternehmen wurde ein Informationsgespräch angeboten und durchgeführt. Nach einer internen Vorauswahl wurden die drei wirtschaftlichsten Unternehmen in die engere Wahl genommen. Ebenfalls wurde bei der Auswahl der regionale Projektbezug, sowie der Projektbeginn berücksichtigt Von Anbieter 1 liegt ein Angebot über 17.731,00 € brutto vor. Allerdings sind hier nur drei Vor-Ort-Termine einkalkuliert. Zusätzliche Termine werden bei einer Anfahrt von 220 km einfach mit 0,75 €/km in Rechnung gestellt, so dass sich eine unbestimmbar höhere Gesamtsumme ergibt. Anbieter 2 bietet mit einem Pauschalhonorar einen günstigeren Preis wie Anbieter 1, über 14.898,80 € brutto an. Das Angebot beinhaltet allerdings nur einen Vor-Ort Termin. Alle anderen Termine und benötigten Leistungen sowie Kilometerpauschalen, etc. werden nach einer Honorartabelle abgerechnet. Wird der Höchstaufwand angenommen kann die Gesamtsumme auf 22.931,30 € brutto steigen. Anbieter 3 hat ein Angebot mit einem Pauschalpreis von 13.661,20 € brutto unterbreitet. Zu diesem Angebotspreis können Zusatzmodule, die mit in den Feuerwehrbedarfsplan einfließen sollen, mitgebucht werden (pro Modul 490-690€). Die für uns wichtigsten 3 Module sind bereits ohne Aufpreis in der Summe enthalten. Ebenfalls enthalten sind fünf Vor-Ort Termine. Start 14 Tage nach Auftragsvergabe. Nach Durchsicht aller relevanten und wichtigsten Kriterien wurde sich nach Abstimmung für den Anbieter 3, die Firma SOS Group aus Saarbrücken entschieden. Das Unternehmen hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und punktet außerdem mit interkommunaler Zusammenarbeit und Synergien, da die SOS Group bereits mit den angrenzenden Verbandsgemeinden Annweiler und Bad Bergzabern in Zusammenarbeit steht. Das Unternehmen stellte sich bereits im Gremium Arbeitskreis Feuerwehr vor. Finanzielle Auswirkungen: Bei der Buchungsstelle 126001-52920000 stehen im Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 20.000 € für die o.g. Auftragsvergabe zur Verfügung. Nicht verwendete Mittel würden in das Jahr 2027 übertragen. Die genannte Förderung nach § 68 LBKG wird vom Ministerium ermittelt und fließt im Jahr 2027 den Kommunen ohne Antragsstellung zu. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma SOS Group, zu vergeben. Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende beim Beschluss: Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ ☐ Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.) Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB4 gez. gez. Fachbereich 2 Fachbereich Fachbereich gez. Bold i.V. Scherer gez. Neufeld i.V. Scherer Verteiler: 1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung 2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme 3. Wiedervorlage

Text aus PDF extrahiert