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Vollzug des § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO); Entscheidung über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen u. ähnl. Zuwendungen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Landau-Land
Datum2026-09-22
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Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 2026/01/029 Fachbereich: Fachbereich Finanzen Aktenz.: Sachbearbeiter(in): Blöcker, Svenja Datum: 23.07.2026 Beratungsfolge: Termin: Status: 1 Haupt- und Finanzausschuss Landau-Land 22.09.2026 öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: A5 Vollzug des § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO); Entscheidung über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen u. ähnl. Zuwendungen Sach- und Rechtslage: Laut § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung gilt für Spenden folgendes: ▪ Kommunen dürfen Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur für eigene Aufgaben nach § 2 I GemO (Selbstverwaltungsaufgaben) entgegennehmen, ▪ Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu achten, ▪ Einwerben und Annehmen dürfen nur Bürgermeister und Beigeordnete, ▪ Ein entsprechendes Angebot ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) anzuzeigen, ▪ Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Annahme oder Ablehnung (Die Aufgabe ist übertragen aufgrund der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Landau-Land vom 25.06.2019; § 3 Abs. 3, Nr. 6, ▪ Bei Beträgen bis 100,00 Euro (Bagatellgrenze) erfolgt keine Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. keine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung). Ist der Betrag jedoch höher, hat er das komplette Verfahren zu durchlaufen. Dies gilt auch, sobald die Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr diese Wertgrenze übersteigt. Sowohl dem Haupt- und Finanzausschuss als auch der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorzulegen und mitzuteilen. Für das Kulturprogramm „fermate“ der Verbandsgemeinde Landau-Land sind folgende Spenden eingegangen: 4.096,37 Euro – Weingut Dr. Wehrheim, Weinstraße 8, 76831 Birkweiler 4.000,00 Euro – Berner Dr. Heinz und Dr. Lisbeth, Geyergasse 2, 1180 Wien 2.000,00 Euro – VR Bank Südpfalz eG, Waffenstraße 15, 76829 Landau 2.000,00 Euro – Lehner Jürgen, Richard-Wagner-Straße 17 b, 66482 Zweibrücken 1.500,00 Euro – Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2, 56073 Koblenz 1.000,00 Euro – Dr. Willibald Rixner, Selztalstraße 107, 55218 Ingelheim am Rhein 750,00 Euro – Weissgärber Anette, Kartäuserhof 30 a, 50678 Köln 500,00 Euro - Lions Club Landau, Herrn Christoph Ochs, Waffenstraße 15, 76829 Landau 500,00 Euro - Klaus & Mathias Wolf GbR, Hauptstraße 36, 76831 Birkweiler Die Spenden sind der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Bedenken wegen Rechtsverletzungen wurden nicht geltend gemacht. Der Haupt- und Finanzausschuss wird nunmehr gebeten über die Annahme der Spenden zu entscheiden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der oben genannten Spenden zu. Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende beim Beschluss: Die Beschlussfassung erfolgte: ☐ ☐ Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.) Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB2 gez. gez. Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez. Blöcker Neufeld Neufeld Verteiler: 1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung 2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme 3. Wiedervorlage

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