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Vollzug des § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO); Entscheidung über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen u. ähnl. Zuwendungen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Landau-Land |
| Datum | 2026-09-22 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Landau-Land
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 2026/01/029
Fachbereich: Fachbereich Finanzen Aktenz.:
Sachbearbeiter(in): Blöcker, Svenja Datum: 23.07.2026
Beratungsfolge: Termin: Status:
1 Haupt- und Finanzausschuss Landau-Land 22.09.2026 öffentlich beschließend
Tagesordnungspunkt: A5
Vollzug des § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO); Entscheidung über die
Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen u. ähnl. Zuwendungen
Sach- und Rechtslage:
Laut § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung gilt für Spenden folgendes:
▪ Kommunen dürfen Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen nur für eigene Aufgaben nach § 2 I GemO
(Selbstverwaltungsaufgaben) entgegennehmen,
▪ Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender
Sponsoren zu achten,
▪ Einwerben und Annehmen dürfen nur Bürgermeister und Beigeordnete,
▪ Ein entsprechendes Angebot ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde
(Kreisverwaltung) anzuzeigen,
▪ Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Annahme oder Ablehnung
(Die Aufgabe ist übertragen aufgrund der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde
Landau-Land vom 25.06.2019; § 3 Abs. 3, Nr. 6,
▪ Bei Beträgen bis 100,00 Euro (Bagatellgrenze) erfolgt keine Vorlage an den Haupt-
und Finanzausschuss bzw. keine Anzeige bei der Aufsichtsbehörde
(Kreisverwaltung). Ist der Betrag jedoch höher, hat er das komplette Verfahren zu
durchlaufen. Dies gilt auch, sobald die Summe der Einzelzuwendungen eines
Gebers in einem Haushaltsjahr diese Wertgrenze übersteigt.
Sowohl dem Haupt- und Finanzausschuss als auch der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für
die Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorzulegen und mitzuteilen.
Für das Kulturprogramm „fermate“ der Verbandsgemeinde Landau-Land sind folgende
Spenden eingegangen:
4.096,37 Euro – Weingut Dr. Wehrheim, Weinstraße 8, 76831 Birkweiler
4.000,00 Euro – Berner Dr. Heinz und Dr. Lisbeth, Geyergasse 2, 1180 Wien
2.000,00 Euro – VR Bank Südpfalz eG, Waffenstraße 15, 76829 Landau
2.000,00 Euro – Lehner Jürgen, Richard-Wagner-Straße 17 b, 66482 Zweibrücken
1.500,00 Euro – Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2, 56073 Koblenz
1.000,00 Euro – Dr. Willibald Rixner, Selztalstraße 107, 55218 Ingelheim am Rhein
750,00 Euro – Weissgärber Anette, Kartäuserhof 30 a, 50678 Köln
500,00 Euro - Lions Club Landau, Herrn Christoph Ochs, Waffenstraße 15, 76829 Landau
500,00 Euro - Klaus & Mathias Wolf GbR, Hauptstraße 36, 76831 Birkweiler
Die Spenden sind der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Bedenken wegen
Rechtsverletzungen wurden nicht geltend gemacht. Der Haupt- und Finanzausschuss wird
nunmehr gebeten über die Annahme der Spenden zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der oben genannten Spenden zu.
Beratungsergebnis: stimmberechtigte Anwesende
beim Beschluss:
Die Beschlussfassung erfolgte:
☐ ☐
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen NEIN-Stimmen Enthaltungen
Bemerkungen: (Ausschließungsgründe, Ruhen des Stimmrechts etc.)
Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Mitzeichnung Schlusszeichnung FB2
gez. gez. Fachbereich Fachbereich Fachbereich gez.
Blöcker Neufeld Neufeld
Verteiler:
1. Fachbereich 1 – Organisation für die Sitzungsplanung
2. Herrn Bürgermeister/Ortsbürgermeister zur Kenntnisnahme
3. Wiedervorlage
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