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Nachträgliche Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2023

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Datum2026-09-24
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Beschlussvorlage Nummer 2/047/2026 Haushalt, Finanzausgleich, Abgaben Datum 16.07.2026 Karch, Viktor Aktenzeichen 00.42.04-001 Bezugnummer Beratungsfolge Termin Status Rechnungsprüfungsausschuss Stadt Höhr-Grenzhausen 24.09.2026 öffentlich vorberatend Stadtrat Höhr-Grenzhausen 19.10.2026 öffentlich beschließend Abstimmungsergebnisse: Unterschrift Sichtvermerk 1. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 2. Ausschuss: einstimmig: ja: nein: Enth.: 3. Rat einstimmig: ja: nein: Enth.: Nachträgliche Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2023 Sach- und Rechtslage: Nach § 100 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) bedürfen erhebliche Haushaltsüberschreitungen der Zustimmung des Stadtrates. Gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer 3 der Hauptsatzung der Stadt Höhr-Grenzhausen war der Haupt- und Finanzausschuss zur Zustimmung von über- und außer-planmäßigen Ausgaben bis zur Höhe von 50.000 € ermächtigt. Die Unerheblichkeitsgrenze beträgt 2.500 € und wurde in § 6 der Haushaltssatzung festgelegt. Haushaltsüberschreitungen im Rahmen der Deckungsfähigkeit führen nicht zu über- oder außerplan- mäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen. Nach § 16 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) besteht eine Deckungsfähigkeit kraft Gesetzes für die Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb der Teilhaushalte und darüber hinaus durch Deckungsvermerk in der Haushaltssatzung. Hiernach sind die deckungsberechtigten Ansätze bis zur Höhe der Einsparungen bei den deckungs- pflichtigen Ansätzen überschreitbar. Der Haushalt ist in 4 Teilhaushalte gegliedert. Durch Haushaltsvermerk wurden weitere 3 Deckungs- bereiche für sachlich zusammenhängende Aufwendungen und Auszahlungen gebildet und aus den Teil- haushalten ausgegliedert (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2023). Für Investitionen gilt keine Deckungsfähigkeit kraft Gesetzes. Allerdings können Ansätze für Auszahlun- gen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes für deckungsfähig erklärt werden (§ 16 Abs. 3 GemHVO). Ein entsprechender Haushaltsvermerk wurde in § 7 Abs. 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 angebracht. Durch den stichtagsbezogenen Buchungszeitraum für die Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt bzw. Finanzrechnung vom 01.01. bis 31.12. können diese von den im Ergebnishaushalt bzw. in der Ergebnisrechnung einer Rechnungsperiode zugeordneten Erträge und Aufwendungen abweichen, beispielsweise Aufwandsbuchung im Jahr 2023 und Auszahlung im Jahr 2024, Ertragsbuchung im Jahr 2023 und Einzahlung im Jahr 2024. Vorlagen-Nr.: 2/047/2026 Seite: 1 Übersicht über die Entwicklung der Budgets Ergebnishaushalt Haushaltsansatz über-/außer- Haushaltsrest Ergebnis mehr/weniger Ergebnisrechnung 2023 plan. bewilligt aus Vorjahr 2023 2023 Budget 1 1.481.780,00 1.210.369,15 271.410,85 (Teilhaushalt 1 bzw. Fachbereich I ohne Budget 5, 6 und 7) Budget 2 549.060,00 25.000,00 139.460,00 439.581,62 273.938,38 (Teilhaushalt 2 bzw. Fachbereich II ohne Budget 5, 6 und 7) Budget 3 14.280,00 10.087,05 4.192,95 (Teilhaushalt 3 bzw. Fachbereich III ohne Budget 5, 6 und 7) Budget 4 9.141.240,00 958.790,00 10.330.541,36 -230.511,36 (Teilhaushalt 4 bzw. Fachbereich IV ohne Budget 5, 6 und 7) Budget 5 3.187.490,00 2.886.379,48 301.110,52 (§ 7 Ziffer 1.1 der Haushaltssatzung Personal- / Versorgungsaufwendungen) Budget 6 1.851.400,00 1.356.112,22 495.287,78 (§ 7 Ziffer 1.2 der Haushaltssatzung Unterhaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften) Budget 7 1.295.740,00 1.352.781,00 -57.041,00 (§ 7 Ziffer 1.3 der Haushaltssatzung Bilanzielle Abschreibungen) Summe 17.520.990,00 983.790,00 139.460,00 17.585.851,88 1.058.388,12 Finanzhaushalt Haushaltsansatz über-/außer- Haushaltsrest Ergebnis mehr/weniger Finanzrechnung 2023 plan. bewilligt aus Vorjahr 2023 2023 Budget 1 1.481.780,00 1.140.033,46 341.746,54 (Teilhaushalt 1 bzw. Fachbereich I ohne Budget 5, 6 und 7) Budget 2 549.060,00 25.000,00 139.460,00 438.106,06 275.413,94 (Teilhaushalt 2 bzw. Fachbereich II ohne Budget 5, 6 und 7) Budget 3 14.280,00 13.271,12 1.008,88 (Teilhaushalt 3 bzw. Fachbereich III ohne Budget 5, 6 und 7) Budget 4 9.141.240,00 257.900,00 9.418.681,64 -19.541,64 (Teilhaushalt 4 bzw. Fachbereich IV ohne Budget 5, 6 und 7) Budget 5 3.177.120,00 2.766.022,17 411.097,83 (§ 7 Ziffer 2.1 der Haushaltssatzung Personal- / Versorgungauszahlungen) Budget 6 1.851.400,00 1.386.297,31 465.102,69 (§ 7 Ziffer 2.2 der Haushaltssatzung Unterhaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften) Summe 16.214.880,00 282.900,00 139.460,00 15.162.411,76 1.474.828,24 Investitionen Haushaltsansatz über-/außer- Haushaltsrest Ergebnis mehr/weniger und Kredittilgungen 2023 plan. bewilligt aus Vorjahr 2023 2023 Budget 1 1.006.700,00 700.000,00 1.140.590,00 962.989,12 1.884.300,88 (Teilhaushalt 1 bzw. Fachbereich I) Budget 2 5.658.300,00 2.028.270,00 3.451.554,33 4.235.015,67 (Teilhaushalt 2 bzw. Fachbereich II) Budget 3 0,00 2.118,20 -2.118,20 (Teilhaushalt 3 bzw. Fachbereich III) Budget 4 392.710,00 382.910,10 9.799,90 (Teilhaushalt 4 bzw. Fachbereich IV Summe 7.057.710,00 700.000,00 3.168.860,00 4.799.571,75 6.126.998,25 Vorlagen-Nr.: 2/047/2026 Seite: 2 Beschlussvorschlag: Den in den jeweiligen Teilhaushalten bzw. gebildeten Budgets ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2023 wird gemäß § 100 Abs. 1 GemO nachträglich zugestimmt. Budget Konto Bezeichnung Überschreitung Erl. Kostenträger Ergebnishaushalt 4 Teilhaushalt 4 230.511,36 € 611110 56551000 Einzelwertberichtigung aus Niederschlagungen 4 8.993,79 € 1) 611110 54310000 Gewerbesteuerumlage 8.294,65 € 2) 612110 57910000 Vollverzinsung aus Gewerbesteuer (§233a AO) 3 8.737,00 € 3) 611110 56521000 Wertmind.u.Abgang Anlage /Umlaufvermög.ua.Verluste 134.485,92 € 4) 7 Teilhaushalt 7 57.041,00 € versch. versch. Gesamtabschreibungen 5 7.041,00 € 5) Summe Ergebnishaushalt 287.552,36 € Finanzhaushalt In der Finanzrechnung bestimmt sich die Zuordnung der zahlungswirksamen Vorgänge zum jeweiligen Haushaltsjahr ausschließlich nach dem Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit der Zahlung. Durch Zahlungen für die Vorjahresperiode sind Abweichungen zwangsläufig. 3 Teilhaushalt 3 2 .118,20 € 351210 78571000 Auszahlung Anlagevermögen 2.118,20 € 6) 4 Teilhaushalt 4 19.541,64 € 611110 74310000 Gewerbesteuerumlage 1 9.541,64 € 2) Summe Finanzhaushalt 21.659,84 € Erläuterungen Die Mehraufwendungen resultieren aus Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Zusammenhang mit Niederschlagungen. Aufgrund der voraussichtlichen Uneinbringlichkeit der 1) Forderungen waren entsprechende Wertberichtigungen vorzunehmen. Nach der endgültigen Festsetzung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2023 ergaben sich aufgrund der tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen Mehraufwendungen gegenüber dem 2) ursprünglich veranschlagten Haushaltsansatz. Die Mehraufwendungen resultieren aus der Vollverzinsung von Gewerbesteuererstattungen gemäß §233a AO. Die Höhe der Zinsaufwendungen ergibt sich aus den nachträglichen Änderungen der 3) Gewerbesteuerfestsetzungen. Die Aufwendungen aus Wertminderungen und Abgängen des Umlaufvermögens resultieren aus der 4) Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Die hierfür zuvor gebildeten Wertberichtigungen wurden im gleichen Umfang aufgelöst. Die Höhe der Abschreibungen hängt vom Zeitpunkt der Anschaffung der jeweiligen Vermögensgegenstände ab. Da dieser zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht immer genau 5) vorhersehbar ist, können die tatsächlichen Abschreibungsaufwendungen nur eingeschränkt geplant werden. Das Standortsschild für den Bewegungsparcours wurde bereits im Jahr 2025 bestellt. Die Lieferung 6) und Rechnungsstellung erfolgten jedoch erst im Jahr 2026. Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips ist die entsprechende Auszahlung im Haushaltsjahr 2026 abzubilden. Vorlagen-Nr.: 2/047/2026 Seite: 3

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